Mahnverfahren, Wiedereinsetzung in den vorherigen

Guten Tag,

ich hätte mal eine Frage zu folgendem möglichen Fall. A hat einen Mahnbescheid gegen B beantragt. B hat sich nicht gerührt, weil er dachte er zieht eh weg und „taucht“ dann unter, also Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid wurden noch zugestellt aber keine Reaktion von B also rechtskräftig. Kurz darauf zieht B weg und ist weg. A findet ihn dann doch und versucht eine Kontosperrung. Daraufhin rennt B zum Anwalt und ich weiß nicht ob er den Plan hatte, B behauptet daraufhin, die Briefe nie erhalten zu haben und erstattet Anzeige gegen A, wegen „Briefeklau“. Daraufhin wird Antrag gestellt, das Mahnverfahren in den vorherigen Stand zusetzen, so dass B auf einmal widerspricht und es nun vor Gericht geht. Jetzt hat A den Brief vom Staatsanwalt bekommen, dass das Strafverfahren eingestellt wurde, falls es wichtig ist wieso, dann frag ich nochmal, aber ich glaube es war mangels beweisen oder sowas in der Richtung, also nicht wegen „es besteht kein öffentliches Intresse“… Ist damit dann diese Zurücksetzung in den vorherigen Stand vom Tisch oder muss A nun trotzdem vor Gericht und das durchziehen,obwohl das ja offensichtlich nur ne Lüge von B war ?

CU Frankfurter

Huhu!

I.
Es ist unerheblich, weshalb das Strafverfahren gegen A eingestellt worden ist. Eine rechtskräftige Feststellung, dass A sich nicht wegen der vorgeworfenen Tat strafbar gemacht hat, gibt es nur durch richterlichen Freispruch.

II.
Selbst wenn es einen Freispruch gegeben hätte: Strafurteile entfalten keine zivilrechtliche Bindungswirkung. Das war zwar mal anders geplant, das entsprechende Gesetz ist aber kurz vor der Verabschiedung noch gekippt worden und hätte einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nie und nimmer standgehalten.

III.
Der Zivilrichter kann jedoch durchaus die Strafakte einsehen und im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung darauf erkennen, dass jedenfalls A keine Briefe gestohlen hat: Allerdings wäre aber auch wirklich nur dies dadurch bewiesen. Und wenn C die Briefe geklaut hat oder D?

A hätte vielleicht auch mal, am besten schon vor dem Einleiten eines gerichtlichen Verfahrens, „zum Anwalt rennen“ sollen.Das ist nicht verwerflich und wird nicht nur von bösen Menschen so praktiziert.