Wir wollen eine Wohnung kaufen, haben diese vom Makler angeboten bekommen. Das Angebot samt Teilungserklärung an die Bank übermittelt, dem Makler den Status schriftlich mitgeteilt und erklärt, sobald es zurück ist mit dem positiven Bescheid, können wir zum Notar gehen. Das Finanzierungsangebot der Bank kam dann heute zurück, wir haben den Makler telefonisch informiert und am Telefon teilte er mit, der Kaufpreis habe sich geändert, er sei nun um 5% gestiegen. Damit erhöht sich auch die Provision, die Grunderwerbssteuer und du Notargrbühr. Wir haben ein individuelles Angebot, ich kann ihn natürlich nicht zwingen uns die Wohnung zu verkaufen aber angeblich gäbe es einen Interessenten, der die 5% mehr bieten würde.
Was habe ich nach Kauf für eine rechtliche Handhabe, denn mit solch einer Aktion des Pokerns möchten wir ihn nicht davon kommen lassen…
Ich verstehe es so, ihr habt weder Vorvertrag noch eine andere Art von Vertrag gemacht. Nur eine schriftliche Absprache von deiner Seite, oder hat er diese so bestätigt.
Du kannst nichts machen, deswegen rate ich jedem zu einen Vorvertrag.
Nach dem Kauf kannst du gar nichts mehr machen, dir bleibt entweder die Möglichkeit die Wohnung für 5% mehr zu nehmen nicht. In letzteren Fall würde ich mir einen neuen Markler suchen. Denn ich denke er findet das nicht so prikelnd. Falls ihr wirklich plant dagegen vor zu gehen, was mMn nicht möglich ist wird dein Markler sicher schnell einen Käufer auftreiben können der dazu bereit wer. Zur Not seine Mutter - wenn du verstehst.
MfG.
Ja, ich denke auch, die Mutter wird in der Not herhalten. Nur hat er ja ein individuelles Angebot unterbreitet, welches ich schriftlich angenommen habe. Wenn es nicht eine Wohnung in einer Lage wäre, die wir schon Jahre suchen, würde ich dem nicht einen Cent zahlen und solch einem kriminellen Clown seine Wohnung um die Ohren hauen. Vielleicht ist ider Knackpunkt doch an dem Punkt „Angebot und Annahme per schriftlicher Bestätigung“ und auch ein Kauf im Nachgang trotz Erhöhung eine Grundlage einer Klage. Der Betrag bringt uns nicht um, nur die Vorgehensweise ist aus unserer Sicht kriminell.
Aus unserer Sicht ein Lockangebot und auch für Maller sollte es Grenzen des guten gEschmacks geben…
Besten Dank ![]()
Hallo,
ich fürchte keine. Wie willst Du nachweisen, dass es keinen 2. Interessenten gab? Notfalls kann der Makler einen Bekannten bitten, als Interessent aufzutreten, auch wenn der am Ende nicht kauft.
Und selbst wenn sich all das nachweisen ließe, ist es womöglich nicht verboten, den Preis während der Verhandlungen zu erhöhen, sofern es keine verbindlichen Abmachungen gab - aber dass müssen die Rechtswissenschaftler klären.
Ich würde dem Makler absagen. Wenn es keinen 2. Interessenten gibt, wird er sich schon wieder melden. Falls doch, ist die Wohnung eben teurer und damit für Dich nicht mehr so interessant.
Gruß und viel Glück, Paran
Wär nicht das erste mal das so gelockt wird.
Und ja das ist Strafbar bzw. Unlautbarer Wettbewerb zumindest wenn ich das richtig schreibe. Aber ich denke du weißt was ich meine. Aber wie wir festgehalten haben, zur Not muss Mutter her halten.
Also sieht es nach wie vor mMn nicht gut aus. Und ich habe relativ oft mit dem Kauf/Verkauf von Immobilien zu tun.
MfG.
