Ich bin an einer Dachgeschosswohnung interessiert bei der in der entsprechenden Anzeige eine Wohnfläche von 80 m² angegeben war. Im Mietvertrag schreibt der Makler nun etwas von diesen 80 m² abzüglich Dachschrägen 70 m². Ist das normal, dass die Makler in den Onlineanzeigen diese Angabe schummeln um das Objekt interessanter zu machen oder ist der Makler einfach unseriös? Ich habe mich schon vor dieser Information für die Wohnung entschieden, es ärgert mich nur, dass dieser m²- Wert erst ganz am Schluss rauskommt und somit den Preis/m² verschlechtert.
Was denkt ihr?
Früher gab es für sowas noch ne Abmahnung.
Gibt es sowas noch?
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Hallo
das ist nicht nur unseriös, sondern grenzt schon an Betrug.
Das sollte man dem Makler auch klar und deutlich zu verstehen geben und falls dieser einer Vereinigung angeschlossen ist, RDM o.ä. sollte man überlegen, den Vorfall dieser zu melden.
Außerdem würde ich die komplette Wohnung nachmessen ob denn die 70 qm stimmen, unter 1 m keine Anrechnung, bis 2 m 50%.
Für mich wäre es schon ein Unterschied ob ich eine Wohnung kaufe, 80 qm x 1000 € = 80000 oder 70 qm x knapp 1150 €.
Also, keine falsche Scheu.
Gruß
Nicht kaufen, MIETEN!
Der Makler wird erwidern, dass ihm diese Informationen erst viel später gegeben wurden. Und nun? Man kann darüber reden und mit dem Finger auf ihn zeigen. Es wird nicht viel ändern.
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Bei Verkäufen hat ein Makler in der Regel entsprechende Unterlagen vom Verkäufer wie Grundriss etc., da gibt es nicht viel zu verschleiern, und ein Makler, der einen Grundriss nicht lesen kann taugt nichts.
Gruß
Nicht kaufen, MIETEN!
Der Makler wird erwidern, dass ihm diese Informationen erst
viel später gegeben wurden. Und nun?
Wenn er sich nicht über das Objekt konkret informiert, wer dann ?
Wenn er 80qm in seinem Inserat angibt und die Interessenten aufgrund seiner schlampigen Arbeit täuscht:
- Unseriös
- Unlauterer Wettbewerb
- Betrugsversuch
Beim Gespräch vor Ort und im Mietvertrag weiß er doch, daß es nicht 80qm sind.
Man kann darüber reden
und mit dem Finger auf ihn zeigen. Es wird nicht viel ändern.
Doch, wenn man wie vorher beschrieben, sich an die entsprechenden Stellen wendet.
Grüße
BW
V E R M I E T E N
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Ich weiß nicht, was du als mit „mieten“ und „vermieten“ willst.
In der Regel wird ein Eigentümer, der eine Wohnung verkaufen will, diese nicht vermieten.
Gruß
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Nicht dass hier der Eindruck entsteht, ich verteidige den Makler! Aber was ist denn die Konsequenz? Verklagen? Wegen was denn? Möglicherweise kann ich die Reisekosten einklagen, die ich für die Besichtigung aufbringen musste.
Verklagen auf Berufsverbot? Er wird erwidern, dass er diese Informationen erst so spät erhalten hat. Wenn er etwas aktiv ist, hat er mehrere Wohnungen zeitgleich in der Vermarktung.
Man kann ihn wegen Betrug verklagen, wenn man herausbekommt, dass er diese Wohnung schon öfter vermittelt hat. Aber wer ist der Geschädigte?
Ich würde es als ärgerlich einsortieren. Und wenn mir die Wohnung nicht gefällt, würde ich dem Eigentümer selbst schreiben oder sagen, dass ich sie wegen eben diesem Maklerverhalten nicht genommen habe.
Und entweder lacht der sich kaputt oder er ärgert sich wirklich.
Naja, toll.
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Beitrag 1:
Im Mietvertrag schreibt der Makler nun etwas von diesen 80 m²
Es ist kein Kaufvertrag, sondern ein Mietvertrag. Man könnte gegebenenfalls probieren, die Courtage zu sparen, weil es in der Anzeige um ein Objekt mit 80m² geht. Der Vertrag geht aber um eine andere Wohnung. Für sowas sind aber wieder Anwälte zuständig, da diese auch Einsicht in den Maklervertrag nehmen können. Vielleicht spart man auf diese Weise tatsächlich was ein.
Aber da können wir uns die Haare ausreisen, wir werden doch nicht schlauer.
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Hallo Dirk,
Nicht dass hier der Eindruck entsteht, ich verteidige den
Makler!
Darum gehts wirklich nicht.
Aber was ist denn die Konsequenz? Verklagen? Wegen was
denn? Möglicherweise kann ich die Reisekosten einklagen, die
ich für die Besichtigung aufbringen musste.
Verklagen auf Berufsverbot? Er wird erwidern, dass er diese
Informationen erst so spät erhalten hat.
Verklagen sicherlich nicht, aber z.B. bei RDM wie gesagt melden.
Wenn er etwas aktiv
ist, hat er mehrere Wohnungen zeitgleich in der Vermarktung.
Mein Gott, ich betreue auch mehrere Projekte gleichzeitig.
Man kann ihn wegen Betrug verklagen, wenn man herausbekommt,
dass er diese Wohnung schon öfter vermittelt hat. Aber wer ist
der Geschädigte?
Ich würde es als ärgerlich einsortieren. Und wenn mir die
Wohnung nicht gefällt, würde ich dem Eigentümer selbst
schreiben oder sagen, dass ich sie wegen eben diesem
Maklerverhalten nicht genommen habe.
Das ist ein weiterer Ratschlag, sofern man den Eigentümer kennt.
Und entweder lacht der sich kaputt oder er ärgert sich
wirklich.
Naja, toll.
Andererseits:
Wie reagieren denn andere Makler auf den unlauteren Wettbewerb ?
Oder ist es tatsächlich in der Branche ein gegenseitiges Tolerieren des Betrugversuches ?
Grüße
BW
Klar, auch hier ist die Luft je nach örtlichen Gegebenheiten für den Makler eng, aber man soll sich schlicht und einfach als Kunde (Vermieter und Mieter) wehren
Spätestens dann, wenn er den Mietvertrag unterschreiben soll, stößt er auf den Namen der Eigentümer.
Ob es aber was nützt, ist die andere Frage.
Eine Meldung beim RDM ist in meinen Augen auch nicht sooo furchtbar für den Makler, solange nicht ständig solche Meldungen über ihn reinkommen. Und auch das nur, wenn er überhaupt Mitglied ist.
Ich hab mal eine Zeit in einem VDM-Büro gewerkelt, viel mehr als
Lesen - Schulterzucken - Ablage P passiert da nicht.