Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin seit kurzem Immobilienmakler. Ich möchte eine Homepage eröffen um mein Unternehmen zu Presentieren. Ich suche euren Rat. Ich habe eine Software mit allen Maklervertägen,…qualifizierter Alleinauftrag, Muster AGB,… möchte aber ganz sicher gehen. Können Sie mir helfen? Ich möchte die Abwicklung serios und sicher Abwickeln. Gibt es im Internet ,… eine AGB für Immoblinemakler, die ich in den Expose als Zusatzblatt den Kunden zusenden, sowie im Internet in der Website veröffentliche? Es wäre echt Klasse wenn Sie mir dabei helfen würden. Ich möchte mich nicht auf die Mustervorlagen verlassen. Nur deswegen möchte ich keinen Anwalt beauftragen. Bitte um euren Rat… Woher bekomme ich die AGB, Impressumdaten, Maklervertäge?
Ich würde mich echt riesig für Ihre Hilfe freuen.
Wenn Sie mir einen Rat geben würden.
Danke Im voraus…
Hallo!
Impressum = http://www.ivd.net/files/Pflichtangaben_nach_Par_5_T… (würde aber mal nachfragen, ob das so noch aktuell ist)
Im Übrigen würde ich schon raten auf einen Experten (RA) zurück zu greifen. Allerdings sind die „echten“ Experten rar. Bekannt sind u.a. diese Kanzleien:
http://www.bethgeundpartner.de/Makler-und-Bautraeger…
http://www.breiholdt.de/main_maklerrecht.html
Im Übrigen werden solche Fragen sicher gerne in spez. Foren wie z.B. xing/immobilien-Lobby beantwortet.
Lieber Makler,
vielen dank für die vielen Fragen. Zunächst muss ich aber ein paar fragen stellen, denn in einigen Teilen der email habe ich das nicht ganz verstanden.
Wenn ich es richtig verstanden habe:
- Sie haben eine Maklersoftware (welche denn ?)
- Sie haben bereits Muster AGBs
Was ich nicht machen kann ist für Sie AGBs oder Musterverträge schreiben, denn ich bin ja kein Anwalt. Es gibt Portale wo man sich entsprechend aktuelle Verträge online kaufen kann (z.B. www.Janolaw.de):
http://www.janolaw.de/immobilienrecht/immobilienkauf…
bzw.
http://www.janolaw.de/immobilienrecht/immobilienkauf…
Einfach die AGBs und Vertragstexte anderer Makler im Internet zu kopieren, ist nicht immer eine so sichere Sache. Andere machen ja auch Fehler oder haben von Dritten abgekupfert.
Was Sie auch brauchen ist einen DL-InfoV konformen Impressum. Da wir unsere Angaben von einer grossen Kanzlei prüfen haben lassen, weis ich dass wir ok sind.
Natürlich als Immobilienmakler müssen Sie gewisse Standardangaben machen die für §34b Gewerbetreibende notwendig sind.
Was die AGBs für die Website angeht, gibt es mehrere mögliche Vorgehensweisen. Definitiv ist es aber gut zuerst für die eigenen Handlungen ein AGB Text zu haben. Dann kann man das soweit zulässig für das Web übernehmen. Anwälte wissen was geht.
Bitte sonstige Fragen einfach per email an mich via [email protected]
und auf diese W.W.W. Frage beziehen.
Unser Online Chat unter www.acatostore.de ist nicht optimal für solche komplexen Fragen.
Gruss
Christian B.
Sehr geehrter Geschäftsfreund,
erfreut hat es mich, dass Sie mich als Ingenieur zum Experten Ihrer Anfrage ausgewählt haben.
Da jede AGB auf Ihr eigenes Konzept zugeschnitten sein sollte, können sie auch eine gewöhnliche Mustervorlage benutzen und sie dann umschreiben.
Vergessen Sie zum Schluss nie die Nichtigkeitsklausel mit dem Hinweis auf gütliche Einigung im Streitfall.
Im Anhang zur Ihren Exposees verweisen Sie auf Ihre AGB, lassen diese aber erst weg.
Nur im detallierten Fall greifen Sie dann auf Ihre Vorlage zurück.
Im Streitfall haben Sie ohnehin den Rat Ihres Anwaltes.
Ich hoffe Ihnen erstmals geholfen zu haben und würde mich freuen, wenn ich Ihnen auch mit meinem Thermushaus Konzept Interesse wecken könnte.
MfG
Dipl.-Ing. Jörg-Ulrich Bunge