Makler gab falsche Angaben - was bringen Klagen?

Guten Abend,
Wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft.
Bei der Wohnungsbesichtigung hat der Makler mehrere Angaben gemacht, welche nicht stimmen.

  1. Am Eingang steht ein Schild auf dem für Klavier und Querflötenunterricht geworben wird.
    Aussage das Maklers war dass es ein altes Schild sei und es dort kein Untterricht mer gäbe.
    Dem ist leider nicht so, seit 4 Tagen renoviere ich in der Wohnung und jeden Nachmittag höre ich und sehe ich Leute die unten zum Unterricht gehen.

  2. Im Flur stand ein Einbauschrank hinter dem man laut Makler einfach die Trockenbauwand einreißen kann und eine Tür einsetzen könne.
    Leider musste ich heute feststellen, dass quer durch die Trockenbauwand ein tragender Balken verläuft und es nicht ohne weiteres möglich ist dort eine Tür einzubauen.

  3. Die Rückseite des Hauses konnten wir bei den Besichtigungen nicht ansehen, da der Hof Sondereigentum eines anderen Eigentümers ist und er keinen Schlüssel hatte.

Per Mail bat ich um Fotos des Gebäudes von der Rückseite, welche ich nie bekam.
Da Nach hinten hin für mich eigentlich nichts Interessantes zu sein schien, hakte ich nicht weiter nach.
Jetzt bei der Renovierung habe ich hinter der Wand 2 alte Fenster entdeckt.
Ich denke das der Makler dies hätte wissen müssen. Zumal er die Wohnung wohl schon für Vermietungszwecke vermarktet hatte.

Meine Frage ist nun, ob es möglich, und erfolgversprechend ist den Makler zu Verklagen um ggf. ein Teil der Maklerprovision zurückzuerlangen.
Ich bedanke mich im Voraus!
MfG Michael

Meine Frage ist nun, ob es möglich, und erfolgversprechend ist
den Makler zu Verklagen um ggf. ein Teil der Maklerprovision zurückzuerlangen.

Ich bin kein Jurist, aber ich würde sagen nein. Aufgabe des Maklers ist es, Käufer und Verkäufer zusammenzubringen. Es ist nicht seine Aufgabe, bauliche Gegenheiten zu ermitteln und darüber Auskunft zu geben. In allen Maklerexposes, die ich bisher gesehen habe, war die Klausel enthalten, dass der Makler sich auf Angaben des Verkäufers stützt und für die Angaben nicht haftet.

Wie ein Richter es bewertet, wenn ein Makler wissentlich falsche Angaben macht, wage ich nicht vorherzusagen, aber dass die Falschaussagen wissentlich waren, muß man erst einmal beweisen können.

Guten Morgen, danke für die Antwort.
Der Makler war die ganze Zeit unsere Kontaktperson, mit den Verkäufer hatten wir nichts zu tun gehabt. Selbst bei Vertragsabschluss war der Makler und nicht der Verkäufer vor Ort.

Wenn der Makler nur das sagt was ihm der Verkäufer sagte, dann müsste ich ja diesen Verklagen können oder-?
MfG Michael

Hi,

zu Punkt 1 und 3:

Hier liegt ja wohl eigenes Unvermögen vor.

Es wäre ein einfaches gewesen, die Nachbarn zu fragen und sich zu informieren ob noch Musikunterricht gegeben wird und ob dieser stört.

Ebenso ist ja nur selbstverständlich das Objekt von allen Seiten anzuschauen bevor man unterzeichnet. (Ich kaufe auch kein Auto, ohne die Motorhaube aufgemacht zu haben)

Pkt.2 Hier wird Aussage gg. Aussage stehen. Dazu ist ein Makler kein Bausachverständiger. Auf dessen Aussage würde ich mich nur verlassen wenn er die mir schriftl. gibt.

Alles in allem würde ich sagen: No Chance!

Hi, zu Punkt 1: Wenn der Makler mir sagt das kein Unterricht mehr stattfindet, warum sollte ich ihn dann nicht glauben? Er hat mich ja schließlich nicht anzulügen.
Zu Punkt 3: Da stimme ich zu.

Zu Punkt 2: Das er kein Bausachverständiger ist, darf er mir dann seine Vermutungen doch nicht einfach so als Gegebenheit darlegen, wenn er nicht weiß ob da ein Balken hinter verläuft, dann darf er meiner Meinung nach nicht die Aussage machen, dass dort Problemlos eine Tür eingebaut werden kann.
Zu aussagen habe ich Zeugen.
Punkt 1 und 3 war meine Frau mitbei, bei Punkt 2 auch noch mein Vater.

Danke für die Antwort, vielleicht macht mir ja noch jemand Mut :smile:
Schönen Tag,
mfG Michael

Wenn der Makler nur das sagt was ihm der Verkäufer sagte, dann
müsste ich ja diesen Verklagen können oder-

Wenn Du eine arglistige Täuschung nachweisen kannst, ja.

Wie die anderen schon schrieben: Eindeutig ist da nichts. Ich würde dringend ein paar Euro in einen Anwaltsbesuch investieren und dort das weitere Vorgehen abklären.

Zumindest die Falschaussage mit dem Musikunterricht ist diskutabel. Entweder hat der Verkäufer das dem Makler so gesagt (glaub ich nicht, denn der Makler hat es bei anderen Besichtigungen vermutlich selbst schon bemerkt) oder der Makler hat es sich zwecks Verkaufsförderung selbst ausgedacht (= schneller an die Provision). In beiden Fällen besteht zumindest der Verdacht der Arglist, denn wenn die beiden es nicht wussten, hätten sie zumindest sagen müssen, dass sie es nicht wissen.

Und es ist schon sehr merkwürdig, dass man bei der Besichtigung mangels Schlüssel angeblich nicht an die Rückfront kommt und dann dort prompt später was findet. Sind die Fenster denn zugemauert?

Insgesamt würde IMHO die Klage aber in Richtung Rückabwicblung und/oder Schadenersatz gegen den Verkäufer und nicht gegen den Makler laufen. Aber IANAL, bitte in diesem Fall wirklich einen Fachmann fragen.