Mailstichprobenartig lesen

Tach Community,

man stelle sich eine groessere Firma vor.
Eines Tages bekommen die Mitarbeiter der Firma
eine Mail, in der die Geschaeftsleitung bekannt gibt, dass
sich der Mailverkehr nicht geschaeftlichen inhalts
so sehr angehaeuft habe, so dass man sich genoetigt sieht,
stichprobenartig mails auf geschaeftigkeit zu ueberpruefen…

das ist doch der hammer… finde ich .
doch was ich finde zaehlt ja nicht.
ist das rechtens? ohne konkreten verdacht auf rechtsverstossenden
inhalt oder geschaeftsschaedigenden inhalts…
duerfen mail postfaecher von mitarbeitern "einfach so "
stichprobenartig ueberprueft werden? also mails definitiv
gelesen werden ohne den MA oder den BR vorher davon in
kenntnis zu setzen ?

meiner meinung nach ein fall fuer den datenschutzbeauftragten. oder?

Hallo!

Das machen schon einige Firmen. Schon deshalb, weil einfahc zuviel Zzeit verloren geht, die der MA mit seinen privaten Mails beschäftigt ist. Viele schreiben seitenlange Briefe, die ja auch gelesen werden…

Der BR hat aber ein Mitbestimmungsrecht. Ich habe das hier gefunden:
http://www.gdpdu-portal.com/Checklisten/Dokumente/BI…

Gruß
Carmen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tach Community,

Hallo

man stelle sich eine groessere Firma vor.
Eines Tages bekommen die Mitarbeiter der Firma
eine Mail, in der die Geschaeftsleitung bekannt gibt, dass
sich der Mailverkehr nicht geschaeftlichen inhalts
so sehr angehaeuft habe, so dass man sich genoetigt sieht,
stichprobenartig mails auf geschaeftigkeit zu ueberpruefen…

Überwachung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich zulässig. Der AG hat das Recht, die Telefon- und Internetnutzung seiner Arbeitnehmer daraufhin zu überprüfen, ob diese allein dienstlichen Zwecken dient. Hierzu kann er die Verbindungsdaten einschließlich der Empfänger- und Adressatendaten prüfen und auswerten.

das ist doch der hammer… finde ich .
doch was ich finde zaehlt ja nicht.
ist das rechtens? ohne konkreten verdacht auf
rechtsverstossenden
inhalt oder geschaeftsschaedigenden inhalts…
duerfen mail postfaecher von mitarbeitern "einfach so "
stichprobenartig ueberprueft werden? also mails definitiv
gelesen werden ohne den MA oder den BR vorher davon in
kenntnis zu setzen ?

Eine inhaltliche Kontrolle der Telefongespräche sowie der versandten und empfangenen E-Mails ist nicht gestattet. Sie stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Intimsphäre des AN dar.

meiner meinung nach ein fall fuer den datenschutzbeauftragten.
oder?

Ein Fall für den Betriebsrat. Die Überwachung einzelner AN unterliegt der Mitbestimmung des BR (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

(Quelle Personalhandbuch Wolfdieter Küttner)

Mit kollegialen Grüßen Michael

Hi PK,

nichts gegen deine Person, aber folgende Bemerkungen kann ich mir gerade nicht verkneifen.

sich der Mailverkehr nicht geschaeftlichen inhalts
so sehr angehaeuft habe, so dass man sich genoetigt sieht,
stichprobenartig mails auf geschaeftigkeit zu ueberpruefen…

das ist doch der hammer… finde ich .

Und ich finde es den Hammer, dass die Leute, während der Arbeitszeit über Gebühr, mailen, surfen und Onlinespiele spielen, statt ordentlich und engagiert zu arbeiten.

doch was ich finde zaehlt ja nicht.

Zum Glück nicht :smile:

ist das rechtens? ohne konkreten verdacht auf
rechtsverstossenden
inhalt oder geschaeftsschaedigenden inhalts…

Ist das Versenden von provaten Mail denn offiziell erlaubt worden?
Wieso sollte es ein AG dulden, dass er seine AN auf seine Kosten (während der Arbeitszeit) für ihr Privatvergnügen bezahlt.

meiner meinung nach ein fall fuer den datenschutzbeauftragten.
oder?

