Makler hat Verkauf verpfuscht und nun?

Hallo nochmal,

dann wäre aber meiner Meinung nach die Erwerberin haftbar und nicht der Makler. Das ist allerdings nur mein Rechtsgefühl. Wenn die Veräußerin genau wissen will was Sache ist, sollte sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Gruß

Tina

Was wird er fragen? Schau, wenn man jemanden mit etwas beauftragt es genau so durchzuführen wie besprochen, dann kann man doch nicht verlangen, dass man jeden Schritt verfolgt. Die Verkäuferin muss ja arbeiten und noch für Umsatz sorgen, der Makler hat die Aufgabe gehabt, dass komoplett zu veräußern. Sehe nicht wo die Schuld der Verkäuferin sein soll, dann hätte sie es selber machen können. Wäre es dann so gelaufen wäre sie in der Tat selber Schuld

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Hallo,
beantworte bitte klipp und klar:
was genau hätte der Makler tun können, um den neuen Mietvertrag zu verhindern?
Gruß
loderunner (ianal)

Erst den Kaufvertrag unterschreiben zu lassen wie er es auch angdeuetet hatte. Darum gehts. Die Verträge hätten an einem Tag unterschrieben werdne können, wie es damals auch gemacht wurde, als die Nochinhaberin das Geschäft übernahm.

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Ein Anwalt wurde jetzt auch eingeschaltet. Dieser meint, man kann beide (Käuferin und Makler) haftbar machen, da es a) zu einem mündlichen Kaufvertrag kam, wenn das nicht durchgesetzt werden kann, kann der Makler wegen Ncihterfüllung des Vertrages belangt werden bzw. kann seine Haftpflichversicherung dafür aufkommen.

Ich finde es hier nur sehr seltsam, daß eine Person frü „schuldig“ deklariert wird, die mit der Sache „eigentlich“ gar nichts zu tun hat. Das war ein Maklergeschäft der dafür zu sorgen hat, dass der Kauf reibungslos über die Bühne geht. Er war bei keinem der notwendigen Termine vor Ort (Besichtigungen, Vertragsführungen mit Vermieter, etc).

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Hallo,

beantworte bitte klipp und klar:
was genau hätte der Makler tun können, um den neuen
Mietvertrag zu verhindern?

Erst den Kaufvertrag unterschreiben zu lassen wie er es auch
angdeuetet hatte. Darum gehts. Die Verträge hätten an einem
Tag unterschrieben werdne können, wie es damals auch gemacht
wurde, als die Nochinhaberin das Geschäft übernahm.

Sorry, aber wie hätte der Makler das denn machen sollen? Mit vorgehaltener Pistole die Unterschrift unter den Mietvertrag verhindern? Das Betreten der Wohnung des Vermieters erzwingen, damit dort keine Unterschrift geleistet werden kann?

Also nochmal: hatte der Makler neben dem Vermittlungsauftrag vom Nochmieter auch einen Vertrag mit dem Vermieter, dass er allein eine Neuvermietung vermitteln darf?

Gruß
loderunner

Ein Anwalt wurde jetzt auch eingeschaltet. Dieser meint, man
kann beide (Käuferin und Makler) haftbar machen, da es a) zu
einem mündlichen Kaufvertrag kam, wenn das nicht durchgesetzt
werden kann, kann der Makler wegen Ncihterfüllung des
Vertrages belangt werden bzw. kann seine
Haftpflichversicherung dafür aufkommen.

Das die Käuferin haftbar gemacht werden kann, sofern sich der mündliche Vertrag beweisen ließe, wurde Dir doch gesagt. Bei dem Makler bin ich mir da allerdings nicht so sicher, daß wird wohl ein Richter entscheiden müssen.

Ich finde es hier nur sehr seltsam, daß eine Person frü
„schuldig“ deklariert wird, die mit der Sache „eigentlich“ gar
nichts zu tun hat. Das war ein Maklergeschäft der dafür zu
sorgen hat, dass der Kauf reibungslos über die Bühne geht. Er
war bei keinem der notwendigen Termine vor Ort
(Besichtigungen, Vertragsführungen mit Vermieter, etc).

Was erwartest Du denn? Du hast so verwirrend geschrieben, daß kaum einer den richtigen Durchblick hatte. Außerdem ist es immer schwierig einen Vertrag zu beurteilen, den man nicht vor sich liegen hat. Was mir nicht einleuchtet ist einfach die Tatsache, daß eine Mieterin einem Vermieter einfach einen Mieter präsentieren kann, der nun Nachmieter werden soll. Möglich, das ich hier auf dem Schlauch stehe.

