Mahnwesen

Hallo Josy1979,

hier meine Frage, danke vorab:

Ich habe heute ein Schreiben von einem Anwaltsbüro (BUssek & Mengede) erhalten, wo ich außergerichtlich aufgefordert werde, einen Betrag von 2007 zu zahlen. Die Forderung ist also nicht verjährt. Es geht um eine Telefonrechnung (Drittanbieter)

Meine Frage ist, ob der geforderte Betrag nicht zu hoch ist: Aus 13,45 € werden mal eben 59,24 €.

Die Posten sind:
Hauptforderung, Zinsen (3,09),
Mahnkosten Mandant (5,00),
Ermittlungs- und Auskunftskosten (7,70)
Anwaltsgebühr (25,00),
Auslagenpauschale (5,00).

Falls der ursprüngliche Anspruch tatsächlich gerechtfertigt ist, Sind alle Beträge wirklich zu zahlen?
Um das klarzustellen: Ich zahle meine Rechnungen immer; wenn das hier nicht geschehen ist, dann unabsichtlich. Die Firma hätte mich nach so langer Zeit direkt anschreiben können und ihr Geld bekommen. Der Weg über den Anwalt war unnötig. Das habe ich denen auch mitgeteilt, bin aber auf taube Ohren gestoßen.

Nochmals vielen Dank,
Dirk.

Guten Tag,

ja, die genannten Gebühren und Kosten sind gerechtfertigt. Sie ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsgebührenordnung. Sei froh, dass kein Inkassobüro beauftrag wurde, dann wären die Gebühren noch höher.
Mein Rat: Prüfe, ob Du wirklich nicht bezahlt hast. Und wenn nicht, dann zahle, bevor die Kosten noch weiter steigen.
Viele Grüße
Anna