Hallo,
weiss jemand genau, wie das mit dem Mahnwesen funktioniert?
Also, wenn auf der Rechnung kein Zeitraum für die Überweisung angegeben ist, wann schreibt man die erste Mahnung? Was muß diese Mahnung enthalten (außer Steuernummer usw. ). Gibt es da gesetzliche Richtlinien (auch den Zeitraum betreffend)? Stehe leider grad vor dem Problem…
Danke, larah
Hallo larah,
weiss jemand genau, wie das mit dem Mahnwesen funktioniert?
Also, wenn auf der Rechnung kein Zeitraum für die Überweisung
angegeben ist, wann schreibt man die erste Mahnung? Was muß
diese Mahnung enthalten (außer Steuernummer usw. ). Gibt es da
gesetzliche Richtlinien (auch den Zeitraum betreffend)? Stehe
leider grad vor dem Problem…
Hilft Dir die [FAQ:484], ansonsten mal nach Schuldrechtreform BGB googeln, da ist m.W. geregelt, dass Schuldner automatisch (ohne Mahnung) nach 2 Wochen nach Erhalt Re in Verzug gerät.
Ciao maxet
weiss jemand genau, wie das mit dem Mahnwesen funktioniert?
Hi, Larah,
mit dem Mahnen von Geldforderungen ist es seit gut zwei Jahren ganz einfach: Bei Geschäftskunden sind Mahnungen rechtlich komplett überflüssig. Wenn auf der Rechnung kein Zahlungsziel genannt ist, gerät der Schuldner gemäß
§ 286 BGB
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__286.html
nach 30 Tagen automatisch in Verzug. Bei Privatleuten tritt diese Automatik nur ein, wenn du auf der Rechnung darauf hingewiesen hast.
Rechtsfolgen des Verzugs: Es werden Verzugszinsen fällig (derzeit gegenüber Geschäftskunden max. 9,13 %, gegenüber Verbrauchern 6,13 %). Außerdem kannst du sofort das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Die Gebühren dafür halten sich in Grenzen (ca. 1 bis 3 % der Forderung z. b. 600 Euro Forderung - 18 Euro), du musst sie zunächst beim Gericht auslegen, kannst sie aber auf den Schuldner abwälzen.
* Zahlt der Kunde auf den Mahnbescheid hin - alles klar.
* Zahlt er nicht und legt er keinen Widerspruch ein, kannst du den Gerichtsvollzieher losschicken.
* Zahlt er nicht und legt Widerspruch ein, kannst du überlegen, ob du eine Zivilklage einreichst…
Viel Erfolg
Robert