moin,
mal ganz allgemein gefragt:
darf eine e-mail generell ohne zustimmung des verfassers
weitergeleitet werden?
gibt es gesetzliche regelungen, ausnahmen?
ein weiterführender link wäre schon interessant.
danke,
e.c.
moin,
mal ganz allgemein gefragt:
darf eine e-mail generell ohne zustimmung des verfassers
weitergeleitet werden?
gibt es gesetzliche regelungen, ausnahmen?
ein weiterführender link wäre schon interessant.
danke,
e.c.
Moin,
darf eine e-mail generell ohne zustimmung des verfassers weitergeleitet werden?
grundsätzlich ja.
gibt es gesetzliche regelungen, ausnahmen?
Es gelten die Ausnahmen, die allgemein für den Umgang mit den Aussagen anderer Menschen gelten. Es ist verboten, andere zu verleumden. Wenn dies mittels Weiterleiten einer eMail geschieht, dann auch hier. Soll heißen: Das bloße Weiterleiten ist zwar unterste Schublade, aber nicht rechtlich relevant. Was dann mittels Weiterleiten geschieht, aknn allerdings relevant sein.
eMails sind also in diesem Szenario nicht besonders geschützt (Briefe übrigens auch nicht).
Anders sieht es aus, wenn sich Dritte unberechtigt Zugriff verschaffen - im Falle von eMails ist es so, dass diese a) durch das TKG geschützt sind (Stichwort „Fernmeldegeheimnis“) und b) das unberechtigte Erlangen der Mails u.U. im Rahmen der Computerkriminalität strafbar ist (Stichwort „Ausspähen von Daten“).
Desweiteren spielen noch allgemeine Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht mit hinein, die eventuell(!) relevant werden können, dies aber nur jeweils unter besonderen Umständen (eine „normale“ eMail ist kaum ein schützenswertes Werk im Sinne des UrhG, und Weiterleitung an eine bestimmte Person auch keine Veröffentlichung). Beides, Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht sind allerdings im Zweifel so schwammig, dass man da im Zweifel noch nicht mal für den konkreten Einzelfall Aussagen terffen kann, weil’s doch nur vom Richter abhängt.
Gruß,
Malte
Das bloße Weiterleiten
ist zwar unterste Schublade, aber nicht rechtlich relevant.
Was dann mittels Weiterleiten geschieht, aknn allerdings
relevant sein.
d.h.: entstünde ein schaden, gleich welcher art, wäre hier ein
ansatzpunkt?
erstmal besten dank, das hilft schon weiter.
e.c.
p.s.:grüße an s.
Es gelten die Ausnahmen, die allgemein für den Umgang mit den
Aussagen anderer Menschen gelten. Es ist verboten, andere zu
verleumden. Wenn dies mittels Weiterleiten einer eMail
geschieht, dann auch hier. Soll heißen: Das bloße Weiterleiten
ist zwar unterste Schublade, aber nicht rechtlich relevant.
Was dann mittels Weiterleiten geschieht, aknn allerdings
relevant sein.
Verleumden? Dann waere es doch aber notwendig, das A an B eine Email schreibt in der C verleumdet wird und B dann die Email veroeffentlicht oder?
Wenn ich die Aussage eines Menschen oeffentlich mache, dann kann die Aussage ja per se nicht falsch sein.
Das kann sie bspw. indem man wesentliches weglässt, also unvollständig zitiert. Ansonsten, das ist richtig, bliebe noch Beleidigung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Gruß,
Malte (kein Rechtsgelehrter)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das bloße Weiterleiten
ist zwar unterste Schublade, aber nicht rechtlich relevant.
Was dann mittels Weiterleiten geschieht, aknn allerdings
relevant sein.d.h.: entstünde ein schaden, gleich welcher art, wäre hier ein ansatzpunkt?
Wie bei jeder anderen Form der Schädigung auch, ja (möglicherweise!).
Meine wesentliche Aussage ist, dass eMails diesbzgl. keiner Sonderbehandlung erfahren, das Weiterleiten einer eMail wird also in diesem Zusammenhang nicht anders behandelt als wenn jemand einem Zweiten was erzählt und dieser das an Dritte weiterträgt.
Besonderen Schutz genießen eMails nur gegenüber Unbeteiligten. Wenn also bspw. der Mailprovider diese eMails veröffentlicht, verstösst er gegen das Fernmeldegeheimnis. Für Arbeitgeber gilt ähnliches bzgl. Firmenmails der Mitarbeiter, sofern diese als legitime private Mails zu erkennen sind, dann darf er da auch nicht hineinschauen („legitim“ = „private Mails sind seitens der GF erlaubt“).
Problem ist, dass ein Schaden durch eine solche Indiskretion schwer zu belegen und noch schwerer zu beziffern ist, weil wie gesagt die entsprechenden Normen eher schwammig sind. Desweiteren sind eMails allgemein nur ein sehr schwaches Beweismittel, weil nichts an einer Mail wirklich zuverlässig ist - alles kann gefälscht und verändert werden (Ausnahme: Verschlüsselung und digitale Signatur unter gewissen Voraussetzungen).
Also: Ich würde meinen, ja, wenn durch sowas ein Schaden entsteht, hat das straf- und zivilrechtliche Relevanz, die Sanktionierung dürfte in der Praxis je nach Lage aber schwer bis unmöglich sein.
Gruß,
Malte