Mahnverfahren gegen Justizkasse?

Ich habe eine Leistung erbracht im Auftrag eines Gerichts und entsprechend JEVG eine Rechnung gestellt. Meine Forderung wird nicht bestritten, aber die Rechnung wird seit Monaten nicht bezahlt (Arbeitsüberlastung?). Einmal habe ich auch schon schriftlich an die Erledigung der Rechnung erinnert, ohne Reaktion. Frage: Kann ich auch gegen  „Vater Staat“ (Justizkasse) ein ganz normales Mahnverfahren in Gang setzen, so wie gegen jeden anderen säumigen Schuldner?

Hallo,

natürlich kann man gegen „Vater Staat“ klagen,wenn er wie jeder Bürger normale
Dienstleistungen wie zum B.Malerarbeiten bei einem Handwerker bestellt und nicht bezahlt.

Die schleppende Zahlungsmoral ist übrigens im öffentlichen Dienst gang und gäbe…
während man bei „Einkassieren“ gegenüber dem Bürger recht flott ist.

Man setzt sich da nämlich auf das hohe Roß und wer als kleiner Handwerker
aufbegehrt ,der wird dann eben von sämtlichen weiteren Aufträgen ausgeschlossen…