Mahnverfahren oder Klageverfahren?

Ich bin grad am rätseln, was in welchem Fall sinnvoller erscheint, möchte man eine Geldforderung eintreiben. Gerade in (privaten) Kaufsachen handelt es sich oft um Kleinbeträge, wo Streitigkeiten entstehen.

Wie würdet ihr bei 20 oder 30 Euro vorgehen, wenn ihr den Betrag gerichtlich geltend machen wollt? Mit welcher Schiene seid ihr besser gefahren?
Ich denke mal, so lange es sich nicht um eine Forderung von 1 Euro handelt, besteht doch immer grds. ein Rechtsschutzbedürfnis, oder?

Mathias

Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht auch bei einem Euro.

Im Übrigen würde ich die Wahl zwischen Mahnverfahren und Klage nicht davon abhängig machen, wie hoch der Betrag ist, sondern von allen Umständen des Einzelfalls. Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, ob ein Widerspruch zu erwarten ist. Ist er das nicht, ist das Mahnverfahren vorzugswürdig, zumal bei späterer Klageerhebung die Kosten verrechnet werden.

Levay