nehmen wir mal an eine Person A entdeckt auf einer einschlägigen Immobilien-Website ein zum Verkauf stehendes Haus, das über einen Makler angeboten wird. Person A kontaktiert den Makler schriftlich mit der Bitte um Zusendung des Exposés und telefoniert anschließend auch mit ihm. Der Makler verspricht die Zusendung des Exposés und bittet Person A, sich bei Interesse an einem Besichtigunstermin noch einmal bei ihm zu melden.
Am Tag darauf entdeckt Person A, dass dieselbe Immobilie auch vom Besitzer privat und ohne Provision angeboten wird - über ein Inserat auf einem anderen Immobilienportal. Person A nimmt Kontakt mit dem Verkäufer auf, dieser schickt Informationen, ein Besichtigungstermin wird vereinbart.
3 Tage später flattert das Exposé des Maklers ins Haus.
Frage: Hat der Makler theoretisch Anspruch auf eine Provision? Gibt es Möglichkeiten, diesen Anspruch zu umgehen?
Frage: Hat der Makler theoretisch Anspruch auf eine Provision?
Gibt es Möglichkeiten, diesen Anspruch zu umgehen?
Nicht nötig. Der Makler hat nur dann Anspruch auf den Maklerlohn, wenn es am Ende auf seine Arbeit zurückzuführen ist, dass es zum Abschluss kommt, bzw. dass es ohne sein Zutun nicht zum Abschluss gekommen wäre. Daran fehlt es hier. Man sollte das allerdings ihm gegenüber umgehend klarstellen und sicherheitshalber Beweise (z. B. E-Mails, Einzelverbindungsnachweise, Briefumschläge mit Poststempel…) sammeln.
der Makler wurde kontaktiert bevor der Eigentümer kontaktiert wurde. Der Makler hat das Expose wunschgemäß zugeschickt.
Selbstverständlich könnte man sich darum streiten, nur dann müsste man evtl. beweisen, dass man
bereits Kenntnis von dem Objekt hatte bevor man den Makler kontaktiert hat und um ein Expose gebeten hat - weil worher nicht ersichtlich war, dass es das gleiche Objekt ist und
hätte man den Makler umgehend kontaktieren müssen und ihn über diese Kenntnis informieren.
so ist es: Nur eine Vorkenntnis würde hier einem Anspruch des Maklers entgegenstehen. Eine nachträgliche Kenntnisnahme von anderen Möglichkeiten an das Objekt zu kommen schließt den Anspruch nur dann aus, wenn es dann aufgrund einer vollkommen neuen Ausgangssituation zum Vertragsschluss kommt. Hierbei stellt die Rechtsprechung erhebliche Anforderungen. Alleine schon eine gewisse zeitliche Nähe des Vertragsabschlusses wird regelmäßig für den Makler sprechen, wobei es hierbei auch um Monate gehen kann (ich weiß von einem Urteil mit 5 Monaten). Zudem spricht schon der ganze konkrete Ablauf hier für den Makler, denn wenn das Objekt in der ersten wahrgenommenen Darstellung (vor Expose) schon so beschrieben war, dass es problemlos als ein bereits bekanntes Objekt identifizierbar gewesen wäre, dann hätte ja der potentielle Käufer erst gar keine Unterlagen angefordert. D.h. gerade aufgrund der ersten Wahrnehmung und anschließender Anforderung der Unterlagen ist mehr als deutlich, dass hier gerade keine Vorkenntnis vorlag.
Ich sehe das anders: Dem geschilderten Fall nach traf das Expose erst beim Interessenten ein, nachdem dieser zwischenzeitig auf anderem Wege direkten Kontakt zum Verkäufer hergestellt hatte. Jedoch ist es regelmäßig erst mit dem Erhalt des Exposes einem Interessenten möglich, über den Makler an die Kontaktdaten zu kommen, da diese im Expose genannt werden, erst damit wäre also die Maklerleistung erbracht und der Maklerlohn verdient gewesen - im vorliegenden Fall also zu spät.
Schön, dass Du das anders siehst, nützt der Fragerin aber nichts.
Ich kann mich der Einschätzung von WIZ nur anschliessen, die Zahlung wird wohl fällig werden.
Schön, dass Du das anders siehst, nützt der Fragerin aber
nichts.
Ich kann mich der Einschätzung von WIZ nur anschliessen, die
Zahlung wird wohl fällig werden
Schön dass du das nur kannst, wird aber dem Makler nix nützen, wenn er nicht beweisen kann, dass das Objekt dem Interessenten noch unbekannt war.
Im Gegensatz zur Einschätzung von Wiz heißt allein die Anforderung eines Exposes nämlich noch nicht, dass ein Objekt bislang unbekannt war, sie heißt lediglich, dass im Expose Informationen enthalten sind, die man einem bekannten Gebäude mit bekanntem Eigentümer allein von außen noch nicht ansehen konnte. Mit dem Nachweis einer Möglichkeit zum Vertragsabschluss hat das Expose dann rein garnichts mehr zu tun.