Meiner Meinung nach ein Fall für Aebeitmoral.

nunja…*huestel*
hi marion,

nun… *huestel*
ohne noch weiterhin feuerholz in deinen provokativen kommentar
zu werfen, um eine noch mehr sinnfreie diskussion ohne ziel zu entfachen, moechte ich wie folgt dazu stellung nehmen:

einzelne MA zu enttarnen, die mit ihrem faulen hintern den ganzen lieben tag nichts anderes machen , als das www fuer ihr privatvergneugen zu nutzen, mag unter entsprechenden vorraussetzungen legitim und moralisch vertretbar sein…

aber einen rundumschlag zu tun… bei dem alle MA betroffen sind, und die tatsache des lesens aller mails als legitim pauschal zu erklaeren finde ich dann doch recht bedenkklich.

jeder von uns macht irgendwann mal privatkram.
(hefterzange benutzen, kopierer missbrauchen, schnell ein fax an das finanzamt, telefonbanking, termin telefonisch abklaeren, mails checken)… je nach arbeitsplatzbeschreibung mindert dieses nicht weniger die arbeitsqualitaet wie der gang zum oertchen oder zur raucherecke (was bei manchen wesentlich mehr zeit in anspruch nimmt).

meine meinung (die hier immer noch nicht zaehlt) dazu ist, dass die gewaehlte menge das zuenglein an der waage ist. private kommunikation (flurschwatz, email kommunikation) traegt auch zum positiven sozialverhalten bei. aber wie auch immer. natuerlich ahst du recht, dass ausserhalb der masse soetwas nicht i.o. ist…dennoch ist es noch lange nicht legitim , die privaten mails von seinen angestellten zu lesen.

nichts gegen deine Person, aber folgende Bemerkungen kann ich
mir gerade nicht verkneifen.

doch was ich finde zaehlt ja nicht.

Zum Glück nicht :smile:

das hat mich jetzt 2 minuten meiner arbeitszeit gekostet , den satz , den ich gerade geschrieben habe zu enttrollen und zu loeschen :smiley:

Ist das Versenden von provaten Mail denn offiziell erlaubt
worden?

es wird dort geduldet.

Wieso sollte es ein AG dulden, dass er seine AN auf seine
Kosten (während der Arbeitszeit) für ihr Privatvergnügen
bezahlt.

weil er fuer die arbeitskraft bezahlt. sie aber nicht zu leibeigenen macht. und weil ein arbeitgeber daran interessiert ist, dass seine MA weiterhin motiviert bleiben.

Meiner Meinung nach ein Fall für Aebeitmoral.

ist es immer.

grusz

PixelKoenig

1 „Gefällt mir“

Oh klasse :smile:
Hallo Carmen,

Der BR hat aber ein Mitbestimmungsrecht. Ich habe das hier
gefunden:
http://www.gdpdu-portal.com/Checklisten/Dokumente/BI…

hey… SUPER !!!
das ist sehr interessant, was dort im PDF steht :smile:

Danke schoen :smile:

Grusz

PixelKoenig

genau
Hallo Michael,

genauso aehnlich hatte ich mir das schon gedacht.
danke fuer die muehe :smile:

grusz

PixelKoenig

aber einen rundumschlag zu tun… bei dem alle MA betroffen
sind, und die tatsache des lesens aller mails als legitim
pauschal zu erklaeren finde ich dann doch recht bedenkklich.

Anders als in Form eines Rundumschlag kann eine solche Massnahme rechtlich nicht sauber abgewickelt werden. Wenn die private Mailnutzung am Arbeitsplatz verboten ist und die Einhaltung dieses Verbots durch Überwachungsmaßnahmen geprüft wird, dann sind alle Mitarbeiter gleichermaßen zu überwachen.

jeder von uns macht irgendwann mal privatkram.
(hefterzange benutzen, kopierer missbrauchen, schnell ein fax
an das finanzamt, telefonbanking, termin telefonisch
abklaeren, mails checken)… je nach arbeitsplatzbeschreibung
mindert dieses nicht weniger die arbeitsqualitaet wie der gang
zum oertchen oder zur raucherecke (was bei manchen wesentlich
mehr zeit in anspruch nimmt).

