Mahnwesen

Liebe/-r Experte/-in,

im letzten Monat (Juli 2009) fand ich eine Abbuchung von ca. 30 Euro durch den Internet- und Telefonie-Dienstleister freenet.de, mit dem ich - zumindest wissentlich - keinen wie auch immer gearteten Vertrag abgeschlossen habe.

Nach Storno der Abbuchung erhielt ich eine Mahnung. Brieflich habe ich dann um Vorlage einer Kopie des dem Vorgang zugrunde liegenden Vertrages gebeten und darauf hingewiesen, dass ich glaube, dass es sich um einen Irrtum handeln muss. Ich wisse nicht, wofür ich den Betrag zu zahlen hätte.

Dann erfolgte eine stereotype „letzte Mahnung“, ohne dass auf meine Anfrage geantwortet worden wäre. Darum habe ich erneut meine Anfrage an die Firma gerichtet, diesmal mit Kopie des Vorgangs und per Einschreiben mit Rückantwort - an eine Postfachadresse.

Ich weiß jetzt leider nicht, wie ich mich weiterhin verhalten soll.

Ich bin mir ziemlich (aber nicht hundert Prozent) sicher, dass der Betrag UNGERECHTFERTIGT vom Konto abgebucht wurde. Was ist nun aber, wenn die Firma als nächstes den Rechtsweg beschreitet, mir gar den Gerichtsvollzieher ins Haus schickt? MUSS sie nicht erst mal belegen, WOFÜR ich bezahlen soll? Das kann ich nämlich nirgendwo ersehen.

Soll ich das Ganze erst mal einfach so auflaufen lassen oder soll ich mich jetzt gleich an einen Rechtsanwalt wenden?

Würde mich sehr über eine Auskunft von Ihnen freuen!

Haben Sie im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Berty

Hallo,

eine individuelle Rechtsberatung ist in dieser Form leider weder möglich, noch erlaubt. Daher etwas allgemeiner gehalten:

Wenn eine Abbuchung von einem Konto stattfindet und der Kontoinhaber der Meinung ist, dass dies nicht gerechtfertigt ist, kann man der Abbuchung binnen 6 Wochen widersprechen. Das ist hier ja scheinbar auch erfolgt.
Da der Abbucher scheinbar der Meinung ist, dass ein Rechtsanspruch für diesen Geldbetrag gegeben ist, schicken sie Mahnungen und bitten um Überweisung.

Es gibt keine Verpflichtung des Gläubigers, den Anspruch der Forderung dem Schuldner gegenüber zu beweisen.

Da auf Schreiben nicht reagiert wird, gibt es nun zwei Möglichkeiten:

1.) bezahlen
2.) abwarten

Bezahlen ist zwar der einfachste Weg, aber natürlich nicht der glücklichste, wenn man glaubt, keine Verpflichtung dazu zu haben.
Abwarten ist der beste Weg, wenn man sich sicher ist, dass es keine Anspruchsgrundlage für die Forderung gibt.

Die Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher) kann der Gläubiger nicht mal so eben in die Wege leiten. Hierzu bedarf es eines gerichtlichen Schuldtitels (z.B. Vollstreckungsbescheid oder Urteil).
Um diesen zu bekommen, muss der Gläubiger zunächst auf Zahlung klagen (heutzutage unüblich) oder (üblicherweise) einen Mahnbescheid beantragen.
Wenn Sie also einen Mahnbescheid erhalten, dann (und zwar erst dann) ist Handlung gefordert:
Gegen den MB kann innerhalb von 14 Tagen Widerspruch beim Gericht eingelegt werden. Zur Widerspruchsbegründung empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Nun wird der Richter das sogenannte „streitige Verfahren“ eröffnen. Dann muss der Gläubiger dem Richter die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen.
Ist der Richter von der Rechtmäßigkeit überzeugt, wird er ein Urteil fällen, in dem Sie zur Zahlung der Forderung plus Zinsen plus Kosten verurteilt werden.
Ist der Richter nicht von der Rechtmäßigkeit überzeugt, wird er die Klage abweisen. Der Kläger (Gläubiger) trägt dann alle Kosten.

Also zusammengefasst:
Wenn Sie sich wirklich sicher sind, dass es keinen Anspruch für die Zahlung gibt, können Sie abwarten. Erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht (!) eintrifft, einen Anwalt konsultieren.
Sollten Sie dann zur Zahlung verurteilt werden, können Kosten in Höhe von 200 bis 300 EUR entstehen.
Sollte die Klage abgewiesen werden, entstehen für Sie keine Kosten.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Forderung berechtigt ist, müssen Sie selber abwägen, welchen Weg Sie gehen, wieviel Risiko Sie eingehen wollen.
Vielleicht bringt ja auch ein Telefonat mit dem Gläubiger mehr Aufschluss, oder ein Schreiben direkt an den Vorstand / den Geschäftsführer.

Mit der Hoffnung, ein bisschen Licht ins Dunkel gebracht zu haben,

Paddy