„interessante“ Meinung angesichts der detaillierten Fallgestaltung. Da wird ein Objekt in einem Webportal von einem Makler beworben, der Interessent geht auf genau dieser Basis aktiv auf den Makler zu und belegt mit Anforderung der Unterlagen klar, dass er das im Web beschriebene Objekt offensichtlich bis dahin nicht gekannt hat, und dann willst Du die mehr oder minder zufällige Bearbeitungs- und Postlaufzeit darüber entscheiden lassen, ob ein Makler sein Geld verdient oder nicht?
Deshalb schicken ja auch alle Makler Unterlagen immer sofort per Kurier und nur gegen Unterschrift mit Datum und Uhrzeit, und verlangen von jedem Auftraggeber, dass der - falls er auch anderweitig anbietet - jegliche Kontaktaufnahme mit einem potentiellen Interessenten mit Datum und Uhrzeit sofort dem Makler zu melden hat, damit man dann sekundengenau entscheiden kann, wo das Telefon zuerst geklingelt hat, und ob der Makler es geschafft hat unter Missachtung aller Geschwindigkeitsbegrenzungen dem Interessenten die Unterlagen schneller zuzustellen, als der es geschafft hat, in der Zwischenzeit die Adresse des Verkäufers anderweitig zu ermitteln?
Die Realität bei deutschen Gerichten sieht anders aus: Kommt es nach nachweislicher Tätigkeit eines Maklers zu einem Abschluss innerhalb (wie schon geschrieben, ich kenne da einen Fall mit fünf Monaten als ausreichend angesehener Frist), dann spricht zunächst mal alles dafür, dass das Tätigwerden des Maklers hier ursächlich gewesen ist, und dann muss man schon sehr außergewöhnliche Umstände anführen, das Gegenteil zu beweisen. Rechtsprechung zu Fällen, in denen das nicht gelungen ist, gibt es massenhaft, und die Fälle sind zum Teil deutlich interessanter und komplexer als dass sich da jemand versucht hätte auf die Zufälligkeit der Bearbeitungs- und Postlaufzeit zu berufen. Wäre schade, wenn sich jemand aufgrund solch einer Aussage in einen recht hoffnungslosen teuren Prozess begeben würde.
BTW: Hier vor Ort durfte neulich sogar jemand doppelt zahlen, nachdem ein erster Makler sich nach Streitigkeiten mit dem Interessenten zurückgezogen hatte, und der dann das Objekt Monate später über einen anderen Makler erworben hatte. Auch da haben zwei Instanzen die Tätigkeit des ersten Maklers als ursächlich betrachtet.
Ja, es ist in der Tat immer eine Frage des Einzelfalles. Aber hier war es halt vielleicht so, dass die Kaufentscheidung zugunsten des Objekts eben nicht aufgrund der vom Makler zur Verfügung gestellten Informationen E, sondern aufgrund der vom Verkäufer direkt zur Verfügung gestellten anderslautenden Informationen D gefällt wurde. Wer wollte diesen Fall schon abschließend beurteilen? Für apodiktische Festlegungen auf ein bestimmtes zu erwartendes Urteil jedenfalls scheint mir die gegebene Datenbasis doch etwas zu dünn.
es geht hier nicht darum, auf Basis welcher Informationen letztendlich der Entschluss zum Kauf getroffen wurde, sondern um nachweisliche Maklertätigkeit (Makler hat Objekt auf Webseite vorgestellt, mit Interessent telefoniert, ihm Unterlagen im normalen Geschäftsgang zugesendet - die dann zufällig erst nach Kontakt des Interessenten mit dem Verkäufer bei diesem eingetroffen sind) vor anderweitiger Kenntnis. Der Markler hat hier auf Anforderung des Interessenten seinen Job gemacht, ob die Post bei dem einen Tag früher oder später ankommt ist egal, solange nicht ausnahmsweise ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden wäre, wofür es keinen Anhaltspunkt gibt. Niemand der einen ganz normalen Bürobetrieb unterhält ist verpflichtet jede Aufgabe binnen Tagesfrist zu erledigen.
Und es geht hier auch nicht darum ein Urteil vorherzusagen, sondern darum, dass hier jemand Überlegungen anstellt, die ihn je nach Beantwortung seiner Fragen dazu treiben könnten, sich in einen teueren Prozess zu stürzen, oder den Sachverhalt so zu akzeptieren, wie er ist. Und dann ist es wenig hilfreich irgendwelche potentiell vielleicht irgendwie begründbaren Szenarien zu konstruieren, und mit „so ist es“ zu verkaufen, wenn man angesichts massenhaft gegenteiliger Rechtsprechung in ähnlich gelagerten Fällen ganz deutlich sagen muss, dass die Chancen mit so einer Argumentation vor Gericht durchzudringen - und der konkrete Fall ist hier ausnahmsweise mal wirklich schön sauber in den interessanten und leider für den Fragesteller negativen Details beschrieben - minimal sein dürften. Auch dann nicht, wenn selbstverständlich tatsächlich mal in einem Einzelfall ein Urteil anders ausgehen könnte.