Liebe/-r Experte/-in,
mein Exvermieter hat in einem schebenden Verfahren, ein Mahnverfahren gegen mich in die Wege geleitet, obwohl die Forderungssumme noch nicht gerichtlich feststand.
dann wurde ein Vergleich geschlossen, wobei er nur einen Teil der Forderung bekam.
Nun habe ich den Mahnbescheid aber immer noch zu laufen und der Gerixchtsvollzieher will mich auf eine
Eidesstattliche Versicheerung laden.
Als, der Gerichtsvolluieher da war, habe ich ihm gesagt, daß der Mahnbescheid hinfällig ist, da ein Vergleich geschlossen wurde.
Dieser meinte ich solle auf Widerrücksetzung bei Gericht bitten, das tat ich auch aber das gericht meint, es ist zu lange her den Mahnbescheid wieder in den vorherigen Stand setzen zu lassen.
Jetzt habe nun den Exvermieter des Betruges angezeigt, da er sich gegen den gerichtlichen Verglich setzt und
nun über einen Mahnbescheid doch noch die volle Höhe der Forderungssumme versucht zu bekommen.
Hallo,
das ist ja alles ganz toll aber wo ist die Frage versteckt?
Hallo,
das ist ja alles ganz toll aber wo ist die Frage versteckt?
Hallo Thomas,
sry ich dachte es wäre klar geworden !!!
Also die Frage lautet: Was kann ich gegen einen Mahnbescheid unternehmen, der schon zur Vollstreckung steht, aber die Forderung schon mit der Vergleichssumme abgedeckt ist.
Evtl. Betrugsanzeige oder was
Da ist ja nun wirklich einiges schief gelaufen.
Wenn ein Vergleich geschlossen wurde, muss es darüber ja auch eine Beschlussfassung geben. Diese allein hätte gereicht, dem Gerichtsvollzieher die Unrechtmeäßigkeit des Mahnbescheides darzulegen.
Deine Anzeige gegen Deinen Exvermieter ist okay.
Grüße
Hallo Ernst, den Beschluß gibt es auch, aber dieser wird total ignoriert von meinem Exvermieter.
Die legen den jetzt völlig falsch aus um doch noch an ihre Forderung zukommen, obwohl die eine Frist zum
Einspruch von 2 Wochen hatten.
dann haben die mir dreitserhalberhalber wieder eine Rechnung geschickt und daraufhin habe ich die dann wegen Betruges angezeigt.
ich wußte auch nicht mehr weiter!!!
Dem Gerichtsvollzieher habe ich den Beschluß des Vergleichs und die Betrugsanzeige gezeigt und ihm unmissverständlich klar gemacht, dass das Gericht eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht mehr zuläßt, weil die Frist von 2 Wochen abgelaufeb war.
Und die klage hat schon ein halbes Jhar gedauert.
Heute habe ich mich krankschreiben lassen, weil ich 1. ein Unterlaibsmyom habe und eine dreimonatige Therapie machen muß und 2. den Termin am 15.05.2012 auf die eidesstattliche Versicherung aussetzen lassen kann.
mal sehen wann der Betrugsprozess anläuft.
Danke für deine schnelle Antwort und einen schönen
Abend wünsch ich dir noch !!!
Liebe Grüße von Nonne213
Der Wortwahl nach zu urteilen ist dies eine Frage nach deutschem Recht. Da kann ich als österreichischer Jurist nur sehr bedingt helfen. Ich rate dringend dazu einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Der Wortwahl nach zu urteilen ist dies eine Frage nach
deutschem Recht. Da kann ich als österreichischer Jurist nur
sehr bedingt helfen. Ich rate dringend dazu einen Rechtsanwalt
zu beauftragen.
hallo, das habe ich schon versucht, aber keiner nimmt sich meinenm Problem an.
Gruüße von Nonne