Kann aber alles zur Abmahnung führen.

meine meinung (die hier immer noch nicht zaehlt) dazu ist,
dass die gewaehlte menge das zuenglein an der waage ist.
private kommunikation (flurschwatz, email kommunikation)
traegt auch zum positiven sozialverhalten bei. aber wie auch
immer. natuerlich ahst du recht, dass ausserhalb der masse
soetwas nicht i.o. ist…dennoch ist es noch lange nicht
legitim , die privaten mails von seinen angestellten zu lesen.

Damit hast du sicher recht. Das ist auch ein Grund, warum ich als Administrator mich jahrelang für die geringfügige private Nutzung des Firmen-Mailsystems ausgesprochen habe. Nachdem aber einige wenige Mitarbeiter dieses Recht immer wieder missbraucht haben, das Wörtchen ‚geringfügig‘ für sich immer wieder mit ‚mehrere 100 MB/Monat‘ übersetzt haben (und das bei einer ISDN-Leitung als Anschluss zur Welt), liess sich diese Haltung nicht mehr durchhalten.

Das totale Verbot der privaten Mailnutzung (Internetnutzung, soweit nicht Webmail, ist nach wie vor erlaubt) hat mir das Leben anschliessend sehr viel leichter gemacht. Noch mehr hat mir das Leben allerdings erleichtert, dass ich zwar verpflichtet bin, mir bekannt werdende Verstöße an die Personalabteilung zu melden, diese aber offenbar ein viel Verständnis für mein Laissez-faire in dieser Hinsicht hat. Genau hier beginnt aber wieder die große Gefahr des Missbrauchs: Niemand kann verhindern, dass ich mein Laissez-faire nicht im Einzelfall an die Gefälligkeit der Nase eines Mitarbeiters binde. Dann doch lieber Stichproben.

Gruss
Schorsch

tach schorsch

Damit hast du sicher recht. Das ist auch ein Grund, warum ich
als Administrator mich jahrelang für die geringfügige private
Nutzung des Firmen-Mailsystems ausgesprochen habe. Nachdem
aber einige wenige Mitarbeiter dieses Recht immer wieder
missbraucht haben, das Wörtchen ‚geringfügig‘ für sich immer
wieder mit ‚mehrere 100 MB/Monat‘ übersetzt haben (und das bei
einer ISDN-Leitung als Anschluss zur Welt), liess sich diese
Haltung nicht mehr durchhalten.

ok.
wenns um bandbreitenmissbrauch geht…
das ist laestig… wenn andere nicht arbeiten koennen , wei ein paar „wenige“ filme streamen… oder was auch immer.
aber das geht doch ziemlich easy:

internetzugang nur durch proxy … dans guardian aufgesetzt… und dann wird einfach nur gesperrt. diese massnahme finde ich legitim.
aber mails lesen und auswerten… das geht nicht… auch nicht in stichprobenmanier…

PixelKoenig
(der „nur“ admin in der heim-famlien-kinder-netzwerk-welt ist… aber da auch ne menge zu tun hat :wink:)

ok.
wenns um bandbreitenmissbrauch geht…
das ist laestig… wenn andere nicht arbeiten koennen , wei
ein paar „wenige“ filme streamen… oder was auch immer.
aber das geht doch ziemlich easy:

internetzugang nur durch proxy … dans guardian aufgesetzt…
und dann wird einfach nur gesperrt. diese massnahme finde ich
legitim.
aber mails lesen und auswerten… das geht nicht… auch nicht
in stichprobenmanier…

