Ich bin grad am rätseln, was in welchem Fall sinnvoller erscheint, möchte man eine Geldforderung eintreiben. Gerade in (privaten) Kaufsachen handelt es sich oft um Kleinbeträge, wo Streitigkeiten entstehen.
Wie würdet ihr bei 20 oder 30 Euro vorgehen, wenn ihr den Betrag gerichtlich geltend machen wollt? Mit welcher Schiene seid ihr besser gefahren?
Ich denke mal, so lange es sich nicht um eine Forderung von 1 Euro handelt, besteht doch immer grds. ein Rechtsschutzbedürfnis, oder?
Mathias