Meine Frau und ich sind gerade dabei ein Haus zu kaufen. Dies gestaltet sich jetzt allerdings ein bisschen schwierig. Hier mein Fall:
Ich habe bei einem Makler aufgrund einer Anzeige in der Zeitung angerufen und nach 2 Adressen von Objekt 1 und Objekt 2 gefragt. Der Makler sagte mir, dass er mir die Adressen nur geben kann, wenn ich meine Adresse hinterlasse. Dies habe ich getan. Daraufhin sagte ich dem Makler noch, dass die beiden Objekte eigentlich nicht das Optimale sind und habe ihm gesagt, in welchem Ort ich etwas suche, daraufhin sagte der Makler, dass er etwas hätte, dies aber nicht in meinem finanziellen Rahmen passen würde (Objekt 3).
Ich habe noch gefragt ob dies alles unverbindlich und kostenlos ist. Dies wurde mir bestätigt.
4-5 Wochen später lese ich im Amtsblatt meines Heimtatortes eine Immobilenanzeige. Daraufhin melde ich mich und um welches Objekt handelt es sich? Natürlich um Objekt 3.
Der Verkäufer hatte inzwischen den Maklervertrag gekündigt. Ich habe gesagt, dass ich zwar mit dem Makler in Kontakt war, aber nicht mit diesem Objekt.
Auf einer Liste des Maklers von potentiellen Interessenten bin ich aber drauf !!! Ist das richtig so? Bin ich als telefonischer Nachfrager gleich Interessent? Muss mir nicht etwas schriftliches vom Makler vorliegen? (Ein Exposé habe ich bei allen drei Objekten nicht bekommen). Muss ich nicht darauf hingewiesen werden, dass ich nun in eine Liste aufgenommen werde?
Der Verkäufer muss nun Provision bezahlen, da der Makler behauptet, ich sei ein Interessent gewesen und er habe ein gerichtsverwertbares PC-Programm in dem ich aufgenommen bin. Der Verkäufer will aber nicht bezahlen, da er den Maklervertrag gekündigt hat.
Ich hoffe mir kann jemand helfen !! Im Voraus schon ein DANKESCHÖN !!
mangels fundierter Kenntnisse kann ich zu solchen Rechtsfragen nichts sagen. Aber:
…er habe ein
gerichtsverwertbares PC-Programm in dem ich aufgenommen bin.
Das halte ich für Unfug. Schön für den Makler, wenn er über werweisswas für Programme verfügt. Die Daten werden von Menschen eingegeben und es ist nicht zu verhindern, daß jemand z. B. beliebige Daten aus dem Telefonbuch eintippt. Gerichtsverwertbar ist da nichts. Im Zweifel ist der Makler beweispflichtig.
Es gibt zweierlei Arten von Maklerangeboten. Nämlich die des Nachweis- und die des Vermittlungsmaklers. Der Vermittlungsmakler muß einen Standort/Wohnung usw. vermitteln, damit er sein Geld bekommt. Der Nachweismakler braucht nur eine Adresse per „Postkarte“ oder sonstwie herausgeben und hat damit seinen Anspruch begründet. Wenn er nun Dir die Adresse und den Namen des Eigentümer benannte, dann bist Du provisionspflichtig. Egal ist dabei, ob der Eigentümer zwischenzeitlich mit dem Makler weiter zusammenarbeitet oder nicht. Der Makler hat Dir - vermute ich - korrekt das Objekt nachgewiesen und damit seine Pflicht erfüllt.
Wenn es ein RDM-Makler ist, dann kannst Dich mal beim Verband nach den Bedingungen erkundigen.
Klaus hat mit seiner Aussage recht. Es reicht, wenn der Makler dir das Objekt nachgewiesen hat. Dazu braucht er erstens deinen Namen und deine Adresse (die hatte er ja sowieso wegen Objekt 1 und 2). Fraglich ist nun, ob der Makler Dir Informationen über Objekt 3 gegeben hat (z.B. Eigentümer, genaue Anschrift). Falls er dir z. B. die Anschrift nicht genannt hat und gleich gesagt hat, das ist zu teuer, hat er es dir auch nicht nachgewiesen egeal ob der Maklervertrag noch besteht oder nicht.
Ich glaube übrigens auch nicht, dass es ein Programm gibt, das vor Gericht stand hält. Da kann er auch alles handschriftlich notieren und es bringt nichts. Falls er dir die Adresse nicht gegeben hat, nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt. Falls doch, muss die Courtage leider gezahlt werden (es sei denn, es handelt sich um ein erheblich abweichendes Angebot, z.B. komplett neuer Preis.)