Folgendes Problem:
Ich habe eine Wohnung gesucht und über das Internet gesucht.
Dann habe ich mit einem Makler Wohnungen angesehen die aber alle nicht gut waren.
Dann hat er uns eine Wohnung gezeigt die noch im bau war, die uns gefallen hat aber allerdings schon vergeben war und der Makler meinte eine ähnliche Wohnung wäre in naher Zukunft im Nachbarhaus, das kurz vor der Sanierung stand zu haben.
Ich sagte zu und Unterschrieb die vereinbarung über die Courtage.
Der Makler hat mich dann an die Hausverwaltung weitervermittelt.
nun 3 Monate später habe ich den Mietvertrag unterschrieben ohne die Wohnung gesehen zu haben da sie noch saniert wird!
Einzug ist in ca. 2 Monaten.
Dazu sei aber gesagt ich kenne ja das haus, habe einen genauen Grundriss (der mir total zusagt) und weis wie sie ausgestattet wird. also kein Problem.
nun stellt sich mir allerdings die frage ob dem Makler seine Provision zusteht wenn er mir die Wohnung gar nicht direkt gezeigt hat und lediglich meine persönlichen Daten an die Hausverwaltung übermittelt hat.
Es geht hier um 990€!!!
Danke für Hilfreiche Antworten.
da du mit der unterdchrift auf dem maklervertrag dich zur zahlung der courtage verpflichtet hast, wirst du nicht um die zahlung kommen. aber sprich doch mal mit dem makler mit deinem anliegen, vielleicht laesst er ja was nach.
haha… genau… er sagt jetzt einfach so das er mir beispielsweise die hälfte erlässt… ich glaube nicht…
da du mit der unterdchrift auf dem maklervertrag dich zur
zahlung der courtage verpflichtet hast, wirst du nicht um die
zahlung kommen. aber sprich doch mal mit dem makler mit deinem
anliegen, vielleicht laesst er ja was nach.
man koennte es mit sachlichen argumenten zuminderstens versuchen, oder beim naechsten mal aufpassen, was man unterschreibt. ein makler ist ein vermittler, kein „wohnungszeiger“. und… coutage ist verhandelbar, natuerlich vor unterschrift…
habe hier in anderem Zusammenhang diesen Satz gefunden: „Kommt es durch die aktive Vermittlung des Maklers, der im Auftrag des Eigentümers handelt, zum Abschluss eines Mietvertrags, so verlangt der Makler in der Regel bei Vertragsabschluss eine Maklercourtage vom Mieter der Wohnung bzw. Immobilie.“
Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/1…
Ich würde es so einschätzen, dass die Maklergebühr zurecht verlangt wird und eine gemeinsame Besichtigung mit dem Makler (bzw. überhaupt eine Besichtigung) keine Voraussetzung ist.
Ich bin bei solchen rechtlichen Fragen kein Experte.
Sie suchten eine Wohnung. Hierzu haben Sie einen Makler mit der Suche beauftragt. Er ist tätig geworden und hat Ihnen auf Grund der Beauftragung eine Wohnung nachgewiesen. Diese war Ihnen im Vorfeld nicht bekannt. Er hat seinen Job gemacht und somit sein Geld verdient. Wenn Sie auf eine Besichtigung verzichten ist das nicht das Problem des Maklers. Sie hätten warten können bis die Wohnung fertig gestellt ist und hätten dann gemeinsam besichtigt… wenn sie dann noch nicht vermietet gewesen wäre …
Hallo,
die Maklercourtage steht dem Makler zu, da aufgrund seiner Tätigkeit ein Mietvertrag zustande gekommen ist.
Unerheblich ist dass der Makler Ihnen die Wohnung nicht selbst gezeigt hat.
Sie selbst haben ja den Maklervertrag unterschrieben.
MfG
Hallo,
dazu müssen Sie in die Vertragsbedingungen schauen. Meiner Meinung nach wird die Courtage bei erfogreicher Vermittlung fällig. der weg bis zur Vermittlung kann unterschiedlich sein. Ich befürchte, dass Sie zahlen müssen.
MfG
Kley
Hallo,
die Angelegenheit mit dem Makler würde ich ruhig angehen. Ein Makler ist lt. Vertrag von einem Anbieter befähigt, eine Immobilie, Grundstück oder was auch immer entsprechend zu vermarkten. Als Makler kann ich nicht auch für Immobilien, welche ich gesehen habe, durch Weitergabe, Provisionen einstreichen. Eine Weitergabe an eine Adresse ist nicht maklen, sondern Lotto. Zum Makler gehören feste Bestimmungen, welche hier nicht eingehalten werden und damit nicht gelten. Dazu kommt, dass eine Verwaltung keine Makler-Provision einstecken darf.
Mfg
tummle
Ja, das ist ok. Die Vermittlung ist aufgrund vom Makler geschehen. Ob Sie besichtigt haben oder nicht, ist nicht wichtig, nur, das ein Vertrag durch Mitwirkung zustande kam!
Tja, ich persönlich würde sagen (und ich bin kein Makler!) ja, der Mann hat seine Arbeit geleistet und ausschlaggebend dafür gesorgt, dass dieser Mietvertrag zustandegekommen ist. Er hat Wohnungen gezeigt, er hat sogar in diesem (oder im Nachbargebäude) eine schnittgleiche Wohnung gezeigt und somit steht ihm ganz sicher die Courtage zu ! Wenn nicht in solch einem Fall, wann dann ?
Vermittlung ist nachweisbar, Kontakte sind entstanden, Makler-Vertrag existiert. Also auch wenn’s schmerzt , ich denke zahlen macht Sinn. Alles andere kostet weiter Geld und ist von fraglichen Erfolgsaussichten.