Es war im gegebenen Fall aber Bandbreitenmissbrauch durch Mails. Nimm z. B. einen dieser so blöden wie beliebten Powerpoint-Tittenkalender, Grösse 5 oder 6 MB, und verschicke den an nur 10 Kontakte. Schon hast du eine Bandbreite von 50, 60 Megabyte verbraten. Und jetzt lass drei, vier Leute sowas täglich mind. einmal machen. Was meinst du, wie schnell so ein vertragliches Kontingent von 5 GB ausgereizt ist (dochdoch, das war vor ein paar Jahren noch ganz normal!). Ganz zu schweigen davon, dass dieser Scheiss dutzende Male innerhalb der Firma weitergemailt wird. Was zwar die nach aussen zur Verfügung stehende Bandbreite nicht schmälert, aber die Postfächer der Mitarbeiter mit Himalayas an redundantem Datenmüll anreichert. Postfächer, für die Plattenplatz zur Verfügung stehen muss, für die eine Datensicherungsinfrastruktur zur Verfügung stehen muss, deren Wiederherstellbarkeit jederzeit sichergestellt werden muss.

Ne, komm, lass deine Einwände stecken, die kenne ich durchaus. Bedenke nur einfach, dass jede Massnahme, die du jetzt wieder vorschlägst, erstens zusätzlichen administrativen Aufwand erfordert und zweitens zu Mehraufwand im Helpdesk führt, wenn Mitarbeiter z. B. mal wieder vor wohlüberfüllten Quotas stehen wie der Ochs vorm Postfach.

Und das alles muss der Arbeitgeber bezahlen.

Gruss
Schorsch

1 „Gefällt mir“

Am Rande
Guten Tag,

vor ca. 2 Jahren wurde das Thema „private Nutzung der E-Mail“ auch mal von unserem ehem. Geschläftführer angesprochen. Daraufhin blicken wir uns in der Runde fragend an und es fielen so Worte wie „GMX“, „web.de“, „arcor“ und andere kostenlos-Anbieter mit Web-Interface für’s Postfach und https-Verschlüsselung.

Gruß

Stefan

Grüß dich PixelKönig,

einzelne MA zu enttarnen, die mit ihrem faulen hintern den
ganzen lieben tag nichts anderes machen , als das www fuer ihr
privatvergneugen zu nutzen, mag unter entsprechenden
vorraussetzungen legitim und moralisch vertretbar sein…

na also. Ich will ja keinen Kampf mit dir (betonte ich ja!) es kommt eben auf die Verhältnismäßigeit an. insofern scheinen wir uns (aus meiner Sicht) ja einig zu sein.

aber einen rundumschlag zu tun… bei dem alle MA betroffen
sind, und die tatsache des lesens aller mails als legitim
pauschal zu erklaeren finde ich dann doch recht bedenkklich.

Dies verstehe ich, machte ich in meiner Bemerkung aber davon abhängig, ob Privatmails seitens der GF geduldet/erlaubt waren.

jeder von uns macht irgendwann mal privatkram.
(hefterzange benutzen, kopierer missbrauchen, schnell ein fax
an das finanzamt, telefonbanking, termin telefonisch
abklaeren, mails checken)… je nach arbeitsplatzbeschreibung
mindert dieses nicht weniger die arbeitsqualitaet wie der gang
zum oertchen oder zur raucherecke (was bei manchen wesentlich
mehr zeit in anspruch nimmt).

De bin ich auch dáccord mit dir. Aber es kommt eben auf die Verhältnismäßigkeit an. Und diese scheint - zumindest auf GF-Ebene (Geschäftsführungsebene) nicht mehr (gesamtheitlich gesehen) im rechten Maß erfolgt sein.

private kommunikation (flurschwatz, email kommunikation)
traegt auch zum positiven sozialverhalten bei.

Auch ok! Schwätzchen mit deinen Kollegen ‚bewertet‘ ein AG aber sicher anders, als z. B. die Kontaktpflege und Koordination deiner 3 Nebenfrauen (Überspitzt gesagt :wink:) Du weißt, was ich meine.

aber wie auch
immer. natuerlich ahst du recht, dass ausserhalb der masse
soetwas nicht i.o. ist…dennoch ist es noch lange nicht
legitim , die privaten mails von seinen angestellten zu lesen.