Ist das wirklich so? Ich dachte, auch mündliche Absprachen seien grundsätzlich bindend und auch ein abgegebenes Angebot ist normalerweise bindend, es sei denn es ist eine Frist angegeben? Ich frage das wirklich aus Interesse und nicht als Experte.
Servus,
dann lass es sein. Der geheimnisvolle Unbekannte, der Euch um fünf Prozent überbietet, wird sich in dem Moment in Luft auflösen, wo Du dem windigen Bruder erzählst, dass die Bude den Preis, von dem er jetzt fantasiert, jedenfalls nicht wert ist.
Schöne Grüße
MM
Dazu werden immer Zeugen benötigt. Sonst steht Aussage gegen Aussage und wird nicht mal zur Anklageerhebung kommen. Da mangelnde Beweise etc.
Im Falle eines Zeugen oder zwei kann ein guter Anwalt das auch wieder hin biegen.
Aber an sich hast du Recht, Grundsätzlich sind mündliche Absprachen bindend.
Das heißt
Makler
meinetwegen auf dem Land zur Not auch
Mäkler
aber nienieniemals Markler!
Ein für allemal!
Warum? er hat doch andere Interessenten die mehr bezahlen… Soll er dann an die verkaufen… Außer natürlich er will nur den Preis nach oben treiben…
Hallo, der Makler ist nicht der Verkäufer und solange Du nicht mit dem Verkäufer beim Notar warst, ist nichts fest. Was Du mit dem Makler besprichst, muss den Verkäufer nicht interessieren.
Du weißt doch nicht einmal, ob noch andere Makler am Objekt dran sind oder der Verkäufer selbst Kunden sucht, und und …
Du kannst jetzt 5% drauflegen oder hoffen, dass nur geblufft wurde.
Viel Glück
Barmer
Wieso denn Anklage?
Ach so, Anwälte biegen das Recht. War mir gar nicht bewußt.
So oder so hat das alles nichts damit zu tun, daß auch mündliche Absprachen bindend sind. Die Frage der Beweisbarkeit ist eine völlig andere und vor allem davon unabhängige.,
Nicht grundsätzlich, sondern immer. Außer natürlich, der Gesetzgeber hat für den Vertrag eine bestimmte Form vorgeschrieben - so z.B. für den Erwerb von Immobilien. Dafür ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben und das heißt nichts anderes, als daß es vorher keinen Kaufvertrag gibt. Insofern lagst Du prinzipiell richtig, aber mit einer völlig falschen Begründung.
Er hat ja gerade noch nicht gekauft !
was genau steht denn da drin?
im allgemeinen gibt es eine frist, wie lange das angebot bindend ist. wenn sie abgelaufen ist, gibt es eben ein neues angebot, das selbstverständlich auch höher ausfallen kann.
wenn jemand ein angebot macht und ein anderer das annimmt, ist das ein vertrag. die wohnung ist noch nicht verkauft, aber auch aus dem schon passierten ergeben sich pflichten. der käufer trägt ggf. jetzt entstehende kosten (notar z.b.). der verkäufer oder sein vertreter kann nicht einfach nochmal alles umschmeißen.
Ich würde dem Makler nach so einer Aktion überhaupt keine Maklergebühr mehr zahlen wollen. Hast Du nicht vielleicht auch eine Mutter?
interessant. nach welchem gesetz? deinem eigenen?
dafür kennst du dich aber - ich sag’s mal vorsichtig - nicht wirklich gut aus.
Nicht bei Immobilien
Hi
lies dir mal die Vorschriften für Immobilienkauf durch - da gilt nur das, was vor einem Notar vereinbart wurde.
Also nix mit „mündlich ist bindend“
Sogar ein schriftlicher Vorvertrag müsste über einen Notar laufen.
Gruß
haweThie
das habe ich so auch nicht gesagt. mir geht es hier um die vorvertraglichen pflichten. siehe z.b. Verletzung vorvertraglicher Pflichten auch beim Hauskauf