Hallo,
nach Ablauf des Zahlungsziel und ordnungsgemäßer Mahnung sind nun bereits (Zahlungsziel 2 Wochen) sind nun seit ca. 4 Wochen vergangen. Wie kann der Gläubiger nun an sein Geld kommen? Sicherlich ist es sinnvoll einen Anwalt zu beauftragen, jedoch würde mich interessieren wie rein rechtlich gesehen die weiteren Möglichkeiten sind und wie sie vom Gläubiger persönlicher eingeleitet werden könnten. Wie kann nun ein „Vollstreckungstitel“ (richtiger Begriff?) erlangt werden?
vielen Dank für eure Hilfe!
Mfg - JENS
Amtsgericht
Hallo Jens,
du kannst einfach mit den Unterlagen zum Amtsgericht gehen und einen sog. Titel beantragen. In manchen Bundesländern geht das sogar online.
Gruß
Stefan
Hallo!
du kannst einfach mit den Unterlagen zum Amtsgericht gehen und
einen sog. Titel beantragen.
So schnell schießen die Preußen nicht. Vor den Titel hat der Gesetzgeber im Mahnverfahren erst einmal den Mahnbescheid gesetzt, dem dann u.U. ein Titel folgen kann, nämlich der Vollstreckungsbescheid.
Zuständig sind die Amtsgerichte, in NRW, andere Regelungen kenne ich nicht, allerdings zentral die Amtsgerichte Hagen und Euskirchen. Erstes für die OLG-Bezirke Düsseldorf und Hamm, zweites für den OLG-Bezirk Köln.
Da merkt man im übrigen mal wieder, das es nicht verkehrt ist, einfach mal in die Vika zu schreiben, wo man her kommt.
Nun gut. Für NRW ist die Seite http://www.mahnverfahren.nrw.de/ sicher ganz interessant.
Gruß,
Florian.