Mailing: darf man Provision in Aussicht stellen?

Ich kenne jm., der verkauft Einrichtungen (Küchen) und will nun Makler, Bauträger etc. anschreiben, ob sie ihn nicht an ihre Kunden weiterempfehlen können. Für ihre Empfehlung will er ihnen einen kleinen Geldbetrag in Aussicht stellen.

Frage:
Ist sowas rechtlich erlaubt? Wenn nein, kann er ihnen dann in einem Schreiben eine Partnerschaft und eine Beteiligung (in welcher Form auch immer) an seinen Küchenverkäufen anbieten?

Kennt sich jm. damit aus?
Danke, brigitte

Hallo Brigitte,

wahrscheinlich sind solche und ähnliche Praktiken in vielen Bereichen alltäglich. Für einen Kunden oder Dritte rechtlich Angreifbares kann ich nicht erkennen. Allenfalls kann der Angestellte eines Bauträgers, der sich auf diese Weise ein Zubrot verdient, mit seinem Arbeitgeber ein Problem bekommen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Brigitte,

eine Anzeige in einer entsprechenden Fachzeitung oder in der örtlichen IHK-Zeitung mit einem entsprechenden Kooperationgesuch bringt bestimmt mehr. Bei den Rückmeldungen kannst du dann auch sicher sein, das ein Interesse an einer Zusammenarbeit wegen dem Produkt (Küchen) besteht um somit eine Synergie zum beiderseitigen Vorteil angestrebt wird. Finanzielle Zuwendungen sollten nicht im Vordergrund stehen um eine solche Zusammenarbeit anzustreben.
Ihr seit doch von eurer Leistung und Qualität überzeugt !!! Damit muß man Kunden und Partner überzeugen , nicht mit Geld kaufen.

nur ein kleiner Rat

Michael