Makler Auftrag entziehen

Hallo zusammen,

nehmen wir mal folgenden (theoretischen) Fall an:

Ein Ehepaar bietet ein Haus über einen Makler an. Dieser lässt das Haus innerhalb von vier Wochen nur von einem! Interessenten besichtigen.

1.: Könnten dann die Besitzer das Verhältnis mit dem Makler beenden?

2.: Wenn weitere vier Wochen später die Eltern des einzigen Interessenten das Haus kaufen würden, hätte dann der Makler einen Anspruch auf seine Provision?

Für Antworten bin ich dankbar.
Milton

Hallo,

nehmen wir mal folgenden (theoretischen) Fall an:

Ein Ehepaar bietet ein Haus über einen Makler an. Dieser lässt
das Haus innerhalb von vier Wochen nur von einem!
Interessenten besichtigen.

Sorry, aber was erwartest Du? Soll der Makler Leute auf der Straße wegfangen und mit vorgehaltener Waffe vorführen :wink: Selbst wenn er 1000 Interessenten in der Kartei hat, die aber kein Interesse an genau diesem Objekt haben, … Wichtig wäre, was an Maßnahmen vereinbart ist, und was er angibt unternommen zu haben.

1.: Könnten dann die Besitzer das Verhältnis mit dem Makler
beenden?

Ohne weitere Gründe ganz sicher nicht.

2.: Wenn weitere vier Wochen später die Eltern des einzigen
Interessenten das Haus kaufen würden, hätte dann der Makler
einen Anspruch auf seine Provision?

Käme auf den konkreten Vertrag an, und ob er ggf. nachweisen kann, dass er ursächlich für den erfolgreichen Verkauf tätig war.

Für Antworten bin ich dankbar.

Bitte!

Gruß vom Wiz

hallo,

1.: Könnten dann die Besitzer das Verhältnis mit dem Makler
beenden?

käme darauf an, was vertraglich vereinbart wurde.

2.: Wenn weitere vier Wochen später die Eltern des einzigen
Interessenten das Haus kaufen würden, hätte dann der Makler
einen Anspruch auf seine Provision?

er hätte mit großer wahrscheinlichkeit anspruch auf die nachweisprovision, die er bei seinem einzigen interessenten als schadenersatz gelten machen dürfte.

lg dev

er hätte mit großer wahrscheinlichkeit anspruch auf die
nachweisprovision, die er bei seinem einzigen interessenten
als schadenersatz gelten machen dürfte.

Wie hoch ist denn eine Nachweisprivision, und warum erhält er diese vom einzigen Interessenten? Hat er da nicht eine Beweispflicht?

hallo,

Wie hoch ist denn eine Nachweisprivision,

die nachweisprovision ist im regelfall genau so hoch, wie eine vermittlungsprovision wäre.

und warum erhält er diese vom einzigen Interessenten?

weil er - das unterstelle ich mal - nur mit dem ein vertragsverhältnis hat.

Hat er da nicht eine Beweispflicht?

ja, aber es ist auch bei gerichten bekannt, wie viele leute versuchen, maklerdienste in anspruch zu nehmen, ohne dafür zu bezahlen.

lg dev

und warum erhält er diese vom einzigen Interessenten?

weil er - das unterstelle ich mal - nur mit dem ein
vertragsverhältnis hat.

Ich gehe aber davon aus, dass er den Vertrag mit dem Besitzer des Hauses geschlossen hat…

Hat er da nicht eine Beweispflicht?

ja, aber es ist auch bei gerichten bekannt, wie viele leute
versuchen, maklerdienste in anspruch zu nehmen, ohne dafür zu
bezahlen.

Das ist m.E. nach kein Argument. Schlißlich muß einem ja z.B. eine Steuerunterschlagung auch nachgewiesen werden, obwohl das auch „viele Leute“ machen. Daraus entsteht doch nicht automatisch ein Beweislastumkehr…

und warum erhält er diese vom einzigen Interessenten?

weil er - das unterstelle ich mal - nur mit dem ein
vertragsverhältnis hat.

(nicht aber mit dessen familie)

Ich gehe aber davon aus, dass er den Vertrag mit dem Besitzer
des Hauses geschlossen hat…

wenn nicht allein der verkäufer provision zahlen sollte, dürfte sich der makler bei einer besichtigung den erfolgten nachweis haben unterschreiben lassen. das dürfte das vertragsverhätlnis zwischen interessent und makler begründen. in den bedingungen dürfte stehen, dass die informationen nur für den interessenten bestimmt sind und die unbefugte weitergabe schadenersatzpflichtig macht.

Hat er da nicht eine Beweispflicht?

ja, aber es ist auch bei gerichten bekannt, wie viele leute
versuchen, maklerdienste in anspruch zu nehmen, ohne dafür zu
bezahlen.

Das ist m.E. nach kein Argument. Schlißlich muß einem ja z.B.
eine Steuerunterschlagung auch nachgewiesen werden, obwohl das
auch „viele Leute“ machen. Daraus entsteht doch nicht
automatisch ein Beweislastumkehr…

davon war auch nicht die rede … der hinweis war allein im vorgenannten kontext zu sehen.

lg dev