Mahnverfahren, Anwalt oder Verbraucherschutz?

Hallo,

folgender, rein hypotetischer Fall, würde mich interessieren.

Ein fiktiver Käufer kauft in einem Onlineshop eine Ware und sendet Sie wegen Nichtgefallen zurück. Der Verkäufer zieht 15 EURO ein, weil angeblich etwas kaputt gegangen sei, um trotzdem Gewinn zu erzielen. Der Käufer weiß, dass 15,- nicht viel ist, möchte solchen Verbrechern aber kein Geld in den Rachen werfen und zur Not klagen.

Nun sind in dieser Simulation 30 Tage vorbei und der Verkäufer ist im Verzug. Sollte der Käufer nun ein gesetzliches Mahnverfahren beantragen, zum Verbraucherschutz gehen oder gleich zu einem Anwalt? Was ist der erste richtige Schritt? Rechnet man die Gebühren bei einem gesetzlichen Mahnverfahren gleich mitdrauf, also die knapp 30,- ?

Im Falle, dass Ihr den Verbraucherschutz empfehlt, kann man die 10,- Erstberaung ebenfalls beim Verkäufer geltend machen?

Vielen Dank für die Beantwortung dieses fiktiven Geschehens.

Hallo,

Auch Hallo

Ein fiktiver Käufer kauft in einem Onlineshop eine Ware und
sendet Sie wegen Nichtgefallen zurück.

Welcher Zeitraum? Gibt es ein Rückgaberecht gem. AGBs?

Der Verkäufer zieht 15
EURO ein, weil angeblich etwas kaputt gegangen sei, um
trotzdem Gewinn zu erzielen.

Wenn etwas kaputt gegangen ist, sollte sich der Käufer einen entsprechenden Beweis aushändigen lassen.

Nun sind in dieser Simulation 30 Tage vorbei und der Verkäufer
ist im Verzug.

Womit ist der Verkäufer in Verzug? Rückzahlung?
Dann schriftliche anmahnen mit Fristsetzung.

Sollte der Käufer nun ein gesetzliches
Mahnverfahren beantragen, zum Verbraucherschutz gehen oder
gleich zu einem Anwalt? Was ist der erste richtige Schritt?
Rechnet man die Gebühren bei einem gesetzlichen Mahnverfahren
gleich mitdrauf, also die knapp 30,- ?

Ob sich ein gerichtliches Mahnverfahren lohnt oder nicht, muss der Käufer selber wissen. Sollte sich aber bewusst sein, dass bei evtl. erfolgloser Eintreibung er selber erst mal für die Gebühren aufkommen muss. Selbstverständlich werden die Kosten für das Verfahren neben Verzugszinsen und sonstigen Gebühren auf die eigentliche Forderung draufgerechnet. Kannst Du auch gucken hier: http://www.online-mahnantrag.de

Gruss

Ein fiktiver Käufer kauft in einem Onlineshop eine Ware und
sendet Sie wegen Nichtgefallen zurück.

Welcher Zeitraum? Gibt es ein Rückgaberecht gem. AGBs?

Hier sei zur Rechtslage noch anzumerken: Es besteht nach dem Fernabsatzgesetz stets ein 14-tägiges Widerrufsrecht. AGBs die dies einzuschränken oder außer Kraft zu setzen versuchen können (mit einigen Ausnahmen) als ungültig betrachtet werden.
Kurz zusammengefasst ist das auch hier nachzulesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

Huhu!

Der Verkäufer zieht 15
EURO ein,

Wie „zieht ein“? Per Lastschrift? Dann holt man sich das Geld einfach zurück und wartet ab, ob von der anderen Seite noch was kommt.

Der Käufer weiß, dass 15,- nicht
viel ist,

Wenn das für den Käufer nicht viel ist, kann er ja auch einen Anwalt mit der Durchführung des Mahnverfahrens beauftragen. Das kostet EUR 35,70.

und zur Not klagen.

Für Klagen in Höhe von EUR 15 nehmen die Gerichte übrigens Gebühren in Höhe von EUR 75. Begeht man dabei einen kleinen Fehler, kann man also schon 90 Euro in den Wind schießen.

Sollte der Käufer nun ein gesetzliches
Mahnverfahren beantragen, zum Verbraucherschutz gehen oder
gleich zu einem Anwalt? Was ist der erste richtige Schritt?

Na der zum Anwalt natürlich, denn der weiß, wie man das mit dem Mahnverfahren macht.

Rechnet man die Gebühren bei einem gesetzlichen Mahnverfahren
gleich mitdrauf, also die knapp 30,- ?

Es sind 23, und das macht das Gericht für einen.

Im Falle, dass Ihr den Verbraucherschutz empfehlt, kann man
die 10,- Erstberaung ebenfalls beim Verkäufer geltend machen?

Nein, aber die kompletten Anwaltskosten.

Hallo!

Stimmt zwar, aber es könnte auch sein, dass in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungens (AGBs) eine Ausdehnung des gesetzlichen Rechts drinnen ist.

Gruß
Tom