Maibaum an Hausfassade

Angenommen es gäbe folgendes Rechtsproblem:

Die Tochter eines Mieters hätte einen Maibaum gesetzt bekommen in welchem sich bunte Krepppapiere befinden.

(Bei einem Maibaum handelt es sich doch eigendlich um ein Geschenk des Liebenden an seine Geliebte, oder???)

Durch den derzeitigen Dauerregen waschen sich die Kreppbänder aus und die ganze Farbe läuft die Hausfassade runter und hinterlässt neongrüne und gelbe Spuren, die sich nicht abwaschen lassen.
Angenommen die Vermieterin ginge daraufhin zum Mieter und würde von ihm verlangen den entstandenen Schaden zu beseitigen. Der Mieter antwortet daraufhin, das dieses ja nicht sein Baum wäre und er dementsprechend nichts damit zu tun hätte.

Angenommen im Mietvertrag des Mieters stünden aber folgende Klauseln:

1.) Der Mieter darf nichts in Gebrauch nehmen, was nicht durch diesen Vertrag oder einen Zusatzvertrag schriftlich vermietet worden ist.

(Angenommen der Mieter hätte keine Erlaubnis eingeholt!)

2.) Für Beschädigungen der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder zu dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder zu seinem Haushalt gehörenden Personen, Untermietern, Besuchern, Lieferanten, Arbeitern und ähnlichen Personen verursacht werden und er dies zu vertreten hat.

Angenommen aus nachfolgenden Gesprächen müsste noch dazu erwähnt werden: sowohl die Tochter als auch der Mieter hätten gewußt, daß der Baum aufgestellt werden würde.

Was mich bei diesem angenommenen Rechtsproblem interessiert ist, wer in dieser Hinsicht die Person ist, die der Vermieter direkt anzusprechen hat, um den Schaden behoben zu bekommen. Außerdem, wie die Art der Behebung auszusehen hat, da sich die Farbe nicht einfach abwaschen lässt. vielleicht muß auch noch erwähnt werden das die im angenommenen Rechtsfall die Fassade erst 2,5 Jahre alt wäre.

Danke schon mal für Euer Interesse, ich hoffe mein Text regt eine Diskussion mit vielen Antworten an.
Einen schönen Muttertag wünscht
Pam

Hallo,

Die Tochter eines Mieters hätte einen Maibaum gesetzt bekommen
in welchem sich bunte Krepppapiere befinden.

(Bei einem Maibaum handelt es sich doch eigendlich um ein
Geschenk des Liebenden an seine Geliebte, oder???)

Es handelt sich um Brauchtum, wo jemand der verehrten Damen den Maibaum setzt, wobei es nicht immer so sein muss, dass jene Dame sich darüber auch freut.

Durch den derzeitigen Dauerregen waschen sich die Kreppbänder
aus und die ganze Farbe läuft die Hausfassade runter und
hinterlässt neongrüne und gelbe Spuren, die sich nicht
abwaschen lassen.
Angenommen die Vermieterin ginge daraufhin zum Mieter und
würde von ihm verlangen den entstandenen Schaden zu
beseitigen. Der Mieter antwortet daraufhin, das dieses ja
nicht sein Baum wäre und er dementsprechend nichts damit zu
tun hätte.

Es ist richtig, dass der Mieter den Maibaum nicht entfernen muss. Insbesondere dann nicht, wenn ohnehin keine Zustimmung zu der hier angedeuteten Liebesbeziehung besteht oder die Dame keinen Wert auf die Aktion legt.

Nun frage ich mich aber, weshalb die Vermieterin dann nicht handelt und den Baum entfernt ? Wenn man ihr nachweisen kann, dass sie durch die selbstständige Entfernung des Maibaums Schaden verhindert hätte, wird sie sich etwige Schäden anrechnen lassen müssen. Die Vermieterin muss den Maibaum entfernen lassen.

Hat sie den Maibaum aber erst entdeckt, nachdem die Hauswand schon beschädigt war, wird sie, wenn der Täter nicht bekannt ist, Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten müssen, denn zumindest konnte erwartet werden, dass der Täter nur solche Stoffe verwendet, die bei Regen nicht auswaschen und zu Beschädigungen führen.

Angenommen im Mietvertrag des Mieters stünden aber folgende
Klauseln:

1.) Der Mieter darf nichts in Gebrauch nehmen, was nicht durch
diesen Vertrag oder einen Zusatzvertrag schriftlich vermietet
worden ist.

(Angenommen der Mieter hätte keine Erlaubnis eingeholt!)

Na na, wie soll jemand wissen, dass im Rahmen eines Brauchtums ein Maibaum aufgestellt wird.

2.) Für Beschädigungen der Mieträume und des Gebäudes sowie
der zu den Mieträumen oder zu dem Gebäude gehörenden Anlagen
ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder zu
seinem Haushalt gehörenden Personen, Untermietern, Besuchern,
Lieferanten, Arbeitern und ähnlichen Personen verursacht
werden und er dies zu vertreten hat.