Ich glaub ich beende das hier, da wir entweder aneinander vorbeireden oder ihr tatsächliche anderer meinung seid.
es geht hier um keine wohnung sondern um ein ladengeschäft. der makler hätte die unterzeichnung des mietvertrages verhindern können in dem er erst den kaufvertrag behandelt, da dies der hauptverkaufsgrund war gem. angebot. der mietvertrag ist dann natürlich nur noch mittel zum zweck, da die immobilie ja gemietet werden muss wenn man das geschäft übernehmen möchte. von daher, ich werde das dem anwalt übergeben. ciao

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Hallo,

Also nochmal: hatte der Makler neben dem Vermittlungsauftrag
vom Nochmieter auch einen Vertrag mit dem Vermieter, dass er
allein eine Neuvermietung vermitteln darf?

Die Frage bleibt leider immer noch offen.

Ich glaub ich beende das hier, da wir entweder aneinander
vorbeireden

Kann sein. Wie wäre es denn, wenn Du einfach mal die Nachfragen beantwortest?

oder ihr tatsächliche anderer meinung seid.

Bei einer Frage? Hast Du gar keine Antwort haben wollen, sondern nur eine Bestätigung Deiner Meinung?

es geht hier um keine wohnung sondern um ein ladengeschäft.

Das ist unstrittig. So ziemlich das einzige, wie mir scheint.

der makler hätte die unterzeichnung des mietvertrages
verhindern können in dem er erst den kaufvertrag behandelt, da
dies der hauptverkaufsgrund war gem. angebot.

Sorry, ich verstehe es einfach nicht. Wie genau hätte er das denn tun können? Den Vermieter in Geiselhaft nehmen?

Niemand, nicht der Vormieter und auch nicht der Makler, kann den Vermieter daran hindern, mit einem Interessenten seiner Wahl einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Der Vermieter ist da völlig frei in seiner Entscheidung. Die Übernahme von irgendwelchen Kundenstämmen und Möbeln oder sonstwas muss ihn in keiner Weise interessieren.

Oder existiert irgendein Vertrag zwischen Vermieter und Makler oder Nochmieter, den Du uns verheimlichst?

von daher, ich werde das dem anwalt übergeben. ciao

Viel Spass damit. Hoffentlich hast Du dem Anwalt den Fall genauer geschildert als dem Forum.

Gruß
loderunner (ianal)

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der makler hatte mit dem vermieter keinen vertrag, nein.
der makler hatte keinen auftrag für eine nur neuvermietung sondern wie schon erwähnt als gesamtveräußerung.
nein ich möchte keine bestätigung meiner meinung, aber wie es hier aussieht zählt in deutschland kein recht mehr bzw. warum soll man das einem makler geben, der davon ahnung hat wenn es dann doch nicht funktioniert und der geprellte der verkäufer ist.
der makler hätte nicht den vermieter in geißelhaft nehmen sollen sondern dafür sorgen (schreib ich nochmal) dass der ablauf sauber abläuft sprich erst der kaufvertrag für inventar dann mietvertrag. und ja, dem vermieter ist das natürlich wurscht mir schon klar, sind auch 2 getrennte dinge. dass evtl. vom verkäufer der mietvertrag vorzeitig gekündigt wurde, ok das ist dann das problem, sonst hätte die nachfolgerin den mietvertrag gar nicht bekommen. und ja es existiert ein vertrag zwischen dem maklr und dem verkäufer über die veräußerung des ladengeschäfts. nochmal die käuferin hat gegenüber dem makler den kauf bestätigt und eine reservierungsbestätigung unterschrieben, danach kam die zusage vom makler an den verkäufer der dann einen kaufvertrag anwaltlich geprüft dem makler und der käuferin zukommen lassen hat.

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Hallo,

der makler hatte mit dem vermieter keinen vertrag, nein.

Dann hat der Nochmieter erstmal heftig Pech gehabt.
Ob ein Schadensersatzanspruch ggü. dem Makler besteht, weil dieser schlecht oder falsch beraten hat, kann ich mangels Wissen nicht beurteilen. Das kann wirklich nur ein Anwalt vor Ort.

nein ich möchte keine bestätigung meiner meinung, aber wie es
hier aussieht zählt in deutschland kein recht mehr

Aber ganz im Gegenteil. Sonst hätte der Makler ja die Möglichkeit zum Zwang mittels Pistole gehabt.
Nur gelten die Gesetze eben für alle - auch für die, die sich nicht so gut damit auskennen. Was der Nochmieter ja erkannt und deshalb einen Makler beauftragt hat.

bzw. warum
soll man das einem makler geben, der davon ahnung hat wenn es
dann doch nicht funktioniert und der geprellte der verkäufer
ist.

