Hallo zusammen,
mich beschäftigt eine Frage bezüglich der Verwendung als Beweismittel.
Man stelle sich vor, Person X spricht Person Y eine Nachricht auf eine Mobilbox. Ist diese Nachricht als Beweismittel vor Gericht in einem Zivilprozess zugelassen und darf gegen Person X als Beklagten verwendet werden?
Bei telefonischen Mitschnitten ist dies ja nicht zulässig wenn der „Mitgeschnittene“ keine Einwilligung zum Mitschnitt gegeben hat. Verhält sich das nun anders, wenn Person X ja bewusst auf die Mailbox gesprochen hat?
Danke und Gruß
Joschi
Hallo
mich beschäftigt eine Frage bezüglich der Verwendung als
Beweismittel.
Man stelle sich vor, Person X spricht Person Y eine Nachricht
auf eine Mobilbox. Ist diese Nachricht als Beweismittel vor
Gericht in einem Zivilprozess zugelassen und darf gegen Person
X als Beklagten verwendet werden?
Bei telefonischen Mitschnitten ist dies ja nicht zulässig wenn
der „Mitgeschnittene“ keine Einwilligung zum Mitschnitt
gegeben hat. Verhält sich das nun anders, wenn Person X ja
bewusst auf die Mailbox gesprochen hat?
Im Prinzip ja - genau wegen dieses Unterschieds.
Das Problem könnte höchstens sein, dass im Prinzip jeder anrufen und auf eine Mailbox sprechen kann. Dass es exakt derjenige Anrufer ist, der er behauptet, zu sein, wäre vom Kläger also immer noch zu beweisen.
Gruß
smalbop
Hallo smalbop,
vielen Dank für deine Antwort.
Gruß
Joschi