Guten Tag,
ich hätte mal eine Frage zu folgendem möglichen Fall. A hat einen Mahnbescheid gegen B beantragt. B hat sich nicht gerührt, weil er dachte er zieht eh weg und „taucht“ dann unter, also Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid wurden noch zugestellt aber keine Reaktion von B also rechtskräftig. Kurz darauf zieht B weg und ist weg. A findet ihn dann doch und versucht eine Kontosperrung. Daraufhin rennt B zum Anwalt und ich weiß nicht ob er den Plan hatte, B behauptet daraufhin, die Briefe nie erhalten zu haben und erstattet Anzeige gegen A, wegen „Briefeklau“. Daraufhin wird Antrag gestellt, das Mahnverfahren in den vorherigen Stand zusetzen, so dass B auf einmal widerspricht und es nun vor Gericht geht. Jetzt hat A den Brief vom Staatsanwalt bekommen, dass das Strafverfahren eingestellt wurde, falls es wichtig ist wieso, dann frag ich nochmal, aber ich glaube es war mangels beweisen oder sowas in der Richtung, also nicht wegen „es besteht kein öffentliches Intresse“… Ist damit dann diese Zurücksetzung in den vorherigen Stand vom Tisch oder muss A nun trotzdem vor Gericht und das durchziehen,obwohl das ja offensichtlich nur ne Lüge von B war ?
CU Frankfurter