Mahnverfahren in einem schwebenden Verfahren

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes problem:
mein alter Vermieter wollte von mir 1900 Euro für Renovierungskosten.
Dann habe ich angefangen dagegen zu klagen, weil er keinen Anspruch auf die vollen Renovierungskosten hat.
Als das Verfahren noch in der Schwebe war ( ohne Urtei),
hat er gegen mich zwei Mahnverfahren auf Grund der
Renovierungskosten gestellt, wobei mir zwei Versäumnisurteile in Höhe von 850 Euro zugetsellt wurden.
ich wusste nur das es Mahnverfahren gab, jedoch konnte ich keinerlei Stellung ( ausser Widersprüche, die ich eingelegt habe) nehmen, also erhielt ich auf einmal zwei Versäumnisurteile.
Ich stutze , weil ich gar keine Gerichts-, geschweige denn Anhörungstermine dazu bekommen habe.
Danach kam meine Verhandlung und es wurde eine Urteil erstellt, wobei hervor kam, dass ich lediglich 350 Euro
und nicht 1900 Euro Renovierungskosten zahlen muss.
damit dachte ich es ist alles geregelt !!!
Pustekuchen !!!
Heute kam eine Rechnung von meinem alten Vermieter, dass ich die Mahnverfahren ( Versäumnisurteile, die zwischenzeitig, also im schwebenden Verfahren gegen mich liefen) zahlen soll.

Wie sieht das aus, muss ich die mahnverfahren bezahlen oder ist es mit meinem erzielten Urteil abgegolten?

Jeder darf doch sein Geld ausgeben wie er will, aber doch nicht in einem schwebenden Verfahren, obwohl der Rechtsanspruch noch gar nicht geklärt ist?

Wenn die in einem Schwebenden Verfahren irgendwelche Rechtsansprüche geltend machen obwohl noch gar nicht geklärt ist, ob sie den Rechtsanspruch haben, dann können die doch gar keine Mahnbescheide beantragen oder doch ???

Haben die voreilig gestellten Mahnbescheide, denn geltendes Recht oder nicht ???

Bitte dringend um Antwort, weil ich nicht weiß wie ich jetzt nach meinem guten Erzielten Urteil damnit umgehen soll.

Mittlerweile glaube ich mein alter Vermieter braucht nicht mein Geld sondern einen Psychater, grins.

Liebe Grüsse von Nonne 213

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes problem:
mein alter Vermieter wollte von mir 1900 Euro für
Renovierungskosten.
Dann habe ich angefangen dagegen zu klagen, weil er keinen
Anspruch auf die vollen Renovierungskosten hat.
Als das Verfahren noch in der Schwebe war ( ohne Urtei),
hat er gegen mich zwei Mahnverfahren auf Grund der
Renovierungskosten gestellt, wobei mir zwei Versäumnisurteile
in Höhe von 850 Euro zugetsellt wurden.

Da kann nur ein Anwalt helfen. Ob gegen die Versäumnisurteile eine Vollstreckungsgegenklage möglich ist muss geklärt werden. Möglicherweise liegt Prozessbetrug vor.

Hallo, danke für Ihre schnelle Antwort, so sehe ich es auch, dass es Betrug ist.
Schönen Sonntag noch und alles Gute
Grüss von Nonne 213

Liebe Nonne,

sehr interessant,der liebe Peter

Liebe Nonne,

sehr interessant,der liebe Peter

Ich brauche HIlfe und keine dummen Kommentare, aber schön, dass dirt Peters Kommentar gefallen hat, du hrni !!!

Das folgende bezieht sich ausschließlich auf österreichisches Recht und ist natürlich ohne Gewähr:

Eine (oder gar zwei) Klagen können nicht in einer bereits anhängigen Sache (das erste Verfahren) eingebracht werden. Wenn darüber hinaus die zwei späteren Klagen auch noch nicht ordnungsgemäß zugestellt wurden, dann solltest Du dringend zum so genannten Amtstag gehen und entweder um Verfahrenshilfe ansuchen oder das was vorgefallen ist genau zu Protokoll geben - bevor es zu Exekution kommt.