Mahnverfahren

Hallo allerseits,

was ist bei Mahnverfahren üblich? Zuerst eine selbstformulierte Mahung, mit Terminsetzung und Androhung von - ja von was:

  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes
  • Gerichtliches Mahnverfahren

Macht man üblicherweise das gerichtliche Mahnverfahren selbst (Formular vom Amtsgericht) oder mit Rechtsanwalt? Ich denke man macht es selbst, aber ein Kollege meint, per Rechtsanwalt.

Danke
Michael

Auch hallo,

Hallo allerseits,

was ist bei Mahnverfahren üblich? Zuerst eine
selbstformulierte Mahung, mit Terminsetzung und Androhung von

  • ja von was:
  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes
  • Gerichtliches Mahnverfahren

**Hier eine kurze Schilderung meiner Erfahrungen:

Also, üblich ist, dass man zuerst eine freundliche Zahlungserinnerung schickt.
Danach eine Mahnung unter Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens (etc.).
Dann:**

Macht man üblicherweise das gerichtliche Mahnverfahren selbst
(Formular vom Amtsgericht) oder mit Rechtsanwalt? Ich denke
man macht es selbst, aber ein Kollege meint, per Rechtsanwalt.

Folgt der Mahnbescheid.
Fomulare gibt es im Schreibwarenladen. Ausfüllen ist ganz easy. Einreichung des Mahnbescheides beim Amtsgericht des Gläubigers. Danach hat man dann relativ schnell einen vollstreckbaren Titel. Einen RA habe ich bis heute nie gebraucht.

Danke
Michael

Bitte bedenke, dass dies keine Rechtsberatung darstellt. Es ist lediglich ein Bericht meiner Vorgehensweise und meiner Erfahrungen.
Tatsache ist, dass man für die Einreichung eines Mahnbescheides keinen RA braucht.

Gruß

Hansjürgen