Hallo,
wenn ein Mahnverfahren ansteht, kann das ein Anwalt ohne Vollmacht seines Klienten anleiern.
Und wenn daraus ein richtiges Gerichtsverfahren entsteht, kann das dann weitergeführt werden ohne eine schriftliche Vollmacht?
Hallo,
wenn ein Mahnverfahren ansteht, kann das ein Anwalt ohne
Vollmacht seines Klienten anleiern.
Eine Vollmacht - wie auch immer gegeben - muss vorhanden sein, zumindest im Verhältnis Anwalt - Mandant.
Und wenn daraus ein richtiges Gerichtsverfahren entsteht, kann
das dann weitergeführt werden ohne eine schriftliche
Vollmacht?
Vertritt ein Anwalt den Mandanten vor Gericht wird spricht die Vermutung für den Anwalt, dass er auch rechtsmäßig beauftragt wurde. Auf verlangen der Gegenpartei ist die Vollmacht jedoch nachzuweisen - schriftlich. Regelmäßig reichen die Anwälte jedoch die Vollmacht ein, ohne dass die Gegenpartei dies verlangt.