Hallo,
Also nochmal: hatte der Makler neben dem Vermittlungsauftrag
vom Nochmieter auch einen Vertrag mit dem Vermieter, dass er
allein eine Neuvermietung vermitteln darf?
Die Frage bleibt leider immer noch offen.
Ich glaub ich beende das hier, da wir entweder aneinander
vorbeireden
Kann sein. Wie wäre es denn, wenn Du einfach mal die Nachfragen beantwortest?
oder ihr tatsächliche anderer meinung seid.
Bei einer Frage? Hast Du gar keine Antwort haben wollen, sondern nur eine Bestätigung Deiner Meinung?
es geht hier um keine wohnung sondern um ein ladengeschäft.
Das ist unstrittig. So ziemlich das einzige, wie mir scheint.
der makler hätte die unterzeichnung des mietvertrages
verhindern können in dem er erst den kaufvertrag behandelt, da
dies der hauptverkaufsgrund war gem. angebot.
Sorry, ich verstehe es einfach nicht. Wie genau hätte er das denn tun können? Den Vermieter in Geiselhaft nehmen?
Niemand, nicht der Vormieter und auch nicht der Makler, kann den Vermieter daran hindern, mit einem Interessenten seiner Wahl einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Der Vermieter ist da völlig frei in seiner Entscheidung. Die Übernahme von irgendwelchen Kundenstämmen und Möbeln oder sonstwas muss ihn in keiner Weise interessieren.
Oder existiert irgendein Vertrag zwischen Vermieter und Makler oder Nochmieter, den Du uns verheimlichst?
von daher, ich werde das dem anwalt übergeben. ciao
Viel Spass damit. Hoffentlich hast Du dem Anwalt den Fall genauer geschildert als dem Forum.
Gruß
loderunner (ianal)