Hat er das Setzen des Maibaums zu vertreten ? Ich würde nein sagen. Der Mieter konnte nicht einmal wissen oder damit rechnen, dass dies geschieht.

Angenommen aus nachfolgenden Gesprächen müsste noch dazu
erwähnt werden: sowohl die Tochter als auch der Mieter hätten
gewußt, daß der Baum aufgestellt werden würde.

wussten sie es oder rechneten sie damit? Es ist dann aber wohl auch klar, wer es war, also kann der Vermieter wegen Sachbeschädigung sich den den Aufsteller des Maibaums wenden. Der Mieter ist nicht zu fassen. Hier kann der VM nur auf den Täter zugehen.

Was mich bei diesem angenommenen Rechtsproblem interessiert
ist, wer in dieser Hinsicht die Person ist, die der Vermieter
direkt anzusprechen hat, um den Schaden behoben zu bekommen.
Außerdem, wie die Art der Behebung auszusehen hat, da sich die
Farbe nicht einfach abwaschen lässt. vielleicht muß auch noch
erwähnt werden das die im angenommenen Rechtsfall die Fassade
erst 2,5 Jahre alt wäre.

Notfalls muss der Verursacher die Fassadenerneuerung zahlen. Kann ein Fachmann feststellen.

Gruss Günter

Hallo Günther,

danke für die schnelle Antwort!

Würde sich die Rechtslage ändern, wenn

1.) der Baum am Nachbarhaus befestigt wäre,

und/oder wenn

2.) der Mieter beim Aufstellen des Baumes anwesend gewesen wäre, bzw. geholfen hätte diesen zu befestigen??

Viele Grüsse,

Pam

Hallo,

danke für die schnelle Antwort!

Würde sich die Rechtslage ändern, wenn

1.) der Baum am Nachbarhaus befestigt wäre,

nein, wenn dadurch Schäden entstehen, hat der Verursacher Schadenersatz zu leisten.

und/oder wenn

2.) der Mieter beim Aufstellen des Baumes anwesend gewesen
wäre, bzw. geholfen hätte diesen zu befestigen??

Dann kann man - nach der Aufforderung - weiteren Schaden zu verhindern - eine Weigerung nur noch als - völlig hirnlos bezeichnen. Der Mieter ist dann selbstverständlich auch haftbar, denn er war Mitverursacher. Der VM muss hier zur Schadensfeststellung einen Anwalt einschalten, der in einem „selbstständigen Beweisverfahren“ den Schaden über ein Amtsgericht feststellt und der Mieter kann und muss haftbar gemacht werden. Sinnvoll ist es, den Mieter schriftlich auf den verursachten Schaden hinzuweisen, ihn in die Haftung zu nehmen, ebenso den Mittäter, der den Maibaum mit aufgestellt hat. Die Kosten des Gutachtens, wie die Beauftragung eines Anwaltes hat der Mieter zu tragen. Hinzu kommen dann die Kosten der Fassadenreinigung oder wenn dies nicht möglich ist, ein Neuanstrich der Fassade.

Gruss Günter

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Hallo Günter,

Nun frage ich mich aber, weshalb die Vermieterin dann nicht
handelt und den Baum entfernt ? Wenn man ihr nachweisen kann,
dass sie durch die selbstständige Entfernung des Maibaums
Schaden verhindert hätte, wird sie sich etwige Schäden
anrechnen lassen müssen. Die Vermieterin muss den Maibaum
entfernen lassen.

Da die Vermieterin aus diesem angenommenen Fall erst noch sehr viel lernen muß! Sie muß u.a. lernen, daß es unterschiedliche Rechtsempfinden gibt,nicht jeder Verantwortung tragen will und das es einfacher ist zu sagen: ich hab damit nichts zu tun, beweise mir erst das ich wirklich der Schuldige bin. Außerdem gönnt die Vermieterin der Tochter diesen Baum, da es eben ihr erster Maibaum ist und sie ganz besonders stolz darauf ist!!

Außerdem hatte die Vermieterin gedacht durch die unten genannten Mietvertragsklauseln geschützt zu sein, was aber offensichtlich ein Trugschluß ist!!

1.) Der Mieter darf nichts in Gebrauch nehmen, was nicht durch

diesen Vertrag oder einen Zusatzvertrag schriftlich vermietet
worden ist.

2.) Für Beschädigungen der Mieträume und des Gebäudes sowie
der zu den Mieträumen oder zu dem Gebäude gehörenden Anlagen
ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder zu
seinem Haushalt gehörenden Personen, Untermietern, Besuchern,
Lieferanten, Arbeitern und ähnlichen Personen verursacht
werden und er dies zu vertreten hat.

Der Gerechtigkeit halber muß die Vermieterin aber auch erwähnen das der Mieter nachträglich einige der bunten Bänder aus dem Baum genommen hat und somit keine weitere Abfärbegefahr für die Hausfassade besteht!! das ist doch schon mal sehr nett von ihm!!

Ich danke Ihnen jedenfalls für Ihre Kommentare, aus denen ich schon sehr viel lernen durfte.

Viele Grüsse, Pam