Tja, das ist wirklich die Frage. Die eben nur jemand beantworten kann, der sich damit auskennt UND vor Ort alle wichtigen Fragen und Einzelheiten klären kann - ein Anwalt, wie Du ja schon selber schriebst.

Gruß und viel Glück
loderunner

reservierungsbestätigung unterschrieben

Hi,
nun ja eine Reservierungsbestätigung ist eine Reservierungsbestätigung und verpflichtet eigentlich den
Verkäufer vorerst die Einrichtung nicht anderweitig zu veräußern.
Wer hat eigentlich die Vermieterprovision an den Makler bezahlt wenn dieser vom Verkäufer beauftragt
wurde.
Was mich wundert und wo meines erachtens der Fehler liegt, ist daß im (anwaltlich erstellten ?)
Mietvertrag keine Klausel ist, daß die Ablöse (mit Verkäufer) vereinbart wurde und der Vertrag nur dann
gültig ist wenn die Ablöse stattfindet.
Ich meine, wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde, ist das noch kein ausreichendes Indiz, da
der alte Mietvertrag früher als geplant beendet wurde.

Da wurde offenbar am falschen Platz gespart und der alte Mietvertrag immer und immer wieder neu
ausgedruckt und offenbar nur vom neuen Mieter durchgelesen.
Der hat sich dann gedacht, daß es wohl doch nicht eine so ernstgemeinte Bedingung sei.

Ol

nun ja, der makler hatte darum gebeten einen kaufvertrag aufzusetzen wie in der form als man den laden damals gekauft hatte. da waren überhaupt keine klauseln drin. der anwalt hatte nur eine klausel mit dem gewährleistungsausschluss ergänzt. es war vom makler eine hoppla hopp aktion. rief montags an er bräuchte den kaufvertrag, auf die antwort hin, daß man erst das vom anwalt benötige meinte er eswürde dohc so gehen. fehler, es wurde um terminverschiebung gebeten was er wohl nicht eingehalten hat, da an dem dienstag der mietvertrag unterschrieben wurde, der vertrag aber der käuferin doch noch am dienstag(oder mittwoch) persönlich ausgehändigt wurde. dann beim gespräch des vermieters wurde von der käuferin behauptet der makler müsse nicht dabei sein. dies hätte er aber verhindern müssen und sagen, nein, erst gehen wir den kaufvertrag unterschreiben ()interesse war ja da) und dann den mietvertrag. was soll hier die verkäuferin noch steuern können? man muss sich doch auf den makler verlassen können, deswegen heißt es ja makler. ich seh schon ist ein kniffeliges thema was sich anwälte anschauen müssen

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Nochmal Hallo,

der makler hätte nicht den vermieter in geißelhaft nehmen
sollen sondern dafür sorgen (schreib ich nochmal) dass der
ablauf sauber abläuft sprich erst der kaufvertrag für inventar
dann mietvertrag. und ja, dem vermieter ist das natürlich
wurscht mir schon klar, sind auch 2 getrennte dinge. dass
evtl. vom verkäufer der mietvertrag vorzeitig gekündigt wurde,
ok das ist dann das problem, sonst hätte die nachfolgerin den
mietvertrag gar nicht bekommen. und ja es existiert ein
vertrag zwischen dem maklr und dem verkäufer über die
veräußerung des ladengeschäfts. nochmal die käuferin hat
gegenüber dem makler den kauf bestätigt und eine
reservierungsbestätigung unterschrieben, danach kam die zusage
vom makler an den verkäufer der dann einen kaufvertrag
anwaltlich geprüft dem makler und der käuferin zukommen lassen
hat.

Für mich stellt sich ganz einfach die Frage, ob der Makler, ohne Auftrag des Vermieters die Wohnung überhaupt wirksam vermieten darf. Meiner Meinung nach hätte hier der Auftrag vom Vermieter kommen müssen. Ich glaube kaum, das man aus einem ungültigen Vertrag Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Die einfachste Lösung wäre gewesen die Sache mit der Ablöse vorab mit dem VM zu klären. Schließlich könnte der ja auch auf die Einhaltung des Mietvertrages bestehen und dann hätte man den Makler ohnehin umsonst beauftragt.

