Makler-Anspruch nach geplatztem Verkauf?

Hallo zusammen,
gemäß dem Fall, man hat vor einem Jahr versucht, sein Haus zu verkaufen (über einen Makler - allerdings ohne! Vertrag!), und hätte dann aufgrund eigener Entscheidung das Haus doch behalten wollen, und somit den Makler wieder „abbestellt“ (natürlich nicht, ohne ihn für den entstandenen Aufwand zu entschädigen - Rechnung!).
Jezt muss man das Haus aufgrund anderer Gegebenheiten doch verkaufen, allerdings auf privater Basis - also ohne Makler. Hat der ursprünglich eingesetzte Makler dann noch einen Anspruch auf Provision bzw. das „Verkaufsrecht“ auf dieses Haus?

alten Vertrag ansehen! ggf. mal einen Anwalt fragen!

E.

Hallo !

(über einen Makler - allerdings ohne! Vertrag!),

Man kann sein Haus auch über mehrere Makler gleichzeitig
anbieten lassen. Jeweils ohne Allein-Anbieter-Vertrag natürlich.
Derjenige, der dann auch tatsächlich einen Käufer findet, verdient
sich dann seine Provision.

Anspruch auf Provision bzw. das „Verkaufsrecht“ auf dieses
Haus?

Ohne Allein-Vertrag hat der Makler auch keinen Anspruch

Gruß
-heddygg-

Hallo!

(über einen Makler - allerdings ohne! Vertrag!)

Man hat immer einen Vertrag. Und sei er nur mündlich.

Jezt muss man das Haus aufgrund anderer Gegebenheiten doch
verkaufen, allerdings auf privater Basis - also ohne Makler.

Und der Käufer ist …? Aber nicht zufälligerweise einer der Interessenten, den damals der Makler angeschleppt hat?

Hat der ursprünglich eingesetzte Makler dann noch einen
Anspruch auf Provision

Was war denn überhaupt für ein Anspruch vereinbart? Käuferprovision, Verkäuferprovision?

Gruß,
Max

Hallo Hausbesitzer,
solange der neue Käufer kein Interessent ist, den der damalige Makler vermittelt hat, besteht kein Provisionsanspruch. Einen Anspruch auf einen Vermittlungsvertrag seitens des Maklers gibt es nicht.
florestino