Makler

Werte Experten,

wir sind auf der Suche nach neuen Büroflächen. Wir haben aus diesem Grund div. Makler angeschrieben und um Angebote über provisionsfreie Flächen gebeten. Ein vertretungsberechtigter Mitarbeiter hat sich leider einem anmeldungspflichtigen Internetangebot einer großen Maklergesellschaft bedient, das u.a. folgende Nutzungsbedingungen aufwies:

Mir ist bewusst, dass ich einen Vertrag mit einem Maklerunternehmen abschließe und dass die folgenden Angebote teilweise provisionspflichtig für mich sind.

Mir ist bewusst, dass Art und Höhe der jeweiligen Provisionspflicht bei jedem Objekt separat vermerkt sind. Sofern ein Angebot als provisionspflichtig markiert ist, verpflichte ich mich, die im Exposé aufgeführte Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision bei Abschluss eines Mietvertrages an (das Maklerunternehmen) zu zahlen. Diese Provision ist bei Abschluss eines Vertrages verdient und zahlbar. Sofern ein Angebot als provisionsfrei vermerkt ist, entstehen für mich keine Kosten.

Jetzt ist es so, dass uns von einem zweiten Makler ein Objekt angeboten wurde, von dem wir durch das Portal vor einigen Wochen bereits Kenntnis nahmen. Der zweite Makler bietet uns das Objekt jedoch zu ganz anderen Konditionen an, als es im Internetangebot vermerkt ist. So unterscheiden sich: Mietzins, Teilbarkeit und Provisionspficht. Der zweite Makler bietet uns ein kleineres Stück günstiger und provisionsfrei an. Sollten wir jetzt mit der ersten Maklergesellschaft Kontakt aufnehmen und anfangen zu „handeln“ und sind wir erst dann nicht provisionspflichtig, wenn die erste Gesellschaft das Angebot nicht halten kann/will ?

Ich bin leider mit Maklern sehr unerfahren und möchte eine Provisionspflicht verhindern, da m.E. die Leistung in keiner Relation zu der Vergütung steht. (Allgemeine Kritik am Maklervolk beendet)

MFG
speedofthoughts

Ich bin leider mit Maklern sehr unerfahren und möchte eine
Provisionspflicht verhindern, da m.E. die Leistung in keiner
Relation zu der Vergütung steht. (Allgemeine Kritik am
Maklervolk beendet)

Soso speedofthoughts,

du bist selbst selbständig und wilslt einem dienstleister seine Provision nicht zahlen? dann such dir deine Infos doch mal bei einem der seinen Wert wert ist. frag nen Anwalt.

gruss

Soso speedofthoughts,

du bist selbst selbständig und willt einem dienstleister seine Provision nicht zahlen? dann such dir deine Infos doch mal bei einem der seinen Wert wert ist. frag nen Anwalt.

soso „Sicherheitsbeauftragter“,
Du weisst nichts, hast meinen Artikel nicht richtig gelesen und antwortest trotzdem. Hmmm …

In der Tat, möchte ich nicht für eine äußerst bescheidene Datenbankabfrage eines Mitarbeiters einen fünfstelligen Eurobetrag überweisen.

Mir -als Dienstleister- wäre es sehr peinlich, für eine dermaßen marginale Leistung ein fünfstelliges Honorar zu fordern. Im übrigen bin ich der Meinung, dass bei der momentanen Marktlage der Vermieter den beauftragten Makler zahlen sollte. Dies habe ich im übrigen allen von mir angeschriebenen Maklern bereits im ersten Absatz mitgeteilt, während es hingegen bei dem Internetangebot nicht möglich ist, vor Kenntnisnahme der Objektdaten die Provisionspflicht zu erfahren.

Meine Frage (in Ermangelung fundierter AGB (Nutzungsbedingung: „Sie gehen einen Vertrag ein“) zielte darauf ab, ob das Maklerunternehmen A meint, auch unter diesen Umständen (ungünstigere Konditionen) die Provision verdient zu haben und nicht darauf, wie ich mich einer gerechtfertigten Provisionierung entziehe.

Ich meine mich an eine Gerichtsentscheidung erinnern zu können, die eine Provisionspflicht bei wesentlich ungünstigeren Bedingungen verneint. Mir ist jedoch entfallen, ob der Beklagte dem ersten Makler die Möglichkeit zur Nachbesserung seines Angebots eingeräumt hat.

Evtl. ist jemandem aus dem Forum die Fundstelle bekannt, so dass ich diesen Gedanken noch dieses Jahr aus dem Kopf bekomme. Eine qualifizierte Information werde ich mir frühestens nächstes Jahr einholen und die ist -zu Deinem Erstaunen- für mich werthaltig und kostenfrei. Denn so wie ich einem Mandanten ein einminütiges Telefonat nicht berechne, so tun es manche anderen Dienstleister auch nicht.

Mit den besten Wünschen für das Neue Jahr,
speedofthoughts

Hallo.
mit Maklern habe ich keine gute Erfahrungen gemacht, aber bei den Pleiten einiges gelernt.
Ich würde als erstes bei dem Objekt, das zu mir passende Angebot - also Größe bzw. Teilungsmöglichkeiten, Miethöhe, Mindestmietdauer, Nebenkosten, Provisionshöhe bzw. Provisonsteilung Vermieter/Mieter und so weiter - schriftlich fixieren und die beide Makler zur Angebotsabgabe auffordern. Ausserdem würde ich die Beiden auffordern, eine Kopie des Vermittlungsauftrages beizufügen.
Zusätzlich würde mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und mich erkundigen, ob er einen schriftlichen Alleinvermittlungauftrag an einen der beiden Makler erteilt hat.
Sollte kein Vermittlungsauftrag bestehen, würde ich Beide gegeneinander ausspielen und mit dem günstigsten das Geschäft machen.
Denn vor Gericht ziehen kostet nur Geld und ist sehr unsicher. Jedes Amtsgericht urteilt in dieser Frage anders.

Überiges kannst Du mir sagen, was ein Sicherheitsbeauftragter ist?

Hoffentlich konnte ich Dir etwas helfen.

Gruß Peter

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