Hallo!
Sofern realistische Aussicht besteht, Schulden in absehbarer Zeit von wenigen Jahren zu bezahlen, dann ist das sicherlich der vernünftige Weg. Voraussetzung ist aber eine schriftliche Vereinbarung mit den Gläubigern, damit Vollstreckungen aufhören und keine weiteren Kosten entstehen.
Besteht keine Aussicht auf absehbare Erledigung und/oder fehlt es einzelnen Gläubigern am Einigungswillen, sollte man deutlich die Anmeldung eines privaten Insolvenzverfahrens androhen. Sofern keine größeren Vermögenswerte vorhanden sind, ist die Insolvenz des Schuldners der schlimmste Fall für jeden Gläubiger. Dann bekommt er nämlich in aller Regel nichts mehr oder nur noch sehr wenig.
Professionell arbeitende und durch Anwälte vertretene Gläubiger sind bei der Aussicht auf Insolvenz meistens bereit, eine Einigung und einen Vergleich zu akzeptieren.
Falls es zu keiner Einigung kommt, stellst Du beim örtlichen Amtsgericht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und fügst gleich einen Antrag zur Stundung der Verfahrenskosten bei. Dann wird sehr schnell vom Gericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Wenn zwischenzeitlich einzelne Gläubiger Vollstreckungsversuche veranlassen, beantragst Du vorläufigen Vollstreckungsschutz mit der Begründung, daß ein Gläubiger zum Schaden aller anderen Gläubiger Zugriff auf Vermögenswerte nehmen will. Einige Zeit nach Inso-Antrag wird das Verfahren eröffnet und im Grunde ist damit die Sache rein praktisch für Dich vom Tisch. Du mußt 6 Jahre lang ein redlicher Schuldner sein (Wohlverhaltensphase) und darfst insbesondere keine neuen Schulden machen. Was Du für den angemessenen eigenen Lebensunterhalt brauchst, darfst Du verdienen und behalten. Der Rest muß an den Inso-Verwalter abgeführt werden, der das Geld an die Gläubiger verteilt. Nach 6 Jahren folgt die Restschuldbefreiung und die Sache ist vom Tisch.
Kein schönes Verfahren, ein langes Verfahren, aber immer noch besser, als sich von Gläubigern das Leben zur Hölle machen zu lassen. Aus Deinem Posting geht hervor, daß Du weißt, die Situation ist durch eigenes Fehlverhalten entstanden. Dieses Bewußtsein darf nicht, auch nicht vorübergehend, verloren gehen, sonst riskierst Du die Verweigerung der Restschuldbefreiung.
Deine Kreditwürdigkeit ist mit dieser Maßnahme natürlich für Jahre gründlich dahin. Aber das muß Dich nicht interessieren, weil Du ohnehin nichts mehr bestellen oder auf Pump kaufen willst. Was Du brauchst, bekommst Du in jedem Laden und in jedem Kaufhaus gegen Bares. Gegenüber Deiner Bank spielst Du mit offenen Karten und sagst denen, daß Du demnächst Insolvenzantrag stellen wirst. Dann bekommst Du natürlich keinen Kredit, aber Du behälst Dein Konto. Falls nicht, gehst Du zur Sparkasse, Raiffeisen- oder Sparda-Bank, schilderst die Lage und bittest um ein Guthabenkonto.
Natürlich führst Du Dein Studium in aller Seelenruhe zu Ende.
Es handelt sich hier um keine Rechtsberatung, zu der ich ohnehin nicht befugt bin. Vielmehr diskutieren wir nur einen hypothetischen Fall, den Du der Einfachheit halber in der ersten Person verfaßt hattest.
Gruß
Wolfgang