Kann ich auch verstehen.
Erfahrungsgemäß bedarf es aber leider anscheinend massiver Androhung von Maßnahmen, um eine gewisse Disziplin in die Mendge zu bringen, da anscheinend ‚der Mensch‘ dazu neigt ‚lockere Zügel‘ bis aufs Blut auzukosten.
Als ehemalige Unternehmerin musste ich die schmerzliche Erfahung machen, dass Toleranz gegenüber den Angestellten meist dazu geführt hat, dass man schamlos ausgenutzt wurde, und genau der ‚wir sitzen alle in einem Boot und ziehen an einem Strang- Gedanke‘ nicht verstanden wurde.
Meine Efahrung ist, dass die Leute eher auf Druck und 'Machtbehauptung’reagieren, als auf gesunden Menschenverstand und Gemeinschaftsdenken. En ‚mieser‘ klaer und radikaler Chef wird anscheinend leichter akzeptiert.

das hat mich jetzt 2 minuten meiner arbeitszeit gekostet , den
satz , den ich gerade geschrieben habe zu enttrollen und zu
loeschen :smiley:

Du kannst mir ja mailen, was du dich hier nicht öffentlich zu schreiben getraut hast. War bestimmt interessant. (nett gemeint!!)

Ist das Versenden von provaten Mail denn offiziell erlaubt
worden?

es wird dort geduldet.

Es WURDE geduldet im Vertrauen auf die Vernunft und Angemessenheit der AN. Anscheinend hat es nicht funktioniert und drastische Gegenmaßnahmen wurden notwendig. Die Leidtragenden sind die AN, die das Angemessenheitsprinzip verstanden haben. Sie büßen für die Horizontbegrenzung der Mitnehmermenatlitätgeneigten :wink:

Wieso sollte es ein AG dulden, dass er seine AN auf seine
Kosten (während der Arbeitszeit) für ihr Privatvergnügen
bezahlt.

weil er fuer die arbeitskraft bezahlt. sie aber nicht zu
leibeigenen macht.

Er hat dich z. B. für exakt 8 Std. pro Tag ‚gebucht‘ und bezahlt dich exakt für diese 8 Std. Die Vereinbarung ist, dass du auch für exakt diese 8 Std. eine vereinbarte Arbeitsleistung erbringst. Ein schlauer Geschäftsmann gibt dir da Spielraum. Und ein noch schlauerer Geschäftsmann gebietet dir einhalt, wenn du die Grenzen dieses Spielraums extrem überschreitest. Genau das ist das Dilemma in dem du und deine Kollegen stecken. Einige überteiben es und die Konsequenz ist eine Kollektivstrafe.

Meiner Meinung nach ein Fall für Aebeitmoral.

ist es immer.

Und schon wieder sind wir uns einig!! Mancher Leute Arbeitsmoral lässt mehr als zu wünschen übrig. Und wegen solcher Idioten, die nicht kapieren, dass AG und AN ohne einander NICHTS sind, verschlechtern sich eure/deine Arbeitsbedingungen. Schade eigentlich. Ich verstehe dich, aber ich verstehe auch den AG.

Wohlgesonnene Grüße Marion

1 „Gefällt mir“

tach auch :smile:

vor ca. 2 Jahren wurde das Thema „private Nutzung der E-Mail“
auch mal von unserem ehem. Geschläftführer angesprochen.
Daraufhin blicken wir uns in der Runde fragend an und es
fielen so Worte wie „GMX“, „web.de“, „arcor“ und andere
kostenlos-Anbieter mit Web-Interface für’s Postfach und
https-Verschlüsselung.

natuerlich gibts moeglichkeiten…
aber fuer diesen speziellen fall nicht, da entsprechende person gezwungen
ist, mit lotus notes mails zu verschicken . internet ist sehr eingeschraenkt.

grusz

PixelKoenig

Ganz konkret
Hi!

genauso aehnlich hatte ich mir das schon gedacht.
danke fuer die muehe :smile:

Da Michael es zwar gut meint, aber gerne mal pauschaliert, was nicht pauschaliert gehört:

Ist das Senden und Empfangen von privaten E-Mails verboten oder nicht?

Das ist nämlich wesentlich zur Beurteilung der Frage.

