Yep,
Hallo Anna,
kann man schon in der ersten Mahnung ein Mahnverfahren
androhen?
Yep, DROHEN kannst du immer
.
sogar noch vor der Rechnungsstellung 
Aber Spass beiseite:
Nach der alten Rechtslage kam der Schuldner für eine fällige Forderung in Verzug
-wenn ihm eine Mahnung zuging
-oder automatisch, wenn ein Termin für die Leistung kalendarisch vereinbart wurde.
Zusätzlich tritt nach der neuen Rechtslage der Verzug für Geldforderungen auch automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein. Für die Fälle, in denen kein Zahlungstermin vereinbart wurde, ist also eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit nicht mehr erforderlich. Das gilt auch für Forderungen, die schon vor dem 1. Mai 2000 entstanden sind, wenn die Rechnung nach dem 1. Mai 2000 zuging.
Kurz gesagt, im Gecshaftzskundenbereich, gilt, Rechnung ohne Zahlungsfrist ist nach 30 Tagen, Rechnung mit Zahlungsfrist zum angegebenen Termin fällig.
Dann hast du die Möglichkeit sofort das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, ohne erneute Mahnung deinerseits.
Kurz zum Hintergrund: ich habe einen Kunden, der mit
Riesenschritten in die Insolvenz stolpert und seine Rechnungen
nicht bezahlt. Ich denke, je früher ich meine Ansprüche
anmelde, desto besser - oder? Wer weiss was??
Beeil Dich, und zwar ganz schnell.
Gerichtliches Mahnverfahren bedeutet, Du oder dein Anwalt ersteinmal Ansprüche am Gericht anmelden. Dann Bearbeitung vom Gericht. Dann Zustellung vom Gericht an Schuldner. Der hat zwei Wochen Zeit Widerspruch einzulegen, weil Gericht prüft nicht, und kann somit hinauszögern.
Dann erst hast du Gerichtliche Ansprüche erwirkt. Dann muß das ganze dem Gerichtsvollzieher zugeleitet werden, wieder Bearbeitungszeit. Der muss dann einen Termin finden, wo er Zeit hat zum Schuldner zu fahren.
Wenn dann die Insolvenz noch nicht angemeldet ist, denn dann unterliegt alles dem Insolvensverfahren und das dauert in der Regel 2 Jahre, erst dann kannst du pfanden. Auch Material und/oder betriebsausstattung, was in der Insolvenz als vorrangig angesehen wird.
Falls es zur Insolvenz kommt rechne mit max. 05% deiner Forderungen, nach ca.2 jahren wohlbemerkt und max.
Gruß
der Alex (der die letzten beiden Jahre super viel Geld durch diverse Firmenpleiten, aber nicht seine, verloren hat)