Hallo, liebe Fachwelt.
Mal angenommen, man verschickt nach Erbrachter Dienstleistung eine Rechnung mit Zahlungsziel 14 Tage. Nach ca. drei Wochen erfolgt eine Zahungserinnerung zzgl. 10,- Euro Mahn- und Bearbeitungsgebühr. Ohne Resonanz. Weitere zwei wochen später ergeht eine 2. Mahnung inkl. Mahn- und Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro.
16 Tage später erfolgt die Überweisung des Kunden - allerdings nur die reine Rechnungsgebühr, ohne jede Mahngebühr.
Lagen Fehler in den Fristen vor? In der Betitelung der Zahlungserinnerungen/Mahnungen? Ob oder wie kann man in so nem Fall theoretisch weiter vorgehen?
Danke für Vorschläge
Vincent.
Mal angenommen, man verschickt nach Erbrachter Dienstleistung
eine Rechnung mit Zahlungsziel 14 Tage. Nach ca. drei Wochen
erfolgt eine Zahungserinnerung zzgl. 10,- Euro Mahn- und
Bearbeitungsgebühr. Ohne Resonanz. Weitere zwei wochen später
ergeht eine 2. Mahnung inkl. Mahn- und Bearbeitungsgebühr von
15,- Euro.
Stehen denn diese Gebühren im Verhältnis zur Forderung?
16 Tage später erfolgt die Überweisung des Kunden - allerdings
nur die reine Rechnungsgebühr, ohne jede Mahngebühr.
Vielleicht hat er die Mahnschreiben nie bekommen?
Lagen Fehler in den Fristen vor? In der Betitelung der
Zahlungserinnerungen/Mahnungen? Ob oder wie kann man in so nem
Fall theoretisch weiter vorgehen?
Wenn das Geld dennoch reingekommen ist dabei belassen. Was bringt es jetzt noch weitere 25,- eintreiben zu wollen. Hier steht auf jeden Fall der Aufwand nicht im angem. Verhältnis zur Summe.
Dem Kunden einen entsprechenden Vermerk geben und künftig auf Vorkasse bestehen wäre eine Alternative.
Stehen denn diese Gebühren im Verhältnis zur Forderung?
Spielt das denn eine Rolle?
Levay
Stehen denn diese Gebühren im Verhältnis zur Forderung?
Die forderungen belaufen sich auf ca. 200,-. Aber geht es nicht auch darum, wie lange man seinem Geld hinterherlaufen muss??
Vielleicht hat er die Mahnschreiben nie bekommen?
Identische Adresse/Ansprechpartner wie bei der Orig.-Re.
Dem Kunden einen entsprechenden Vermerk geben und künftig auf
Vorkasse bestehen wäre eine Alternative.
Es gibt Firmen, die sich Ihre Dienstleister aussuchen können, weil sie auf der Referenzliste gut aussehen. Ergo möchte man die mitunter gern behalten - aber bei Vorkasse ist man weg von der Liste.
Alles rein theoretisch, is klar…
Stehen denn diese Gebühren im Verhältnis zur Forderung?
Die forderungen belaufen sich auf ca. 200,-. Aber geht es
nicht auch darum, wie lange man seinem Geld hinterherlaufen
muss??
Klar. Aber die Zahlungsmoral ist generell schlecht. Eigentlich was das hier noch akzeptabel. Also mal bundesdurchschnittlich gesehen.
Dem Kunden einen entsprechenden Vermerk geben und künftig auf
Vorkasse bestehen wäre eine Alternative.
Es gibt Firmen, die sich Ihre Dienstleister aussuchen können,
weil sie auf der Referenzliste gut aussehen. Ergo möchte man
die mitunter gern behalten - aber bei Vorkasse ist man weg von
der Liste.
Das geht allen so, die einer Abhängigkeit unterliegen. Letztlich bringts aber nichts. Entweder man kommt miteinander klar, was das Zahlungsverhalten einschließt, oder eben nicht.