KäuferA hat bei einem Computerladen ein Mainboard gekauft, Der PC funktioniert aber immer noch nicht. Am nächsten Tag will KäuferA das Mainboard zurückbringen (nicht beschädigt, alle Teile vorhanden). Der Laden möchte es jedoch nicht zurück nehmen, Begründung, man könne es nicht mehr als neu verkaufen, da es ja verbaut war.
Ist das rechtens?
Hoffe auf schnelle Antwort, da die Rückgabefrist abläuft.
Ist das rechtens?
Wieso sollte der Laden ein Mainboard zurücknehmen, das der Kunde gekauft hat? Gibt es ein vertraglich vereinbartes Rückgabe-/Rücktrittsrecht?
Hoffe auf schnelle Antwort, da die Rückgabefrist abläuft.
Welche Frist?
KäuferA hat bei einem Computerladen ein Mainboard gekauft, Der
PC funktioniert aber immer noch nicht. Am nächsten Tag will
KäuferA das Mainboard zurückbringen (nicht beschädigt, alle
Teile vorhanden). Der Laden möchte es jedoch nicht zurück
nehmen, Begründung, man könne es nicht mehr als neu verkaufen,
da es ja verbaut war.
Ist das rechtens?
Im Normalfall ja (wobei der Laden seine Weigerung überhaupt nicht begründen muß).
Hoffe auf schnelle Antwort, da die Rückgabefrist abläuft.
Rückgabefrist? Was wurde denn bezüglich einer Rückgabe mit dem Verkäufer vereinbart?
14 Tage Rückgaberecht, die man ja bei jedem Kauf hat
14 Tage Rückgaberecht, die man ja bei jedem Kauf hat
Die sind eine Legende.
Hallo Owlery,
seit wann hat man denn ein Rückgaberecht? Du verwechselst da offensichtlich was. Das Rückgaberecht hat man nur im Wirkungsbereich des Fernabsatzgesetzes.
Grüße
Almut
Hallo,
14 Tage Rückgaberecht, die man ja bei jedem Kauf hat
ein grundsätzliches Rückgaberecht gibt es in Deutschland nicht. Es gibt Ausnahmen, wie Haustürgeschäft, Fernabsatzgeschäft, Verbraucherdarlehensvertrag, Ratenkauf etc. Das alles trifft hier aber nicht zu.
Also: Kein Anspruch gegen den Verkäufer.
Gruß
S.J.
Hoffe auf schnelle Antwort, da die Rückgabefrist abläuft.
Hallo,
was für eine Rückgabefrist denn?
Du kannst doch nicht einfach solange ein Teil nach dem anderen kaufen und ausprobieren, bis Dein PC wieder läuft. Was ist denn das für eine Einstellung?
Bei Deinem Händler kannst Du bestimmt auch eine Fehlerdiagnose in Auftrag geben. Wenn er dann sagt, welches Teil defekt ist, muss er natürlich für seine Diagnose einstehen. Aber einen Kauf zum Ausprobieren mit Rückgaberecht gibt es zum Glück nicht.
Gruß Ebi
Hallo,
wie bist Du denn drauf? Dafür sind der Handel und das grundsätzliche und allgemeine Rückgaberecht doch da. Machst Du das etwa anders? Ich fahre auch meine Autos nur 13 Tage, und bringe die dann zurück, und hole mir das nächste. Bis heute hat mir halt noch keins so wirklich gefallen.
Den Hochzeitsanzug habe ich auch am nächsten Tag gleich wieder zurück gegeben. Und als der Händler sich über den Rotweinfleck beschwert hat, hab ich ihm aber mal so richtig was erzählt. Ist das mein Problem, dass er das Ding jetzt nur noch in die Altkleidertonne werfen kann?
Und stell Dir vor, neulich wollte mir doch tatsächlich jemand ein Gerät anbieten, was so aussah, als ob es schon mal jemand benutzt hätte, so eine Unverschämtheit aber auch. Man kann doch wohl erwarten, dass alle meine 13 Tage Autos nur noch als Gebrauchtwagen zur Hälfte des Preises auf den Markt gehen. Kann doch wohl nicht sein, dass da versucht wird, so ein Teil nach 13 Tagen noch mal jemandem als neu anzudrehen. Eigentlich müsste das ganze zurückgebrachte Zeug gleich in den Wolf. In Zeiten von Internet und Großmärkten muss das die Marge doch wohl hergeben, dass da erst mal drei Grafikkarten auf den Müll wandern, bis ich eine für € 50,-- kaufe.
Gruß vom Wiz