Guten Morgen,
im Juli 2011 würde einem Mahnbescheid widersprochen.
Frage:
Gäbe es eine Frist, innerhalb derer nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid Klage eingereicht werden könnte?
Danke.
Gruß Keki
PS:
Falls es interessieren sollte, hier die Chronologie der Fiktion:
01.2011 Forderung eines Versicherers / diese wird bestritten.
02.2011 Zahlungserinnerung / Schreiben d. Versicherungsnehmers werden ignoriert.
03.2011 Mahnung § 39 VVG / weitere Schreiben d. VN werden ebenfalls ignoriert.
04.2011 Inkasso Büro droht mit gerichtlichem Mahnverfahren / Schreiben s.o.
05.2011 Rechtsanwalt droht mit gerichtlichem Mahnverfahren. Gesamtvorgang in Kopie zur Verfügung gestellt. Keine Reaktion
07.2011 Eingang Mahnbescheid. Widerspruch fristgerecht.
11.2011 Schreiben Rechtsanwalt mit der Bitte, den Widerspruch zurückzunehmen. Gesamten Schriftwechsel mit dem Versicherer und Inkasso-Büro nochmals zugeschickt. Gleichzeitig um Klageinreichung gebeten, um in der mündlichen Verhandlung Beweise über die Richtigkeit der Forderung einsehen zu können, da der Schriftweg offensichtlich nicht zielführend ist.
12.2011 Gleichlautendes Schreiben wie in 11.2011 von Rechtsanwalt mit der Bitte, den Widerspruch zurückzunehmen. Gesamten Schriftwechsel mit dem Versicherer und Inkasso-Büro abermals zugeschickt.
01.2012 Neue Jahresrechnung d. Versicherers mit Saldo vom Vorjahr. Zurückgegeben mit Kopien des gesamten bisherigen mit Inkasso-Büro und RA geführten Schriftwechsels.
11.2012 Neue Jahresrechnung des Versichereres mit Saldo vom Vorjahr.