Hallo,
eine Frage an die Versicherungsexperten und dabei auch gerade an die Makler selbst:
Angenommen eine Person hat vor 10 Jahren einen Versicherungsvertrag BU/LV über einen Makler abgeschlossen. Seither wird dieser Makler in allen Versicherungsunterlagen und Schreiben dieser Versicherung als „Ihr Ansprechpartner“ bzw. „Ihr Betreuer“ geführt.
Die Person ist aus diesem und anderen Fällen äußerst unzufrieden mit dem Makler, traut ihm keine sinnvolle Beratungsleistung zu, es gibt keinerlei Vertrauensverhältnis, sogar an Klage wg Falschberatung wird gedacht etc.
Nun möchte die Person natürlich nicht diesen Makler weiter als ihren „Ansprechpartner“ o.ä. haben und ihn deshalb entfernen lassen.
Ggf. würde dann der Innendienst der Versicherung zum Ansprechpartner.
Könnte so etwas mögliche Probleme auslösen oder auch später nach sich ziehen?
Wenn der Makler nicht mehr als Ansprechpartner geführt wird, hat er dann dennoch Zugriff auf die persönlichen Daten der Person bei dem Versicherer? Oder kann dies im Sinne des Datenschutzes untersagt werden?
Vielen Dank im voraus für Antworten und Hinweise.
Viele Grüße,
Mark
Hallo,
sollte i.d.R. keine Probleme geben.
Einen anderen Makler auswählen, der führt dann eine Bestandsübertragung der Verträge in den eigen Bestand durch und ist ab dann der neue Betreuer.
Hierfür eicht eine Maklervollmacht und ggfs. ein Auftrug zur Übertragung des Bestands völlig aus.
Der alte Makler hat eine Frist von 4 WOchen, in der er euch nochmal kontaktieren kann…
Grüße
Laber
Hallo Mark,
Herr Husing hat ja bereits entsprechend geantwortet.
Ergänzend sei noch erwähnt, dass Du Dir nicht einen anderen Makler suchen musst. Wenn vorhanden, den entsprechenden Maklervertrag kündigen und die jeweiligen Versicherungen informieren.
Wenn der Makler nicht mehr als Ansprechpartner geführt wird,
hat er dann dennoch Zugriff auf die persönlichen Daten der
Person bei dem Versicherer?
Oder kann dies im Sinne des
Datenschutzes untersagt werden?
Da fällt die Antwort etwas umfangreicher aus. Mal aus meiner Praxis was passieren kann: der Makler(A) hat ja noch Anspruch auf Provsion/Courtage. Die EDV bei der Versicherung XY ist aber nicht für diesen Fall gerüstet. Also muss per EDV eine Erinnerung z.Bsp. zum kommenden 01.01. gesetzt werden, dass A aus dem Vertrag genommen wird. Gleichzeitig bekommt A per tastendruck einen Standardbrief, in dem er über den Vorgang informiert wird. Wenn der Kunde (B) nun Pech hat, kann A online weiterhin auf die Daten von B zugreifen bis er komplett aus dem Vertrag „entfernt“ wird. Fall XY keine Onlineanbindung anbietet oder A das nicht nutzt, kann A auch bei XY anrufen und Auskünfte verlangen. Bei XY sitzen Leute vor dem PC, die solche Dinge natürlich nicht prüfen. Entweder schlechte Ausbildung, zeitdruck oder einfach die miserable EDV. Um zumindest dem entgegen zu wirken, sollte B von XY verlangen, dass ein passender EDV-Text eingegeben wird: „B wünscht keinerlei Auskünfte an A mehr.“ Die Software der Versicherungen lässt in der regel zumindest einen kurzen Text zu, der beim aufrufen des Kunden oder Vertrages sofort ins Auge springt.
mit besten grüßen
Steffen B.
Zusatzinformation
Hallo,
das klappt nicht bei allen Versicherern - im Schreiben, indem Sie die Versicherung auf die Kündigung der Vollmacht hinweisen insbesondere auf das Datenschutzgesetz hinweisen - dann geht es i.d.R. sehr schnell, dass er raus ist, der alte Makler!
Thorulf Müller
Vielen Dank!
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße,
Mark