Makler eingeschaltet obwohl unnötig

Hallo Forumsbesucher und bestimmt wieder mal Wissende…

Folgender fiktiver Fall:

Jemand bewohnt über lange Zeit ein 2 Parteien-Haus und erfährt kurz nach seinem Auszug, dass das Gebäude komplett zum Verkauf steht und der eigentliche Eigentümer die Immobilie ,die er mitbewohnt hat, auch schon verlassen hat und diese nun leer steht.

Er fragt beim Eigentümer nach und erhält die Info dass dieser sich bereits an einen Makler gewandt hat.
Dieser Makler will nun natürlich Provision vom Käufer.

Frage: Ist die Provision gerechtfertigt? Der ehemalige Mieter ärgert sich nämlich ein wenig da er ja die Eigentümer bereits direkt angesprochen hat und diese es auch sehr begrüssten das er das Objekt erwerben möchte, ihn aber zur Abwicklung an den Makler verwiesen.
Das Objekt ist dem Interessenten ja auch bereits bekannt und in den Augen des Interessenten hat der Makler nicht sonderlich viel zu tun…

Was macht denn der Ex-Mieter jetzt am besten?

Schnell nen sauren Apfel suchen?

Besten Dank und schönen Gruss,

derMarkus

Hallo Markus,

egal welche Vertriebsvereinbarung der Verkäufer mit dem Makler geschlossen hat - Du kannst immer direkt von ihm kaufen. Nur darf der Makler dann auch nicht verhandelnd tätig werden! Dem Makler gegenüber die Vorkenntnis nachzuweisen dürfte kein Problem sein. Der Verkäufer muss natürlich auch ohne den Makler verkaufen wollen.
Ob der Makler bisher nicht sonderlich viel getan hat kannst Du nicht einschätzen. Die Inserate z.B. von gewerblichen Anbietern sind häufig viel teurer als Privatannoncen. Je nach bisherigem Aufwand kann aber der Verkäufer dem Makler eine Abstandszahlung schulden.

Gruß

Markus BvG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Markus,

entscheidend ist die Frage, welchen Vertrag der Verkäufer mit dem Makler geschlossen hat. Vermutlich wird er einen Auslagenersatz an den Makler zu leisten haben, wenn er direkt an einen Interessenten verkauft. Aber hier können sich die Beide ja möglicherweise einigen. Und ansonsten: sicher läuft der Maklervertrag irgendwann aus…

Aber wichtig: der Interessent ist auf jeden Fall dem Makler gegenüber provisionspflichtig, sobald er dessen Dienste in Anspruch nimmt. U.U. reicht hierzu bereits das Anfordern eines Exposés.

Freundliche Grüße

wolle

Hallo Forumsbesucher und bestimmt wieder mal Wissende…

Folgender fiktiver Fall:

Jemand bewohnt über lange Zeit ein 2 Parteien-Haus und erfährt
kurz nach seinem Auszug, dass das Gebäude komplett zum Verkauf
steht und der eigentliche Eigentümer die Immobilie ,die er
mitbewohnt hat, auch schon verlassen hat und diese nun leer
steht.

Er fragt beim Eigentümer nach und erhält die Info dass dieser
sich bereits an einen Makler gewandt hat.

ja und? wenn der eigentuemer sich nicht mit der abwicklung befassen will, is das doch ok.

Dieser Makler will nun natürlich Provision vom Käufer.

gut so

Frage: Ist die Provision gerechtfertigt? Der ehemalige Mieter
ärgert sich nämlich ein wenig da er ja die Eigentümer bereits
direkt angesprochen hat und diese es auch sehr begrüssten das
er das Objekt erwerben möchte, ihn aber zur Abwicklung an den
Makler verwiesen.

das heisst aber doch im klartext, dass er vorher keine kenntnis von der gelegenheit eines vertragsabschlusses hatte

Das Objekt ist dem Interessenten ja auch bereits bekannt und
in den Augen des Interessenten hat der Makler nicht sonderlich
viel zu tun…

makler kriegen ein erfolgshonorar, kein taetigkeitshonorar

Was macht denn der Ex-Mieter jetzt am besten?

Schnell nen sauren Apfel suchen?

wenn er so knapp ist, dass er sich keinen makler leisten kann. soll er es einfach lassen

Besten Dank und schönen Gruss,

derMarkus

Besten Dank für 2 hilfreiche Antworten, die letzte möchte ich aber doch gerne kommentieren…

Dieser Makler will nun natürlich Provision vom Käufer.

gut so

in den Augen des Interessenten hat der Makler nicht sonderlich
viel zu tun…

makler kriegen ein erfolgshonorar, kein taetigkeitshonorar

Schnell nen sauren Apfel suchen?

wenn er so knapp ist, dass er sich keinen makler leisten kann.
soll er es einfach lassen

Vorweg gesagt, knapp bei Kasse oder nicht war ja nicht das Thema meiner Frage. Dann hätte ich bestimmt bei ebay-Existenzgründung oder Finanzen gepostet.

Mir ging es um den Fakt, das der Erfolg für den ein Makler bestimmt ein Honorar verdient hat mit Arbeit verbunden ist. Sicherlich hatte er Auslagen für die Zeit die er gebraucht hat es auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Ob diese Zeit aber im Verhältnis steht zu mehr als zehntausend Euro Provision war mir mehr als fraglich.

Aber überall gibt es halt solche und solche, auch hier im Forum gab es halt 2 konstruktive Anmerkungen die mir einiges erklärt haben und eine weniger hilfreiche, die ich nun kommentiert habe.

Besten Dank für 2 hilfreiche Antworten, die letzte möchte ich
aber doch gerne kommentieren…

Dieser Makler will nun natürlich Provision vom Käufer.

gut so

in den Augen des Interessenten hat der Makler nicht sonderlich
viel zu tun…

makler kriegen ein erfolgshonorar, kein taetigkeitshonorar

Schnell nen sauren Apfel suchen?

wenn er so knapp ist, dass er sich keinen makler leisten kann.
soll er es einfach lassen

Vorweg gesagt, knapp bei Kasse oder nicht war ja nicht das
Thema meiner Frage. Dann hätte ich bestimmt bei
ebay-Existenzgründung oder Finanzen gepostet.

Mir ging es um den Fakt, das der Erfolg für den ein Makler
bestimmt ein Honorar verdient hat mit Arbeit verbunden ist.
Sicherlich hatte er Auslagen für die Zeit die er gebraucht hat
es auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Ob diese Zeit
aber im Verhältnis steht zu mehr als zehntausend Euro
Provision war mir mehr als fraglich.

Ein Makler bekommt ein Erfolgshonorar, kein Taetigkeitshonorar. Wenn ich als Makler Taetigkeitshonorar bekommen würde, wäre das schön. Dann wäre ich bestimmt schon Millionär.

Aber überall gibt es halt solche und solche, auch hier im
Forum gab es halt 2 konstruktive Anmerkungen die mir einiges
erklärt haben und eine weniger hilfreiche, die ich nun
kommentiert habe.

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