Angenommen es gäbe folgendes Rechtsproblem:
Die Tochter eines Mieters hätte einen Maibaum gesetzt bekommen in welchem sich bunte Krepppapiere befinden.
(Bei einem Maibaum handelt es sich doch eigendlich um ein Geschenk des Liebenden an seine Geliebte, oder???)
Durch den derzeitigen Dauerregen waschen sich die Kreppbänder aus und die ganze Farbe läuft die Hausfassade runter und hinterlässt neongrüne und gelbe Spuren, die sich nicht abwaschen lassen.
Angenommen die Vermieterin ginge daraufhin zum Mieter und würde von ihm verlangen den entstandenen Schaden zu beseitigen. Der Mieter antwortet daraufhin, das dieses ja nicht sein Baum wäre und er dementsprechend nichts damit zu tun hätte.
Angenommen im Mietvertrag des Mieters stünden aber folgende Klauseln:
1.) Der Mieter darf nichts in Gebrauch nehmen, was nicht durch diesen Vertrag oder einen Zusatzvertrag schriftlich vermietet worden ist.
(Angenommen der Mieter hätte keine Erlaubnis eingeholt!)
2.) Für Beschädigungen der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder zu dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder zu seinem Haushalt gehörenden Personen, Untermietern, Besuchern, Lieferanten, Arbeitern und ähnlichen Personen verursacht werden und er dies zu vertreten hat.
Angenommen aus nachfolgenden Gesprächen müsste noch dazu erwähnt werden: sowohl die Tochter als auch der Mieter hätten gewußt, daß der Baum aufgestellt werden würde.
Was mich bei diesem angenommenen Rechtsproblem interessiert ist, wer in dieser Hinsicht die Person ist, die der Vermieter direkt anzusprechen hat, um den Schaden behoben zu bekommen. Außerdem, wie die Art der Behebung auszusehen hat, da sich die Farbe nicht einfach abwaschen lässt. vielleicht muß auch noch erwähnt werden das die im angenommenen Rechtsfall die Fassade erst 2,5 Jahre alt wäre.
Danke schon mal für Euer Interesse, ich hoffe mein Text regt eine Diskussion mit vielen Antworten an.
Einen schönen Muttertag wünscht
Pam