Makler Courtage ohne besichtigung?

Hallo.

Folgendes Problem:
Ich habe eine Wohnung gesucht und über das Internet gesucht.
Dann habe ich mit einem Makler Wohnungen angesehen die aber alle nicht gut waren.
Dann hat er uns eine Wohnung gezeigt die noch im bau war, die uns gefallen hat aber allerdings schon vergeben war und der Makler meinte eine ähnliche Wohnung wäre in naher Zukunft im Nachbarhaus, das kurz vor der Sanierung stand zu haben.
Ich sagte zu.
Der Makler hat mich dann an die Hausverwaltung weitervermittelt.
nun 3 Monate später habe ich den Mietvertrag unterschrieben ohne die Wohnung gesehen zu haben da sie noch saniert wird!
Einzug ist in ca. 2 Monaten.
Dazu sei aber gesagt ich kenne ja das haus, habe einen genauen Grundriss (der mir total zusagt) und weis wie sie ausgestattet wird. also kein Problem.
nun stellt sich mir allerdings die frage ob dem Makler seine Provision zusteht wenn er mir die Wohnung gar nicht direkt gezeigt hat und lediglich meine persönlichen Daten an die Hausverwaltung übermittelt hat.
Es geht hier um 990€!!!
Danke für Hilfreiche Antworten.

Hallo, so genau kenne ich mich da nicht aus. Ich habe mal gegoogelt und folgendes gefunden: „Dafür reicht es, wenn er die Wohnung „nachgewiesen“ hat, der Kunde sie also vorher nicht kannte, oder wenn er den Vertrag vermittelt hat, zum Beispiel durch einen von ihm organisierten Besichtigungstermin.“

So weit ich weiss gibt es eine übergeordnete „Stelle“, bei der man Fragen über Makler und deren Ansprüche stellen kann. Die sind unparteiisch.

Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben. Ich hoffe, dass Sie nicht zahlen müssen. Liebe Grüsse

Ich finde es immer toll, wenn Leute versuchen, andere um ihr wohlverdientes Geld zu prellen! Der Makler hat Ihnen die Adresse genannt und Sie an die Verwaltung vermittelt. Durch den Makler haben Sie von der frei werdenden Wohnung erfahren, daher steht ihm auch seine Provision zu. Rein rechtlich ist die Besichtigung der Wohnung nicht notwendig, der Makler war hier als Mittler tätig.
Falls Ihnen € 990,- zu viel sein sollten, hätten Sie eben eine Wohnung aus der Zeitung von privat besichtigen und anmieten sollen! Für den Makler ergibt sich ein mickriger Stundenlohn, zieht man die Stunden, die er mit der Akquise von Immobilien, der Erstellung von Anzeigen, der Beantwortung von Anfragen, der Durchführung von oftmals vergeblichen Besichtigungen, etc. beschäftigt war ab.

danke wo haben sie das denn gefunden?
und wie heißt denn diese übergeordnete stelle?

„super antwort“… ^^

Hallöchen.Also ich würde die Courtage nicht zahlen.Der Makler hat auch keine Dienstleistung erbracht.Erkundige Dich doch mal beim Mieterbund. Herzliche Grüße und viel Glück

Leider kann ich dir guten Gewissens hierauf keine verlässliche Antwort geben!

Hallo,
der Makler wird sicherlich argumentieren dass Sie jederzeit die Wohnung auch während der Sanierung hätten besichtigen können. Wenn er Ihnen den Grundriss gegeben und Sie über die Ausstattung informiert hat hatte er natürlich einen Aufwand, wenn auch einen deutlich geringeren als bei Besichtigungen. Da er auch die Wohnung vermittelt hat steht ihm sicher zumindest ein Teil der Provision zu. Ich würde ihm die Hälfte anbieten.
Viel Erfolg!!

nun stellt sich mir allerdings die frage ob dem Makler seine Provision zusteht wenn er mir die Wohnung gar nicht direkt gezeigt hat
=> ist nicht relevant, schliesslich bekommt ein makler nicht das geld für das zeigen von wohnungen, sondern für die vermittlung von wohnungen mit folgendem geschäftsabschluss

lediglich meine persönlichen Daten an die Hausverwaltung übermittelt hat
=> es gibt viele makler, die tun tatsächlch viel weniger und bekommen dennoch provision…:wink:

also, entscheidend ist natürlich: was hast du mit dem makler vereinbart? und wenn er eine vereinbarung mit dem vermieter / eigentümer hat, und er „lotst“ dich (wie auch immer) zur hausverwaltung bzw. den vermieter, dann hat er genau das getan, was er tun soll, nämlich helfen, die wohnung zu vermieten. und dafür kriegt er nunmal das geld, ob es einem paßt oder nicht…

gruss bordeaux71

Hallo,

der Makler ist kein „Besichtigungsonkel“ - die Maklercourtage erhält der Makler für den Kundennachweis bei einer erfolgreichen Vermittlung. Wenn ein Makler eine projektierte Neubauwohnung verkauft, bevor überhaupt ein Stein gemauert ist, dann erhält er selbstverständlich auch seine Provision. Auch ein Makler möchte für seine Arbeit bezahlt werden.
Wer den Makler nicht bezahlen möchte sollte von Anfang an auf dessen Dienstleistung verzichten. Warum suchen Sie jetzt einen Grund, den Makler nicht bezahlen zu müssen? Das ist unseriös! ENDE!

Selbstverständlich steht dem Makler die Provision zu, da er Ihnen die Wohnung nachgewiesen hat und ohne dessen Zutun hätten Sie die Wohnung auch nicht bekommen.

MfG Roland Ritt

Ob eine Courtage gezahlt werden muss, dies kann ich nicht beurteilen, denn dazu müßte man den gesamten Sachverhalt und die Form des Wohnungsnachweises kennen. Möglicherweise könnte es so sein.

Erstaunt bin ich allerdings darüber, wie man eine Wohnung anmieten kann, ohne diese vorher gesehen zu haben. Das kann nur zu weiteren Mißverständnissen führen.

Ihr
Thorsten Hausmann
http://www.Hausmann-Immobilien-Beratung.de

Makler können bereits einen Anspruch auf Provision durch den bloßen Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss erzielen. Was hier durchaus gegeben sein könnte.(siehe auch §652 BGB)

Hallo,

der Makler hat seine Arbeit getan - er hat Dir die Wohnung vermittelt. Damit steht ihm eindeutig die Provision zu. Welche Leistungen er bei der Vermittlung erbringen muss, hat damit nichts zu tun.

Gruß
svasta