Mailbombe - ein Strafrechtstatbestand?

Gehen wir einmal davon aus, jemand würde einem ihm unsympathischen UNternehmen innerhalb eines öffentlichen Online-Internetforums eine mail zukommen lassen die als mail-Bombe gestrickt ist und den Briefkasten des ungelittenen Empfängers in minütlichen Abständen immer und immer wieder mit der gleichen Beschimpfungsmail zumüllt - wäre sowas dann ein Strafttatbestand den man bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen könnte?

wäre sowas dann ein
Strafttatbestand den man bei der Staatsanwaltschaft zur
Anzeige bringen könnte?

Ich würde mal tippen http://bundesrecht.juris.de/stgb/__303b.html

Gruß
Stefan