Mahnverfahren - wann genau in Gang setzen?

Hallo,

kann man schon in der ersten Mahnung ein Mahnverfahren androhen? Kurz zum Hintergrund: ich habe einen Kunden, der mit Riesenschritten in die Insolvenz stolpert und seine Rechnungen nicht bezahlt. Ich denke, je früher ich meine Ansprüche anmelde, desto besser - oder? Wer weiss was??

GRüsse
Anna

Yep,
Hallo Anna,

kann man schon in der ersten Mahnung ein Mahnverfahren
androhen?

Yep, DROHEN kannst du immer :smile:.
sogar noch vor der Rechnungsstellung :wink:

Aber Spass beiseite:
Nach der alten Rechtslage kam der Schuldner für eine fällige Forderung in Verzug
-wenn ihm eine Mahnung zuging
-oder automatisch, wenn ein Termin für die Leistung kalendarisch vereinbart wurde.

Zusätzlich tritt nach der neuen Rechtslage der Verzug für Geldforderungen auch automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein. Für die Fälle, in denen kein Zahlungstermin vereinbart wurde, ist also eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit nicht mehr erforderlich. Das gilt auch für Forderungen, die schon vor dem 1. Mai 2000 entstanden sind, wenn die Rechnung nach dem 1. Mai 2000 zuging.
Kurz gesagt, im Gecshaftzskundenbereich, gilt, Rechnung ohne Zahlungsfrist ist nach 30 Tagen, Rechnung mit Zahlungsfrist zum angegebenen Termin fällig.
Dann hast du die Möglichkeit sofort das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, ohne erneute Mahnung deinerseits.

Kurz zum Hintergrund: ich habe einen Kunden, der mit
Riesenschritten in die Insolvenz stolpert und seine Rechnungen
nicht bezahlt. Ich denke, je früher ich meine Ansprüche
anmelde, desto besser - oder? Wer weiss was??

Beeil Dich, und zwar ganz schnell.
Gerichtliches Mahnverfahren bedeutet, Du oder dein Anwalt ersteinmal Ansprüche am Gericht anmelden. Dann Bearbeitung vom Gericht. Dann Zustellung vom Gericht an Schuldner. Der hat zwei Wochen Zeit Widerspruch einzulegen, weil Gericht prüft nicht, und kann somit hinauszögern.
Dann erst hast du Gerichtliche Ansprüche erwirkt. Dann muß das ganze dem Gerichtsvollzieher zugeleitet werden, wieder Bearbeitungszeit. Der muss dann einen Termin finden, wo er Zeit hat zum Schuldner zu fahren.
Wenn dann die Insolvenz noch nicht angemeldet ist, denn dann unterliegt alles dem Insolvensverfahren und das dauert in der Regel 2 Jahre, erst dann kannst du pfanden. Auch Material und/oder betriebsausstattung, was in der Insolvenz als vorrangig angesehen wird.

Falls es zur Insolvenz kommt rechne mit max. 05% deiner Forderungen, nach ca.2 jahren wohlbemerkt und max.

Gruß
der Alex (der die letzten beiden Jahre super viel Geld durch diverse Firmenpleiten, aber nicht seine, verloren hat)

hi Anna,

prinzipiell wie alex, aber wenn du schon weist, dass dein ag in die insovenz geht, dann bin ich immer für die variante, vergiss den mahnbescheid und alles weitere du bekommst eh nix (auch ich hab das durch, trotz … nun ja)

alles geh sofort zu dieser firma hin, und mach ihr dampf, also z.b. so das du sie unter druck setzt und sagst du gehst zum ag und meldest für sie insolvenz an und zeigst den gf noch wegen konkursverschleppung an (was meinst du wie das manchmal hilft) oder du gehst den etwas gemässigteren weg (je nachdem wie hartgesotten der ag ist) und bietest an auf eine nteil der rechnung zu verzichten wenn er dir sofort das geld gibt (lieber den spatz in der hand als die taube auf dem dach :wink: ),

weil wie gesagt wenn tatsächlich insovenz, dann kannst du nur noch mit dem i.verwalter verhandeln und der schaldet schonmal ganze kanäle ab (kirchmedia) nur um an geld zu kommen aber zahlen wird er wohl erstmal nicht, weil er MUSS ja alle gläubiger gleich bedienen und bis er weis was gleich ist kann es laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange dauern

uwe

Danke für die Antwort! owT

Hallo, Alex,

Kurz gesagt, im Gecshaftzskundenbereich, gilt, Rechnung ohne
Zahlungsfrist ist nach 30 Tagen, Rechnung mit Zahlungsfrist
zum angegebenen Termin fällig.