LG
Guido

hi guido,

Ist das Senden und Empfangen von privaten E-Mails verboten
oder nicht?

aus dem pdf welches mir carmen geschickt hat (siehe ein beitrag hier mit link http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… ) geht ganz klar hervor, dass es erlaubt ist, sofern es der AG natuerlich explizit erlaubt oder duldet. letzteres duerfte auf weit mehr firmen zutreffend sein. der empfang von privaten emails kann ja schlecht verboten werden, da du das selbst nicht steuern kannst, wenn dir jemand eine mail sendet.

alles im rahmen anderer gesetzlicher vorschriften (pornografie,rechtswidrige texte oder firmenschaedigendes zeugs zbsp)
das PDF dokument ist SEHR interessant.

grusz

PixelKoenig

Hi!

letzteres duerfte auf
weit mehr firmen zutreffend sein.

Deshalb frage ich ja!
Übrigens: Ich darf es explizit nicht!

der empfang von privaten
emails kann ja schlecht verboten werden, da du das selbst
nicht steuern kannst, wenn dir jemand eine mail sendet.

Das Öffnen dieser Mails geht völlig automatisch?

das PDF dokument ist SEHR interessant.

Keine Ahnung - ich habe es nicht gelesen.

Die Rechtslage ist aber nicht so schwierig, dass ich mir das unbedingt geben müsste - nur die Einzelheiten sind wichtig…

LG
Guido

hi,

Deshalb frage ich ja!
Übrigens: Ich darf es explizit nicht!

ist es dir schriftlich untersagt worden?

Das Öffnen dieser Mails geht völlig automatisch?

nein. natuerlich nicht… aber
der empfang solcher mails kann schlecht verhindert
werden. das lesen kann man schwer verbieten,
da man ja auch manchmal nicht genau weiss,
ob es sich wirklich um eine private mail handelt oder
eine geschaeftliche.

es sei denn man erkennt natuerlich gleich den absender…
aber das ist haarspalterei… und darum gehts ja auch kaum.
da verschwendet man mehr zeit spam zu loeschen als private mails
zu lesen… naja… jedenfalls ich *g+ bei anderen mag das anders sein.

Die Rechtslage ist aber nicht so schwierig, dass ich mir das
unbedingt geben müsste - nur die Einzelheiten sind wichtig…

naja… aber da wirds ja interessant…
wird zum beispiel geduldet , dass du auch mal privat auf eine
internet seite gehst… dann ist das schon inklusive…
und in der regel (so wie ich es verstanden habe) ist das naemlich so… dass wenn es nicht explizit und letztendlich per betriebsvereinbarung oder arbeitsvertrag verboten ist… dann ists erlaubt. bzw. geduldet…

hierzu wuerde ich das PDF empfehlen. da steht das recht anschaulich drin.

grusz

PixelKoenig

Ich erhöhe mal den Schwierigkeitsgrad :wink:
Hi!

ist es dir schriftlich untersagt worden?

Nein, es ist Teil meines Arbeitsvertrags. Also genau so vereinbart.

nein. natuerlich nicht… aber
der empfang solcher mails kann schlecht verhindert
werden. das lesen kann man schwer verbieten,
da man ja auch manchmal nicht genau weiss,
ob es sich wirklich um eine private mail handelt oder
eine geschaeftliche.

In Outlook gibt es so eine Vorschaufunktion…

dass wenn es nicht explizit und letztendlich
per betriebsvereinbarung oder arbeitsvertrag verboten ist…
dann ists erlaubt. bzw. geduldet…

Einfach gesagt ist es genau so!

hierzu wuerde ich das PDF empfehlen. da steht das recht
anschaulich drin.

Sorry, dazu muss ich mir keine pdf durchlesen, die von Leuten geschrieben ist, die ich nicht kenne…

Ich verlasse mich lieber auf mein vorhandenes Wissen, das für diese Frage absolut ausreicht.

LG
Guido

P.S. Ich mache es jetzt mal kompliziert:
Obwohl die private Nutzung total verboten ist, und das auch schriftlich vereinbart wurde, surft jemand gelegentlich privat.
Ist das noch gedultet, nur weil es nicht geahndet wird?
:wink: