wenn ich meine Wohnung oder Reihenhaus verkaufen möchte und beauftrage einen Makler dafür, was ist dann Gang und Gebe: Der Makler nimmt die Courtage bei erfolgreichem Verkauf nur vom Käufer oder auch vom Verkäufer? Ist dies regional abhängig?
Ich weiß, daß sowohl Innen- als auch Außenprovision möglich sind, aber was ist die gängigste Praxis in der tagtäglichen Realität?
Danke im voraus!
in D herrscht weitestgehend Vertragfreiheit.
Wenn ich eine Immobilie verkaufen möchte und der beauftragte Makler verlangt von mir auch nur einen Cent, dann kann er sich einen anderen suchen.
Es ist also so, wie Du es mit dem Makler vereinbarst.
Mein Exschwiegervater hat das genauso gemacht, als er sein Elternhaus verkaufte.
Der Makler wollte auch von ihm Geld. Als er ihm daraufhin absagte, ging es plötzlich auf kostenfrei für ihn.
„Meistens wird dem Käufer die Courttage auferlegt.“
In wie vielen Fällen (Prozent) wird das so sein?
Muß der Verkäufer alle Inserate-Kosten tragen?
Ich würde mal vermuten in 80% der Fälle. Schau das Du mit dem Makler keinen Exklusiv - Vertrag abschließt sondern Dir vielmehr die Möglichkeit hast, weitere Makler auf das Objekt anzusetzen.
Die Kosten für die Bewerbung des Inserates trägt i.d.R. (80% siehe oben) der Käufer mit seiner Courtage. Eine extra Berechnung erfolgt meist nicht. Aber wie gelesen - es herrscht Vertrags- und Verhandlungsfreiheit.
offiziel ist hier in NRW 3% vom Käufer und 3% vom Verkäufer. Das ist in den Bundesländern verschieden. Davon wird oft abgewichen. Generell gilt, will man gute Arbeit muss man was bezahlen. Entgegen der gängien Meinung Makler würden Ihr Geld ohne Aufwand verdienen entstehen ihm doch hohe Kosten vorab z.B. durch Anzeigen, Internetwerbung und Marketing.
Ist eine Wohnung leicht verkauft, so geht es oft ohne Verkäufercourtage. Bei hochwertigen Wohnungen mit eingeschränktem Käufekreis benötigt ein guter Makler eine Verkäufercourtage. Makler ist auch nicht gleich Makler… man braucht einen, der wirklich gute Verbindungen hat. …