Makler

Liebe/-r Experte/-in,

bei mir kam es zu einem Sachverhalt.
Eine Familie will aus ihrer Wohnung ausziehen. Dazu suhen sie nach einer Wohnung und finden eine neue über einen Makler.
Dieser bietet wiederum an, dass er für die alte Wohnung einen Nachmieter sucht.
ICh melde mich daraufhin und besichtige die Wohnung mir einem vermutlichen Mitarbeiter der Immobilienfirma.
Er kommt mir suspekt vor. Nachdem ich inprivaten Kontakt mit der Familie kam, rufte ich bei der Verwaltung an, um zu erfragen, ob meine Unterlagen schon da sind und ob Ihnen bekannt ist, dass es einen Makler für die Wohnung gibt. Dies wurde verneint.
DAraufhin entschied ich für mich, nicht mehr mit dem Makler in Kontakt zu treten.Und schloss den Mietvertrag mit der Verwaltung ab.
Nun meldet sich der Makler und verlangt von mir seine Provision. Darf er die gesamte Provision verlangen??Und müsste der Makler nicht bei der Verwaltung bekannt und/ oder vermerkt sein??

Lieben Dank im voraus für eure Antworten!!

Lieben Gruß

C.

Hallo,

anders als beim Verkauf, darf der Makler bei einer Vermietung gar keine Provision verlangen, wenn er nicht vom Eigentümer mit der Vermittlung beauftragt wurde (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/woverm…).

Also, gar nichts bezahlen - solange der Makler keinen Auftrag nachweisen kann !!!

NS: Darüber hinaus sollten solche Verstöße angezeigt werden!

halo chrisnes,

was Makler im Immobilienbereich betrifft, habe ich leider kein ausreichendes Wissen. Bin Versicherungskauffrau. Tut mir leid. Villeicht findest du was im Internet, wenn du nach dem Begriff
„Wohnungsvermietung ohne Makleraufrtrag seitens der Verwaltung suchst“ . Viel Glück.

Gruß Manuela

Danke erstmal für deinen Rat!
Darf ich fragen, ob du juristisch „angehaucht“ bist?
Ich kann leider deinen eingefügten Link nicht öffnen.
Können wir es nochmal versuchen oder du sagst mir, wie ich allein auf diese Seite und die Infos gelange??

Also die Familie zahlte dem Makler ohnehin schon die Provision für die neue Wohnung, die sie über Ihn fanden und er bot der Familie eben an, dass er die alte Wohnung dann auch an „den Mann“ bringt, damit sie nicht für 3 Monate noch doppelt Miete zahlen müssten.
Die Familie selber gab mir die Nummer, da ich sagte, dass ich natürlich gern die Provision umgehen würde, aber ich eben auch mal wissen möchte, ob schon Unterlagen bei Ihnen angekommen sind, andere Bewerber bekannt sind und ob sie von einem Makler wissen. DIe Frau schaute in die Untelagen und sagte, nein wir wissen nichts von einen Makler.
Aber muss die Verwaltung wirklich Kenntnis haben??
Damit hätte ich Ihn nämlich schon…

DAnke im voraus Toubleshooter

Etwas mehr als angehaucht, aber kein Jurist.

Den Link musst Du ggf. kopieren und dann direkt in die Browserleiste einfügen. Er funktioniert. Sonst einfach nach „wohnungsvermittlungsgesetz“ googln.

Ein (Vor-)Mieter hat gar nicht die Berechtigung einen Makler zu beauftragen. Das kann nur der Eigentümer oder eine von ihm legitimierte Person. Da gibt es gar kein Wenn und Aber!!! Wenn der Makler dies nicht weiß, sein Pech!

Sag ihm: Makler Du hast keinen Auftrag (oder weise einen nach). Ergo gibt es nach dem WoVermRG auch keine Provision/Courtage. Basta!

Richtig ist, die Verwaltung muss keine Kenntnis haben. Der Vermieter könnte natürlich auch direkt beauftragt haben. Aber dies scheint hier ja wohl nicht der Fall. Noch einmal: Nachweispflichtig, dass er einen zur Prov.-Forderung berechtigten Auftrag hat, ist der Makler. Insoweit Zahlung ablehnen (s.o.) und abwarten :wink:)

Und wenn die Familie ihn mündlich den Auftrag gibt und er dann von Ihnen die Bilder der Wohnung hat und damit die Anzeige bei Immobilienscout reinsetzt???Ist das kein Auftrag?? Und selbst wenn sie es ihm geben…Muss dann nicht trotzdem die Verwaltung eine sogenannte Vollmacht aussprechen, dass die Mieter dies dürfen???

