Hallo,
ich habe nun mit dem maklergeschäft begonnen und
will meine eigene Wohnung vermakeln. Das ist doch OK oder
darf man aus irgendeinem sinnlosen Grund seine eigene Wohnung
nicht vermakeln ?
Wo bekomme ich einen Mustervertrag zwischen Wohnungseigentümer und Makler, damit ich es mit meinem Vermieter abklären kann??
ich habe nun mit dem maklergeschäft begonnen und
will meine eigene Wohnung vermakeln. Das ist doch OK oder
darf man aus irgendeinem sinnlosen Grund seine eigene Wohnung
nicht vermakeln ?
Wo bekomme ich einen Mustervertrag zwischen Wohnungseigentümer
und Makler, damit ich es mit meinem Vermieter abklären kann??
Hallo,
es keimt der Verdacht, daß mit Deiner Frage etwas nicht stimmt. Du hast angeblich die Tätigkeit als Makler aufgenommen, hast aber offenkundig nicht den Schatten einer Ahnung über den rechtlichen Hintergrund. Andernfalls wüßtest Du nämlich, daß Du als unabhängiger Dritter zwischen Vermieter und Mieter vermitteln darfst, wenn Du Dich für den Maklerdienst entlohnen lassen willst. Sobald man Dir nachweist, daß die Unabhängigkeit nicht gewahrt ist und Du eigene Interessen am gleichen Objekt verfolgst, hast Du ein Problem.
Auch als Immobilienmakler ist Sachkenntnis nichts, dem man mit Bäh, Pfui und Gewalt aus dem Wege gehen muß. So hast Du bestimmt schon mitgekriegt, daß ein üblicher Gewerbeschein für den Makler nicht reicht. Nein, nein, keine Sorge, nach Sachkunde fragt kein Behördenmensch. Aber es werden Nachweise Deiner bisherigen Konkurse, Vorstrafen, eidesstattlichen Versicherungen über Deine Vermögensverhältnisse etc verlangt… Na, lieber doch nicht als Makler tätig werden? )
Nur: Es handelt sich hier um die Gewerbeerlaubnis nach Paragraph 34 (c oder e??)
Wohnungen und Objekte aus eigenem Bestand „müssen“ Provisionsfrei vermietet werden. Sonst könnte ja jeder Vermieter(WoBau-Gesellschaft) ne Makelei aufmachen und bei der Vermietung jeder Wohnung eine Provision abziehen. Das würde Wohnungen unmietbar machen.
§§ sollten mit der richtigen Nachsilbe angegeben werden. Die „Makler“-Genehmigung wird aufgrund § 34c GewO (Gewerbeordnung) erteilt. Sie ist nicht billig! Eine komplette Lizenz kann bis zu 1500 Euro kosten (pardon; damals wurden mir Preise von 2500 - 3000 DM genannt; ich habe einen eingeschränkten „34c“, den ich als Projektentwickler für gewerbl. Immos brauche).
Eigenvermietung (bzw. -verkauf) einer Immobilie ist dem Makler jederzeit gestattet, doch Provision darf dafür NICHT genommen werden; auch nicht „hintenherum“. Wenn das auffliegt, dann ist die Zulassung gefährdet UND das bekommene Geld muß wieder herausgerückt werden. Weil es manche „Kollegen“ nicht glauben wollten, hat dies der BGH (Bundesgerichtshof) schon vor grauer Vorzeit entschieden.
Wer sich mit der Tätigkeit nicht so gut auskennt, sollte Kurse usw. beim RDM, VDM belegen. Es schadet nicht, damit die Anzahl der unfähigen Makler weniger werden. Der Ruf der Branche ist auf dem Niveau der Politiker = unter aller Sau!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Na ja nicht ganz. Ob nun der Vermieter selbst oder ein externen Makler die Courage zieht ist unterm Strich gesehen gleich und bezahlbar, nicht wahr.
cu
NIP
vor einiger Zeit hatten wir hier einen heftigen Disput über Entlohnung von Immo-Maklern.
Leider kann dieser Artikel nicht nachgelesen werden da er gelöscht wurde.
Darin ging es um die „Entlohnung“ eines Makler nach einer nicht einzuschätzenden Tätigkeit, weil der Nachfrager keine Ahnung hatte, aber den Sinn oder Unsinn des Maklercourtage stark angezweifelt hat. Hier scheint es mir das genaue Gegenteil zu sein.
Offensichtlich gibt es garkeine Gewerbeanmeldung weil nämlich mit Gewerbeschein und Anmeldung der Tätigkeit nach 34c das Gewerbeamt schwer aktiv wird, weil es hier einiges an Geld zu kassieren gibt.
Auch wird ein großer Fragebogen der IHK fällig der Grundlage der Genehmigung ist.
Viel Spaß dabei wünscht Kalle
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich unterstelle, dass Du die Erlaubnis hast als Makler tätig zu werden.
Du darfst mit Ausnahme von preisgebundenen Wohnraum jede Wohnung makeln, wenn Du nicht gleichzeitig Eigentümer oder Hausverwalter bist. Hierbei ist jedoch bei der Erlaubnis zur Erhebung der Maklercourtage darauf abzustellen, ob zwischen der Maklertätigkeit und der Hausverwaltung eine Einheit besteht ( gleiche Visitenkarten, gleicher Telefon- und Fax-Anschluss, gleiche HP) und/oder ob Du als Hausverwalter Einfluss nehmen kannst auf die Vermietungen und vor allem als Hausverwalter mit der Abwicklung von Mietverträgen und Wohnungsübergaben betroffen bist. Du kannst also Deine frühere Mietwohnung jederzeit makeln, wenn Dich der Eigentümer beaufragt hat und wenn Du in diesem Fall nicht gleichzeitig die Hausverwaltung unter Dir hast.
Gruss Günter
ich habe nun mit dem maklergeschäft begonnen und
will meine eigene Wohnung vermakeln. Das ist doch OK oder
darf man aus irgendeinem sinnlosen Grund seine eigene Wohnung
nicht vermakeln ?
Wo bekomme ich einen Mustervertrag zwischen Wohnungseigentümer
und Makler, damit ich es mit meinem Vermieter abklären kann??
Empfehlenswert ist dem Ring Deutscher Makler (RDM) oder Verband Deutscher Makler ( VDM ) beizutreten.
so habe ich es auch meines Wissens nach auch in Erinnerung gehabt. Nun sieht die Welt doch schon klarer aus. Ich war
verunsichert, da ich von „Fachleuten“ eine derartige
Aussage erhalten habe.