Makler gekündigt - Interessent am letzten Tag?

Hallo,

wie ist denn der Ablauf des Verkaufs einer Eigentumswohnung, nachdem die Kündigung des alten Maklers bereits erfolgt ist.
Gemäß dem Fall der Makler findet innerhalb der vorgeschriebenen Kündigungsfrist (gegen Ende) einen Käufer - welcher sich aber Bedenkzeit erbittet, die über den Stichtag der Kündigung hinausgeht.

Kann der Verkäufer gleich einen neuen Makler beauftragen? Falls ja, was passiert wenn der Interessent, der am Tag vor Ablauf die Wohnung besichtigt hat, sich danach erst entschliesst diese zu kaufen?

An den neuen Makler kann er wohl schlecht verwiesen werden, da der alte Makler den Kontakt hergestellt hat?

Schon mal vielen Dank für Ihre Antworten.

Gruß
Joey

Hallo,

eigentlich ganz einfach: Wenn der alte Makler den Interessenten auch nur eine Sekunde vor Vertragsablauf präsentiert, dann bekommt er hierfür Provision. Mit dem neuen Makler sollte man offen sprechen, und vertraglich fixieren, dass es da einen Vorgänger gegeben hat, und dieser einen Interessenten gebracht hat, der sich noch nicht entschieden hat, aber für den dieser im Erfolgsfall Provisionsanspruch hat, und dass in diesem Fall der neue Makler eben leer ausgeht.

Gruß vom Wiz

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Mir ist da noch etwas eingefallen: Wird der alte Makler - trotz Ablauf des Vertrags - die Abwicklung übernehmen? Sprich Notartermin etc…

Ansonsten wäre für den allgemein Verkäufer ja evtl sinnvoller den Termin mit dem ausstehenden Interessenten abzulehnen. (neuer Maklers schreibt die Wohnung ja auch nochmal aus)
Sonst wäre nur die Hälfte der Arbeit über den Makler abgewickelt und vor dem Papierkram steht der Verkäufer selber, was ja auch ein Kriterium für die Zwischenschaltung des Maklers war.

Hi,

wenn der Verkauf gesichert ist und der alte Makler somit seine Provision erhält wird dieser mit Vergnügen den Papierkram übernehmen, denn es liegt ja in seinem Interesse, dass der Vertragsabschluss zügig und sauber über die Bühne geht.

MFG

Moin,

Mir ist da noch etwas eingefallen: Wird der alte Makler -
trotz Ablauf des Vertrags - die Abwicklung übernehmen? Sprich
Notartermin etc…

wenn ein Makler das macht, ist das reine Kulanz!
Müssen tut er das nicht, denn sein Job ist es, Verkäufer und Käufer zusammen zu bringen. Dafür und für nichts anderes kriegt er sein Geld.

Ansonsten wäre für den allgemein Verkäufer ja evtl sinnvoller
den Termin mit dem ausstehenden Interessenten abzulehnen.
(neuer Maklers schreibt die Wohnung ja auch nochmal aus)

Wenn dann der gleiche Mensch das Haus kauft, muss der und je nach Vertrag auch der Verkäufer dem ersten Makler trotzdem bezahlen.
Der neue Makler ginge in diesem Fall leer aus.

Sonst wäre nur die Hälfte der Arbeit über den Makler
abgewickelt und vor dem Papierkram steht der Verkäufer selber,
was ja auch ein Kriterium für die Zwischenschaltung des
Maklers war.

Wie gesagt, ist das eine Nettigkeit des Maklers, wenn er es macht.
Keine Pflicht.

Gandalf