Sorry, Sie verstehen einfach nicht:

NIEMAND außer der Eigentümer kann einen Maklerauftrag vergeben!!! Es sei denn, der Eigentümer beauftragt ausdrücklich jemanden mit der Beauftragung.

Die „Familie“ kann niemals einen Auftrag erteilen oder vergeben. Es sei denn, sie ist Eigentümerin der Immobilie.

Was der Makler mit solchen „falschen“ Aufträgen macht, ist völlig wurscht.

Sie müssen sich einfach von dem Gedanken lösen, dass Makler alles richtig machen. Das Gegenteil ist der Fall.

Noch einmal: Wo kein Auftrag von einer berechtigten Person, da auch keine Provision!!!

Also is der der gegebene Auftrag nichtig und der MAkler ist in der Pflicht, sich über sowas bei der Verwaltung zu erkundigen?!
Ich habe gelesen, dass die Verwaltung auch nachträglich eine socleh Vollmacht erteilen kann, is das richtig??
Dann erpresst der Herr Makler mcih gerade zu unrecht und ich brauch emir da gar keine Sorgen wegen einer Betrugsanzeige machen…Denn zum Zeitpunkt des Ganzen, wo er als Makler tätig gewwesen sein will, war er dazu gar nicht ermächtigt?!..habe ich das jetz richtig verstanden??
Entschuldigen Sie bitte, aber ich bin rechtlich in diesem Punkt leider überhaupt gar nicht firm!

JNein,

der Auftrag ist nicht nichtig, sondern es gibt gar keinen weil der „„Auftraggeber““ gar nicht berechtigt ist. Vorausgesetzt es stimmt alles so, wie Sie es schildern und der angebliche Auftraggeber heißt „Vormieter“ und ist icht Eigentümer.

Ich habe gelesen, dass die Verwaltung auch nachträglich eine :socleh Vollmacht erteilen kann, is das richtig??

Kompletter Unsinn!! Nicht für dieses Geschäft, allenfalls für andere.

Dann erpresst der Herr Makler mcih gerade zu unrecht und ich brauch emir da gar keine Sorgen wegen einer Betrugsanzeige machen…

Richtig! Eher wohl umgekehrt.

Denn zum Zeitpunkt des Ganzen, wo er als Makler tätig gewesen sein will, war er dazu gar nicht ermächtigt?!..habe ich das jetz richtig verstanden??

Ja, nun hat er es :wink:)

NS: Link zur Homepage des Maklers, der so arbeitet, wäre für mich interessant.

Der Auftraggeber war tatsächlich die Familie, die zu diesem Zeitpunkt noch in meiner jetzigen Wohnung wohnte!
Sie haben wie gesagt über ihn eine neue Wohnung mit Provision erhalten. Und dann bot er sich an, ihre noch bestehende (jetzt meine WOhnung) an „den Mann“ zu bringen.
Die Familie gab ihm die Bilder und damit arbeitete er.
Als ich den Makler darüber aufklärte, dass ich mich bei der Verwaltung erkundigt habe und mir dort gesagt wurde, dass sie nichts von einem Makler wüssten, habe ich eben Abstand von ihm genommen und jeglichen Kontakt untersagt! Er meinte, „man könne jetzt auch alles schön reden“ und „in Berlin wird das immer so gemacht“
Ich würde ungern den Immobilienmakler outen, da ich Polizistin bin und weiß, dass das es in gewissen Maße „Rufmord“ ist. Ich hoffe, Sie verstehen das?!

Na, von Rufmord ist das aber weit entfernt. Sie sollten Ihre Argimentation vllt. mal insoweit überdenken, dass es hier - mit meiner Hilfe - sozusagen zur „Strafvereitelung“ gekommen ist, denn der Makler ist es, der sich zweifelsfrei außerhalb des geltendes Rechtes bewegt. Insofern könnten wir eher von Handwerk legen sprechen :wink:)

Im Übrigen gibt es inzwischen zahlreiche „Bewertungsportale“ für die verschiedensten Angebote (z.B. Ärzte), da wird mögliches Fehlverhalten schonungslos offen gelegt. Und das ist höchstrichterlich für absolut legal erachtet worden.

… gleichwohl akzeptiere ich natürlich.

PS: Hätten die Adr. ohnehin nicht anderweitig verwand. War nur Eigeninteresse.

