Makler

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine ganz wichtige Frage.

Ich möchte Immbilienmaker werden. Derzeit versuche ich den Antrag nach Gewerbeverordnung §34 c zu vervollständigen. Bei der Behörde wurde ich gefragt wo ich das machen möchte - sie wollte den Betriebssitz. Von Zuhause aus, sagte ich. Da ich zwei Heimbüros habe möchte ich meine Kunden hier empfangen. Das soll ich mit dem Bauaumt abklären hat es geheißen. Sonst erfülle ich alle Anforderungen. Nun habe ich hier beim Bauamt Telefoniert und die sagten mir ganz: Kein Problem senden sie uns den Grundriss Ihres Hauses zu kreuzen Sie ein X darauf wir genehmigen es Ihnen. Ich habe das gemacht. Nun sagt das ich soll eine Baugenehmigung stellen, dies von einem Architekten oder Planer uberprüfen lassen und erneut zusenden. Ich habe mitgeteilt , daß die mir nun alle Unterlagen zurücksenden sollen. Die nehmen mich auf den Arm. Muss ich als Immobilienmakler ein Büro beim Bauamt vorweisen? Ich kenne jede Menge Makler die machen das von daheim aus. Nun weiß ich ehrlich gesagt nicht was ich machen soll. Muss ich ein Büro vorweisen normal nicht? Es soll ja mein Problem sein, wo und wie ich meine Kunden empfange. Im Wohnzimmer oder ,…

Die machen mir nun ein rießen Theater . Genehmigen mir das nicht und orientieren mich auch nicht. Was soll ich machen? Benötige ich ein Büro zum Vorweisen? Ich habe 2 Heim Büros für mich. Ich möchte es nicht in Gewerbe umschreiben lassen. Das habe ich bereits der Behörde und dem Bauamt gesagt . Ich wohne hier in diesem Haus. Möchte mich Selbsständig machen als Immobilienmakler. Die jedoch genehmigen mir mein Schreiben nicht… Was soll ich nun tun? Ich bitte um euren Rat… Ach ja …Baden Würtemberg…Bundesand.

Danke im Voraus…

  1. Grundlage für das Verlangen angeben lassen (Verordnung o.ä.)

  2. An Immobilienverband, IVD, wenden und nach Rat fragen.

Ich habe so etwas auch noch nicht gehört. Ist auch merkwürdig, da auch Makler in fremden Büros einen 34c urchaus brauchen können.

Hallo!
Wo liegt das Problem? Wenn Sie einen Raum als Büro kennzeichnen, ist doch alles in Ordnung. Niemand wird es vor Ort überprüfen.
Aber erlauben Sie mir einen Hinweis. Sie sollten bei zukünftigen Exposés unbedingt mehr auf Ausdruck und Rechtschreibung achten!
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Zwilling
Zwilling Immobilien

Sehr geehrter Geschäftsmann,

also viele Fragen die eigentlich nicht so einfach zu beantworten sind.
Das Homeoffice wird immer beliebter
und in unserem Franchisesystem wegen seiner geringen Kosten sehr beliebt.
Die Fragen von Ihnen betreffen aber
die Bauordung in ihrem Landkreis.
Grundsätzlich kann
man Ihnen das Homeoffice nicht verwehren.
Zur Erlaubniss
brauchen Sie nur eine feste Adresse, von wo aus Ihr Gewerbe ausgeführt wird.

mit freundlichen Grüßen
Michael Giese
Regionalmanager
http://www.ackon.de

Guten Tag,

sehr merkwürdig.

Mir ist nicht bekannt, das das Bauamt vorher irgendetwas genemigen muss bzgl. der selbständigen, gewerblichen Maklertätigkeit!

Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Gruß

W.B.

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine ganz wichtige Frage.

Ich möchte Immbilienmaker werden. Derzeit versuche ich den
Antrag nach Gewerbeverordnung §34 c zu vervollständigen. Bei
der Behörde wurde ich gefragt wo ich das machen möchte - sie
wollte den Betriebssitz. Von Zuhause aus, sagte ich. Da ich
zwei Heimbüros habe möchte ich meine Kunden hier empfangen.
Das soll ich mit dem Bauaumt abklären hat es geheißen. Sonst
erfülle ich alle Anforderungen. Nun habe ich hier beim Bauamt
Telefoniert und die sagten mir ganz: Kein Problem senden sie
uns den Grundriss Ihres Hauses zu kreuzen Sie ein X darauf wir
genehmigen es Ihnen. Ich habe das gemacht. Nun sagt das ich
soll eine Baugenehmigung stellen, dies von einem Architekten
oder Planer uberprüfen lassen und erneut zusenden. Ich habe
mitgeteilt , daß die mir nun alle Unterlagen zurücksenden
sollen. Die nehmen mich auf den Arm. Muss ich als
Immobilienmakler ein Büro beim Bauamt vorweisen? Ich kenne
jede Menge Makler die machen das von daheim aus. Nun weiß ich
ehrlich gesagt nicht was ich machen soll. Muss ich ein Büro
vorweisen normal nicht? Es soll ja mein Problem sein, wo und
wie ich meine Kunden empfange. Im Wohnzimmer oder ,…

Die machen mir nun ein rießen Theater . Genehmigen mir das
nicht und orientieren mich auch nicht. Was soll ich machen?
Benötige ich ein Büro zum Vorweisen? Ich habe 2 Heim Büros für
mich. Ich möchte es nicht in Gewerbe umschreiben lassen. Das
habe ich bereits der Behörde und dem Bauamt gesagt . Ich wohne
hier in diesem Haus. Möchte mich Selbsständig machen als
Immobilienmakler. Die jedoch genehmigen mir mein Schreiben
nicht… Was soll ich nun tun? Ich bitte um euren Rat… Ach
ja …Baden Würtemberg…Bundesand.

Danke im Voraus…

Gehen Sie besser persönlich vorbei und klären sie das mit dem Gewerbeamt vor Ort.
Sie brauchen nur eine Anschrift. Als Makler sind Sie
meisten beim Objekt und beim Kunden.
Sie brauchen nur eine Anschrift.
Werden Sie Mitglied im IVD, das qualifiziert Sie weiter
und der Verband kann Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH

Ralf Limbach


MS RHEINLAND IMMOBILIEN GmbH
Mitglied im Immobilienverband Deutschland - IVD
Mitglied in der Vereinigung Europäischer Makler - CEI
Händelstraße 25-29, D-50674 Köln
Postanschrift:
Postfach 94 01 10
51089 Köln
Tel.: +49 (0)221 - 4 50 05 57
Fax: +49 (0)221 - 80 15 86 12
Email: [email protected]
Internet: www.msrheinland-immo.de
AG Köln HRB 35184, Geschäftsführer: Ralf Limbach

sorry…lebe und arbeite in Griechenland.kreta…kann leider nicht weiterhelfen