Mahnverfahren w. Kaution nicht zurückgezahlt wird?

Hallo,
in gerichtlichen Mahnverfahren kann man Ansprüche geltend machen, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet sind. So steht es sinngemäß auf der Internetseite des Bayer8ischen Behördenwegweisers.

Frage: Kann man auch eine solche Geldsumme anmahnen, die auf einem Mietkautionskonto liegt, wenn der Vermieter sich weigert, das Sparbuch für das Mietkautionskonto nach Auszug des Mieters an diesen zurückzugeben?

Vielen Dank
Stenella

Aber klar doch!

Grüße
Lumpi

Danke lumpi-muc,
d.h. dann, der Mieter geht zur Bank, fragt, was im Laufe der Mietzeit aus der Mietkaution geworden ist (also Einlage und Zinsen) und setzt diesen Betrag in die Forderung der Mahnung ein. Ist das richtig?
Danke
Stenella

Hallo,
in gerichtlichen Mahnverfahren kann man Ansprüche geltend
machen, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro
gerichtet sind. So steht es sinngemäß auf der Internetseite
des Bayer8ischen Behördenwegweisers.

Frage: Kann man auch eine solche Geldsumme anmahnen, die auf
einem Mietkautionskonto liegt, wenn der Vermieter sich
weigert, das Sparbuch für das Mietkautionskonto nach Auszug
des Mieters an diesen zurückzugeben?

Wenn ein Sparbuch verpfändet wurde, ist dieses freizugeben. Dazu benötigt der Mieter die Zustimmung des Vermieters gegenüber der Bank. Das kann nur im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden.

Hat der Mieter Geld als Kaution geleistet und der Vermieter dies angelegt, hat der Mieter auch einen Rückzahlungsanspruch in Geld. Diesen kann er im Mahnverfahren durchsetzen.

Gruß
Dea

Hallo cmd,
im vorliegenden Fall hat der Mieter die Kaution auf ein Sparbuch eingezahlt, das von Mieter und Vermieter nur gemeinsam aufgelöst werden kann. Der Vermieter weigert sich jedoch mit der Begründung, dass er noch xxx € daraus beanspruche. Der auf dem Konto angelegte Betrag yyy € ist jedoch ein Vielfaches von xxx €, sodass der Vermieter zumindest auf den erheblichen Differenzbetrag keinen Anspruch hat. So zumindest meine laienhafte Auffassung.
Stenella

Hallo,

Deine Auffassung teile ich, und ich war genau wegen so einem Käse schon mal vor Gericht. Die Vermieterin behielt das ganze Sparbuch ein und stritt mit uns wegen eines Schadens im Teppich (wir haben ihr 500 DM geboten und sie wollte 1000 DM).
Als sich das Thema aufgrund der langsamen Kommunikation (Schweizerin…) der Verjährung näherte haben wir einen Mahnbescheid über Kaution - 500DM losgelassen.
Vor Gericht kam es dann zu einem Vergleich, dass sie noch 100 DM mehr bekommt. Die Vermieterin musste jedoch 90% der Prozesskosten tragen, da sie eben versäumt hat den unstrittigen Teil der Kaution rauszurücken.

Die Zinsen auf das Sparbuch kann man sich ausrechnen (Google, oder auch mal die Zinsbescheinigungen der Bank aufaddieren). Wenn die Laufzeit kleiner 10 Jahre ist, dürfe das aber kaum der Rede wert sein…

Viele Grüße
Lumpi