Mahnverfahren

Hallo Experten,

Angenommen eine Firma leitet ein Mahnverfahren gegen eine andere, weil die zweite die Rechnung, die von der ersten bekommen hat, nicht bezahlen möchte.

Falls von Belange ist: Beide Firmen haben ihren Sitz in Deutschland.

Wie geht es nun weiter?
Wie sind die Fristen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Schöne Grüße,
Helena

Hallo helena,

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

ist eigentlich alles recht vernünftig erklärt.

Firma 1 beantragt den Mahnbescheid, das Amtsgericht kontrolliert nichts sondern leitet die Forderung nur weiter (zu Firma 2). Diese hat m. E. 14 Tage Zeit zu reagieren (Zahlung, Widerspruch, Teilzahlung & Widerspruch). Wiederspruch: Gläubiger kann eine gerichtliche Klärung beantragen.
Reagiert der Schuldner nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, wieder m. E. 14 Tage Frist, möglichkeit Widerspruch. Läuft die Frist aus, kann der Gerichtsvollzieher bestellt werden.

Je nach Forderung ist es nützlich einen Anwalt hinzuzuziehen, der das Geschehen überblickt, dieser kann dann alle Möglichkeiten offenlegen.

Letzter Hinweis, keine Rechtsberatung: Das Mahnverfahren ist nur sinnvoll wenn absehbar ist, dass der Schuldner zahlt, da es sich ansonsten extrem lange hinziehen kann, bzw. wenn klar ist, dass der Schuldner nicht zahlt hat es wenig Sinn ein Mahnverfahren einzuleiten.

Grüße

Hallo Cancidas,

Vielen herzlichen Dank für Deine Meinung ;o))

Jetzt ist es klar was ich wissen wollte.

Du warst mir eine sehr große Hilfe.

Es ist keine rechtsberatung -OK. weiß Bescheid.

Schöne,
Helena

Firma 1 beantragt den Mahnbescheid, das Amtsgericht
kontrolliert nichts sondern leitet die Forderung nur weiter
(zu Firma 2). Diese hat m. E. 14 Tage Zeit zu reagieren
(Zahlung, Widerspruch, Teilzahlung & Widerspruch).

Nicht ganz: Der Widerspruch kann solange eingelegt werden, bis der Vollstreckungsbescheid ergangen ist. Das können auch mehr als zwei Wochen sein. Aber zwei Wochen sind es mindestens-

Wiederspruch: Gläubiger kann eine gerichtliche Klärung
beantragen.

Anspruchsgegner auch.

Reagiert der Schuldner nicht, kann der Gläubiger einen
Vollstreckungsbescheid beantragen, wieder m. E. 14 Tage Frist,
möglichkeit Widerspruch. Läuft die Frist aus, kann der
Gerichtsvollzieher bestellt werden.

Das kann er auch schon vor Ablauf der Frist! Ein Vollstreckungsbescheid steht nämlich einem Versäumnisurteil gleich, das für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde.

Je nach Forderung ist es nützlich einen Anwalt hinzuzuziehen,

Absolut.

Levay

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Vielen Dank
Hallo Levay,

Dir auch vielen Dank für Deine HIlfe.

Im juristischen Dschungel bin ich mehr verloren als vermutlich in die Amazonien.

Schöne Grüße,
Helena

Da haben wir was gemeinsam.

Levay

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Hihihihihihihi Das kaufe ich Dir nicht ab owT Gruß
;o))) ;o))) ;o)))

ohne
weiteren
Text

Hallo,

Das Mahnverfahren ist
nur sinnvoll wenn absehbar ist, dass der Schuldner zahlt, da
es sich ansonsten extrem lange hinziehen kann, bzw. wenn klar
ist, dass der Schuldner nicht zahlt hat es wenig Sinn ein
Mahnverfahren einzuleiten.

Was dann? Bzw. alternativ?

Gruß
Der Franke

Was dann? Bzw. alternativ?

Klage.

Levay

Klage.

Richtig.

Grüße

wieder was gelernt, danke!

Grüße