Nein. Nach den besagten 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang einer Rechnung tritt Schuldnerverzug, aber nicht Fälligkeit ein. Fälligkeit, d.h. das Recht des Gläubigers, die Leistung zu verlangen, tritt vielmehr sofort ein, wenn eine Zahlungsfrist nicht vereinbart ist. Abgesehen davon kann Schuldnerverzug auch vor Ablauf der 30-Tage-Frist eintreten - z.B. dann, wenn der Gläubiger den Schuldner vor Ablauf dieser Frist mahnt.

Dann hast du die Möglichkeit sofort das gerichtliche
Mahnverfahren einzuleiten, ohne erneute Mahnung deinerseits.

Nein. Das Mahnverfahren ist zulässig, ohne daß Schuldnerverzug vorliegen müßte. Das gerichtliche Mahnverfahren setzt insbesondere nicht voraus, daß der Schuldner vorher schriftlich gemahnt worden ist. (Tritt allerdings Schuldnerverzug erst durch das gerichtliche Mahnverfahren ein, so kann das dazu führen, daß der Schuldner die Kosten des Mahnverfahrens, die vor der Zustellung des Mahnbescheides entstanden sind, nicht erstatten muß).

Gerichtliches Mahnverfahren bedeutet, Du oder dein Anwalt
ersteinmal Ansprüche am Gericht anmelden. Dann Bearbeitung vom
Gericht. Dann Zustellung vom Gericht an Schuldner. Der hat
zwei Wochen Zeit Widerspruch einzulegen, weil Gericht prüft
nicht, und kann somit hinauszögern.
Dann erst hast du Gerichtliche Ansprüche erwirkt.

Das stimmt so nicht. Ein vollstreckbarer Titel, den der Gerichtsvollzieher in die Hand nehmen kann, um damit beim Schuldner zu pfänden, liegt noch nicht vor, wenn der Mahnbescheid erlassen worden und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Vollstreckbarer Titel ist nämlich erst der Vollstreckungsbescheid, den das Gericht auf (weiteren) Antrag des Gläubigers aufgrund des Mahnbescheides erläßt.

Grüße,

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ok, der war genauer o.w.T.

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Evtl. zusätzlich Strafantrag?
Hallo!

Meine Erfahrung mit einem Mahnverfahren sind eher Negativ.!!

Viel bessere Erfahrung habe ich mit Strafanträgen gemacht.
Die Juristen mögen es zwar nicht gerne höhren, aber wenn
ich nachweisen kann, das derjenige, der bei mir eingekauft hat
zum Zeitpunkt des Einkaufs bereits Schulden hatte, stelle ich einen Strafantrag bei der mir zuständigen Staatsanwaltschaft.

Diese Leute haben dann eigentlich immer fix bezahlt!
(Obwohl Sie mittellos waren …!?!)

Wie auch immer das gehen mag!
Es ist heute eine sehr schöne Sitte geworden, bewusst etwas zu kaufen, mit der Absicht es sowie nicht zu bezahlen.

Was nützen einen dann die schönen Titel aus einem Mahnverfahren!

Gruss
MB

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sach ich doch !!

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… ein Tipp, den ich auf jeden Fall mit meinem Anwalt besprechen werde. Genau so war nämlich mein Fall gelagert: Eine Firma, die nicht mal mehr Gehälter voll ausbezahlen kann, beauftragt mich als Freiberufler und lässt dann die Rechnung in Ablage P verrotten. Logisch haben die gewusst, dass sie das nicht mehr bezahlen können. Ich werd auf jeden Fall der Sache nachgehen. Besten Dank für den HInweis.

Grüsse
Anna