Mögliche Gründe die zu seinem Provisionsanspruch führen
Hi,

Haben Sie ein Formular des Maklers unterschrieben, als Sie den Besichtigungstermin mit dem Mitarbeiter des Maklerbüros hatten?

Im Prinzip würde der Makler Anspruch auf die Provision haben, da er Ihnen die Wohnung gezeigt hat. Ein unterschriebener Formular würde seine Forderung erheblich untermauern.

Es ist unerheblich ob der Makler in Beziehung zur Verwaltung steht, denn die Familie musste wohl einen Nachmieter finden, um vorzeitig aus dem laufenden Vertrag zu kommen.

Folglich hat die Familie den Makler als Erfüllungsgehilfen beauftragt ihnen zu helfen, den „alten“ Mietvertrag zu erfüllen, indem dieser für den Mieter seine Pflicht zur Wohnungsbesichtigung erfüllte und zugleich auch sich um einen Nachmieter kümmerte.

Fortfolgernd …

Sie haben die Wohnung mit Hilfe des Maklers besichtigt und einen Mietvertrag abgeschlossen.

=> Damit hat der Makler den Auftrag des alten Mieters erfüllt und dazu beigetragen der Familie zu helfen, aus dem Vertrag ohne Schaden herauszukommen.

Ergo …

Auftrag erfüllt. Sie als Nachmieter haben die Leistung des Maklers in Anspruch genommen. Der neue Vertrag ist zustande gekommen. Der Makler hat somit Anspruch auf die Provision.

So kenne ich die „Regeln“ des Handwerks. So habe ich es mir von einem Fachanwalt einer Franchise Gruppe erklären lassen.

=> Da ich kein Anwalt bin, kann ich auch keine Rechtberatung erteilen und nur die Sitiation anhand meines Wissen sumsummieren.

Aber bekanntlich liegt manchmal der Hund im Detail vergraben.

Daher kann auch nur ein Fachanwalt so ein spezielles Problem analysieren und eine Rechtberatung erteilen.

Wenn Sie aber das Gefühl haben, nicht zahlen zu müssen, können Sie trotzdem mittels eines Fachanwalts sich beraten lassen.

Wenn Sie in München sind, kann ich Ihnen einen guten Anwalt empfehlen.

Wer war denn der Makler?

Danke erstmal für die Antwort!
Also ich habe diesen Maklervertrag nicht unterschrieben, da in diesem auch on 2 Monatsmieten gesprochen wurden zzgl. 19% Mwst.
Somit ist der Vertrag schon mal nicht unterschrieben.
Die Frage, die ich mich stelle, ist: Muss der Makler nicht der Verwaltung bekannt sein??
Denn das Eigentum ist derens, udn bevor die Mieter einen MAkler einen rechtmäßigen Auftrag geben knnen, müsste die Verwaltung doch erstmal eine Vertretungsvollmacht geben, oder??DA könnte doch jeder sagen, er sei MAkler…

Ich bin leider aus Berlin.

Sie sind jedoch immer noch der Mienung, dass das Fehlverhalten von MAkler ausgeht?!

Danke für Ihr Verständnis

Der Makler hat mit dem alten Mieter einen „Vertrag“. Die Verwaltung hat hier keinerlei Bedeutung.

Schliesslich hat kein Mitarbeiter der Verwaltung Ihnen die Wohnung gezeigt.

Aber wie sie sehen, ist das nicht so verlässlich zu klären. Wenn der Makler auf seine Provision besteht (z.b. durch gerichtlichen Mahnbescheid), werden Sie wohl nicht um die hilfe eines Fachanwalts kommen.

Selbstverständlich!!!

Er ist der Profi oder sollte es zumindest sein und dann MUSS er die Rechtslage kennen.

Wenn er dann zu allem Überfluss noch versucht Sie zu bedrängen und zur Zahlung zu „nötigen“… und von Schönreden spricht, dann… ist das m.E weit außerhalb jeder Legalität und gehört - wie auch immer - angeprangert.

Hallo,

normalerweise kümmert sich die Hausverwaltung nicht um die Vermietung. Es sei denn, der Eigentümer hätte die Hausverwaltung damit beauftragt. Warum sollte also die Hausverwaltung Ihre Unterlagen gehabt haben? Wenn die Familie einen Makler beauftrag hat und Ihnen dieser diese Wohnung angeboten hat, warum sollte dieser Makler denn jetzt dafür keine Provision bekommen???!!!

Gruß

W.B.