Mahnverfahren

Hi,
Person X wohnt zur Zeit in einer WG mit Person Y.
Beide stehen im Mietvertrag als Mieter und X zahlte ihren Mietanteil bar und ohne Quittung an Y. Jetzt ist ein Mahnverfahren aufgetaucht, an beide. X hat eine schriftliche Bestätigung das X immer den Anteil an Miete an Y gezahlt hat.
Allerdings hat Y wohl diese nicht immer pünktlich den Vermieter weitergeleitet. Auch hat Y vor einigen Jahren eine noch aktive private Insolvenz angemeldet.
X steht in ständigen Kontakt zum Anwalt des Vermieters.
Y behauptet, es sei alles nicht so und hat angeblich einen eigenen Anwalt um gegen die Forderungen des Vermieters anzugehen.
X meint, es sei doch alles kein Problem durch Nachweis auf den Kontoauszügen. Y hält dagegen und spricht von einer notwendigen Saldenliste die der Vermieter zunächst erbringen muss und sieht das Mahnverfahren sehr gelassen.
X und Y haben kürzlich den Mietvertrag gekündigt.
Sehe ich den Sachverhalt richtig, dass X die Anforderungen des Vermieters zahlen muss um weiteren Schaden abzuwenden und dann zivilrechtlich Forderungen gegen Y geltend zu machen?
Ausserdem wurden Briefe des Vermieters an beide von Y nicht an X weitergeleitet. Selbst das Mahnverfahren…
Handelt es sich auch um Unterschlagung der Miete in diesem Fall?
Betrug…o.ä?

Viele Grüsse

Moin !

Also, nennen wir den Vermieter auch noch „Z“ - dann wird es schneller zu tippen.
Wenn X an Y zahlt, ohne jeweilige Quittung mit Datum und Verwendungszweck, dann ist X der Angeschissene.
Der „Persilschein“ von Y an X wird von Z als „Schutzbehauptung“ angefochten werden.
Und wenn dann auch noch die Miete unregelmäßig geflossen ist, wird es eng!
Die fristlose Kündigung mit allen Konsequenzen setzt nicht 2 MM Rückstand voraus - es reicht, wenn ein „nicht unerheblicher“ Teil der Miete über mehr als einen Monat rückständig ist. Dafür reicht schon 1 (eine!!!) „verschlampte“ Monatsmiete aus.
Vermutlich steht dann auch noch im Mietvertrag, dass jeder Einzelmieter (x und y)gegenüber dem Vermieter Z „Gesamtschuldner“ ist und somit jeder Einzelmieter gegebenenfalls für die Gesamtsumme haftet.
Haben X und Y wenigstens Nachweise (Quittungen / Kontoauszüge) für die an Z gezahlten Mieten ?
In den Verwendungszweck bei einer Quittung gehört auch der Monat und das Jahr, betreffend der Zahlung.
Am besten, X und Y gehen nicht zum Anwalt (Zivilrecht ist teuer und erfordert Vorauszahlungen) sondern zum nächsten Mieterverein.
Timmax

Bin schon 2 (zwei) mal rausgeflogen. . .
Man (nnn) könnte drüber reden.
0160 / 91 888 785 !
Nee, bin Ing. - mit RA trinke ich regelmäßig Tass Kaff.