Mir wurde per E-Mail versichert das das Paket spätestens vor 9
Tagen raus ging.
Da gewährleistet werden müsste das ein Brief mit bestimmtem
Inhalt empfangen wird, müsste man mit der Übersendung der
Mahnung einen Notar beauftragen - Bist du dir da sicher?
Reicht eine Empfangsbetätigung per E-Mail? Soweit ich
informiert bin muss nicht vorab gemahnt werden, bin mir da
aber unsicher.
Sollte das paket nicht ankommen kannst du den absender in verzugsetzen und damit beginnt auch dein Schadenersatzanspruch
Von dem Vertrag möchte ich garnicht zurück treten, dieser
wurde geschlossen und ich will die Erfüllung.
Wenn du Erfüllung willst, und die Erfüllung möglich ist, dann nützt die ein mahnbeshceid nichts, denn bei diesem forderst du ja geld.
Welche Kontaktdaten hast du denn…vllt einen Ort dann kannst beim meldeamt nachfragen…ne faxnummer wäre gut dann kannst das übers internet faxen und bekommst ne faxbestätigung. einen notar brauchst nicht. denn letzendlich hast du prinizpiell nur die Absendung des schreibens zu vertreten d.h. ein zeuge beim einwerfen des briefes ist mindestens genauso gut. Einschreiben kannste dir sparen das beiweist nichts .
Banken/Telefongesellschaften dürfen keine Adressdater herausgeben.
Auch nicht der Polizei nach Anzeige wegen Betrugs? Ein
Strafverfahren würde vermutlich eingestellt, wenn nicht würde
ich die Anzeige auch zurückziehen sobald die Adresse da ist.
wenn die behörden einen hinreichenden tatverdacht haben und rechtlich dazu „ermächtigt“ sind aber die holen auch nur ne registerauskunft bem meldeamt. und das recht hast du auch…
Ähm! ich würde ihn nicht anzeigen denn ein betrug ist das noch lange nicht da wäree ich sehr vorsichtig, denn wenn du solche behauptungen aufstellst hast du gleich ne anzeige wegen übler nachrede am hals. und eine adresse bringt dir das auch nicht… dann lieber übers meldeamt.
moralisch wäre das sicher ein betrug aber rechtlich nicht denn eine verepätete Absendung ist noch kein betrug. Anders wäre es wenn es die ware nie gegeben hat und der verkäufer das wusste udn denn noch dir das vorhandensein der ware nur vortäuscht (arglistige täushcung) dann wird allerdings der kaufvertrag durch anfechtungserklärung (ex tunc = rückwirkend) aufgelöst.
fordere ihn auf binnen 14 tagen zu liefern falls nicht. kannst du vom vertrag zurücktreten. Von seiner erfüllungspflicht wird er nur frei wenn die Sache "untergegangen"sprich kaputt ist und eine Lieferung unmöglich wird und er den Untergang der ware zu vertreten hat (vgl. 275 bgb ff.)
Dank dir Mario. Warst du erfolgreich mit deinem Mahnverfahren?
das läuft noch inzwischen hat sich den schuldner nach greichenland abgesetzt…
Beste Grüsse