Mahnverfahren gerechtfertigt?

Hai,

angenommen, jemand schließt mit einem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung und zahlt zum 1. die Raten per Dauerauftrag.

Nach der ersten Rate schreibt kurz darauf ein Anwalt ein Standard-Mahnschreiben und brummt einem noch Kosten auf.

Man schreibt, dass man weiterhin an den Gläubiger zahlt und die RA-Mahnung als ungerechtfertigt ansieht und zahlt weiter ab.

Dann käme zwei, drei Monate später vom RA ein Mahnbescheid über die volle Summe. Von der Ratenzahlung wisse der RA nix.

Man wendet ein, dass man ja Raten zahle und MB nicht gerechtfertigt sei und legt z. B. Kontoauszüge vor. Liegt man damit richtig?

Wenn der RA schriebe, man könne mit schuldbefreiender Wirkung usw. nur an ihn zahlen, wär’s eindeutig, aber so?

Vielen Dank und liebe Grüße,

Schnägge :smile:

angenommen, jemand schließt mit einem Gläubiger eine
Ratenzahlungsvereinbarung und zahlt zum 1. die Raten per
Dauerauftrag.

Nach der ersten Rate schreibt kurz darauf ein Anwalt ein
Standard-Mahnschreiben und brummt einem noch Kosten auf.

Dann käme zwei, drei Monate später vom RA ein Mahnbescheid
über die volle Summe. Von der Ratenzahlung wisse der RA nix.

Hallo, Schnägge,
Dein P. wirkt auf mich ein wenig unklar:
Du hast doch die Ratenzahlung mit dem Gläubiger und nicht mit dem RA
vereinbart?
Hast Du denn die Ratenzahlungen einmal unterbrochen? Wenn nicht, was hat der RA dann mit dem Fall zu tun?
Gruß.
Manni

Du hast doch die Ratenzahlung mit dem Gläubiger und nicht mit
dem RA vereinbart?

Ja, in dem Fall sei die RZV direkt mit den Gläubigern vereinbart.

Hast Du denn die Ratenzahlungen einmal unterbrochen? Wenn
nicht, was hat der RA dann mit dem Fall zu tun?

Das ist die Frage :wink: Nein, keine Unterbrechung. Anwalt schaltet sich nach Beginn der Ratenzahlung ein mit Standart-Mahnschreiben, worin er seine Gebühren hinzurechnet und sagt, man solle an ihn zahlen (das hätte aber m. E. keine Wirkung wie ein vorläufiges Zahlungsverbot o.ä., dass NUR an ihn zahlen KANN).

Anwalt begründet sein Einschreiten z. B. damit, dass die Ratenzahlung an Mandantschaft nicht sofort zurückgelangt ist (aber vor seiner Einschaltung) oder dass bis zur ersten Rate einige Zeit vergangen sei oder sowas (alles vor seiner Vertretungsanzeige).

Ich sehe das auch kritisch… Aber Anwälte können beharrlich sein :wink:

LG

Schnägge

Anwalt begründet sein Einschreiten z. B. damit, dass die
Ratenzahlung an Mandantschaft nicht sofort zurückgelangt ist
(aber vor seiner Einschaltung) oder dass bis zur ersten Rate
einige Zeit vergangen sei oder sowas (alles vor seiner
Vertretungsanzeige).

Ich sehe das auch kritisch… Aber Anwälte können beharrlich
sein :wink:

Hallo, Schnägge,
IMHO kann hier etwas nicht stimmen. Kein Gläubiger schaltet nutzlos einen Anwalt ein, wenn die Ratenzahlungen pünktlich und vertragsgemäß eintreffen. Du sagtest: … zum 1. (eines jeden Monats wohl). Wann ist die Rate denn tatsächlich beim Gläubiger angekommen (oder wann wurde von Deinem Konto abgebucht)? Wenn das Geld am 1. eines jeden Monats beim Gläubiger auf dem Konto sein sollte und auch tatsächlich dort ist, kann er eigentlich nichts reklamieren.
Was soll heißen: … die Ratenzahlung nicht sofort an Mandantschaft „zurückgelangt“ ist?
Gruß:
Manni

Kein Gläubiger schaltet
nutzlos einen Anwalt ein, wenn die Ratenzahlungen pünktlich
und vertragsgemäß eintreffen.

Dachte ich bislang auch.

Abbuchung usw. klappt einwandfrei und streitet auch niemand ab.

Was soll heißen: … die Ratenzahlung nicht sofort an
Mandantschaft „zurückgelangt“ ist?

Unterschriebene Vereinbarung kam nicht sofort zurück, sondern nach 14 Tagen. Raten wurden unabhängig davon gezahlt.

Hallo, Schnägge,
IMHO kann hier etwas nicht stimmen. Kein Gläubiger schaltet
nutzlos einen Anwalt ein, wenn die Ratenzahlungen pünktlich
und vertragsgemäß eintreffen.

Hallo,

das passiert schon mal - Kommunikationsfehler etc.

Letztlich kommt es darauf an, ob das Angebot der Ratenzahlungsvereinbarung zum Zeitpunkt des Eingangs beim Gläubieger noch annahmefähig war (ansonsten ist sie nicht zustandegekommen) und ob für den Fall der nicht pünktlichen Zahlung einer Rate eine Verfallsklausel vereinbart war (d.h. die Gesamtforderung wird sofort fällig).

Wenn es an einem der beiden Punkte hakt, schauts schlecht aus. Der Schuldner sollte für die Zukunft daraus lernen, dass man die Spielregeln einhalten muss, weil es sonst teuer werden kann.

Chrissie