Mahnverfahren

Liebe/-r Experte/-in,

habe ein gerichtlichen Mahnverfahren eingereicht. 36,50 Euro überwiesen. 1 Monat ist um und kein Widerspruch da. will die sache weiterverfahren, aber kommen noch zahlungen auf mich zu wenn ich vollstrecke usw.?

MfG

Hallo kale58,

für den Antrag auf Vollstreckungsbescheid entstehet keine weitere Gerichtsgebühr. Es bleibt bei den 36,50 €.
Um vollstrecken zu können, brauchst du erstmal einen Titel, d. h. du musst unbedigt den Vollstreckungsbescheid beantragen.

Die Widerspruchsfrist im Mahnverfahren beträgt ab Zustellung des Mahnverfahrens 2 Wochen.
Aber das Gesetzt sagt, dass der Antragsgegner solange der Vollstreckungsbescheid bei Gericht nicht verfügt ist, d. h. solange du den nicht beantragst, jederzeit Widerspruch einlegen kann. (§ 694 ZPO)
Ich würde dir raten, den Antrag auf Vollstreckungsbescheid so schnell wie möglich bei Gericht einzureichen.
Falls danach der Antragsgegner Widerspruch einlegt, wird der Widerspruch als Einspruch gegen das Vollstreckungsbescheid behandelt.
Somit geht das Mahnverfahren in das streitige Verfahren über.
Vor dem Amtsgericht herscht kein Anwaltszwang, also könntest du das Verfahren alleine weiterführen. Hierzu müsstest du weitere Gerichtsgebühr i. H. v. 182,50 € zahlen(§§ 3,34, Nr. 1210 KV GKG)und bei Gericht erscheinen.
Eine Ladung wird dir dann rechtzeitig zugehen. Falls der Antragsgegner nicht zum Termin erscheint, kannst du Versäumnisurteil beantragen. Dann hättest du auch einen Vollstreckungstitel.

Ich hoffe mal, dass es nicht so weit kommt und wünsche dir alles Gute. Für weitere Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.

LG

Hallo,
je es entstehen weitere Kosten. Denn als nächstes müssen sie einen Vollstreckungsbescheid beim AG erwirken. Dies kostet was und wenn Sie den Titel haben und einen GV loschicken kostet auch dieses.

Gruß
HBBH

Hallo nochmal,
ein andere kollege hat auch geantwortet, und sagt das der volstreckungsbescheid auch was kostet?

Gruß

hallo nochmal,
was kostet den Vollstreckungsbescheid?
was kostet GV?

Das stimmt aber nicht. Der Kollege meint bestimmt etwas anderes oder irrt sich. Ich bin mir 100 % sicher. Du kannst gerne beim zuständigen Gericht anrufen, die könnten dir meine Antwort bestätigen :wink:

LG

ok werde anrufen und fragen.hoffe das es soo ist.

was anderes was muss ich danach machen wenn ich den vollstreckungsbescheid abgebe, was passiert dann und wann kommt gerichtsvollzieher? Was kostet er? Ab wann kann ich was erreichen?

Gruß

Wie gesagt, wenn der Antragsgegner gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch einlegt, erwirkst du einen Vollstreckungstitel, mit dem du 30 Jahre vollstrecken kannst.
Dann schreibst du das Gericht oder direkt den zuständigen Gerichtsvollzieher an und bittest ihn um die Betreibung der Zwangsvollstreckung. Du musst den Titel im Original einreichen.
In Berlin kostet der Gerichtsvollzieher 15,50 €. Die gesamten Kosten die du verauslagst, kriegst du von dem Schuldner wieder, falls bei dem was zu holen ist.
Ich würde den Gerichtsvollzieher aber auch gleichzeitig beauftragen, falls die Vollstreckung erfolglos verläuft, den Schulder die eidesstattliche Versicherung abzunehmen.

Kannst mich gerne nochmal kontaktieren, wenn es soweit ist. Viel Erfolg.

LG

Siehe bitte hier: http://www.mahnung-online.de/mahnkosten.htm

Huhu !

erstmal muß ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, das kostet nix… entsprechender Antrag müßte auf Ihrer Ausfertigung des Mahnbescheides beigefügt sein !

Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides hat der Schuldner nochmals 2 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

  1. er legt keinen Einspruch ein: Kann der zuständige Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt werden (Sie müssen die Kosten vorab zahlen)

  2. er legt Einspruch ein: Dann gehts vor Gericht, auch hier müssen Sie die Kosten vorab bezahlen…

Viel Erfolg !