dies hätte er aber

verhindern müssen und sagen, nein, erst gehen wir den
kaufvertrag unterschreiben

Ehrlich gesagt würde ich auch keinen Kaufvertrag unterschreiben, wenn ich keinen Mietvertrag hätte, stell Dir mal vor der Vermieter lehnt ab, da hockt man dann da mit dem Inventar

die verkäuferin hatte extra beim vermieter nachgefragt ob er die sache mit der vermietung dem makler übergibt. antwort war, man solle dies zusammen mit dem ladenverkauf machen, er würde dann den mietvertrag mit dem nachfolger machen. dem vermieter ist es letztendlich egal, da der makler ihm einen zahlungswürdigen nachmieter besorgt hat. der vermieter hatte auch noch erwähnt, dass der die kündigung erst mal nicht unterschreibt sondern erst wenn die nachmietern unterschrieben hat, da er dann davon ausgeht, daß der ladenverkauf auch über die bühne ging. genau, und so hätte es natürlich sein müssen, was aber der makler aufgrund durch abwesenheit verpennt hat. und richtig, wir hätten den laden dann weiterhin betrieben bis es einen wirklich würdigen nachfolger gegeben hätte

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und hier trennen sich die geister. das erste „beschnuppern“ war ja da. die käuferin hatte den kaufvertrag mitgenommen, danach war sie oben beim vermieter und auch diesen hatte sie zur prüfung mitgenommen. hätte der vermieter jethzt gesagt, nö will ich nicht, hätten wir den kaufvertrag nicht unterschrieben sondern nur im paket. das war dem makler bewusst, ich weiss nicht wie oft ich das noch wiederhole :frowning:. Dem makler war klar wie und was er zu tun hat. beim 2. gespräch (das wichtigste, wegen mietvertragunterzeichnugn) war er nicht dabei.
zum vergleich: als wir den selben laden vom selben makler übernommen hatten, waren wir zuerst bei der verkäuferin (wir hatten ja auch mündlich und durch unterzeichnugn der reservierungsb. interesse an dem laden bestätigt), danach gings zum vermieter und die welt war für alle in ordnung. ich frage mich warum er das diesesmal nciht gemacht hat.

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die käuferin hat sogar behauptet, man hätte kein interesse gehabt mir ihr einen kaufvertrag zu machen, nimmt ihn aber wochen vorher mit. mal ehrlich, ich behaupte die hat das vorsätzlich gemacht

die verkäuferin hatte extra beim vermieter nachgefragt ob er
die sache mit der vermietung dem makler übergibt. antwort war,
man solle dies zusammen mit dem ladenverkauf machen, er würde
dann den mietvertrag mit dem nachfolger machen. dem vermieter
ist es letztendlich egal, da der makler ihm einen
zahlungswürdigen nachmieter besorgt hat. der vermieter hatte
auch noch erwähnt, dass der die kündigung erst mal nicht
unterschreibt sondern erst wenn die nachmietern unterschrieben
hat, da er dann davon ausgeht, daß der ladenverkauf auch über
die bühne ging. genau, und so hätte es natürlich sein müssen,
was aber der makler aufgrund durch abwesenheit verpennt hat.
und richtig, wir hätten den laden dann weiterhin betrieben bis
es einen wirklich würdigen nachfolger gegeben hätte

Du solltest Dir die Antworten genau durchlesen. Nochmal, meine Meinung ist: der Makler hätte gar keinen gültigen Mietvertrag vermitteln können, deshalb ist für mich auch fragwürdig ihn haftbar machen zu können!

Und hier sind wir nun an einem Punkt angelangt wo ich meine, daß wir uns im Kreis drehen bzw. das hier Verständigungsproblem vorliegen. Der Mietvertrag ist Bestandteil der Gesamtveräußerung. Was eine Gesamtveräußerung ist möchte ich jetzt nicht unbedingt erklären. Ich kann nur noch betonen, daß es sich um einGesamtpaket handelt. Sprich ich geh in ein Laden der angeboten wird, schau mich um ob mir die Lage, Inventar, etc zusagt. Bei Interesse sage ich dem Makler bescheid, der kümmert sich dann darum, daß der Kaufvertrag mit dem Inventar, sprich Übernahme des Geschäfts reibungslos über die Bühne geht und dann mit dem bereits vertrauten Vermieter den Mietvertrag macht. Die Verkäuferin wäre auf jeden Fall so kulant gewesen, wäre der Mietvertrag nicht zustande gekommen (weil der Vermieter die Nachfolgerin nicht wollte oder so) dann hätten wir den Vertrag storniert ohne auf den kauf zu bestehen. Der Makler meinte auch, daß er die Sinneswandlung nicht versteht. Aber schon klar, die geprellte ist die VErkäuferin und darf jetzt schauen wie sie ihr Zeug verkauft und den Ladne räumen muss. Tolle Gesetze, so fördert man Selbständigkeit

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