Makler ist seiner Pflicht zu spät nachgekommen

Guten Tag,

wenn es ein großes Problem mit einem Makler gibt, hat man in so einem Fall Schadenersatzanspruch? Wenn es bis Jahresende einen Alleinauftrag gab, der aber gekündigt wurde, weil der Makler wenig gebracht hatte und man wieder selber aktiv werden wollte und er plötzlich Interessenten am laufenden Meter bringt, nur um die Provision zu bekommen. Dann gibt es die Situation, daß sich 2 rauskristallisieren, wobei die Einen noch einen weiteren Termin machen wollen, weil sie den Vater noch mitbringen wollen, der aber noch im Urlaub ist. Die Anderen hatten ein Angebot geschickt und einen Termin ausgemacht zur erneuten Besichtigung und hätten dann gerne einen Vorvertrag abgeschlossen. Am Abend vor diesem Termin hat der Makler für den Morgen noch 2 Termine gemacht und einer der Interessenten wollte sich bis Freitag (es war Dienstag) entschieden haben. Mit den Interessenten, die das Angebot geschickt hatten, sind ist man so verblieben, daß sie in 1 Woche Bescheid bekommen, um den beiden Anderen die Möglichkeit zu geben. Es ist kein Problem für die Interessenten.
Dem Makler bekommt Anweisung, daß bis Montag Alles geklärt sein muß mit den Anderen, daß eben der Vorvertrag gemacht werden kann. Als bis Mittwoch keine Antwort kommt, was denn nun ist, wird eine Mail geschrieben und am Donnerstag kommt eine Mail, daß sich die Interessenten ein anderes Objekt ausgesucht haben. Der Makler hat sich nicht mehr gemeldet gehabt, weil er seiner Pflicht bis zu dem Montag nicht nachgekommen war. Er sagt noch, man soll es nicht vergeigen mit den Interessenten und vergeigt hat er es. Die Interessenten hatten bis zu dem Dienstag mit einer Antwort gerechnet gehabt und die gab der Makler erst später weiter und hat somit den Verkauf vermasselt.

Eine Frage: hat man eine Möglichkeit Schadenersatz zu verlangen, weil er dem Auftrag nicht wie besprochen nachgegangen ist? Sein Verhalten seither deutet in JEDEM Punkt auf schlechtes Gewissen hin.

Vielen Dank für eine baldige Antwort

Mit freundlichen Grüßen
E.S.

P.S.: Es gab einen weiteren Vertrag, der eigentlich gleich war, wie der Alleinauftrag, mit der Änderung der Höhe der Provision und eben der eigenen Möglichkeit, einen Käufer zu suchen

Hallo icerl,
wenn ich das richtig verstanden habe, gab es zuerst einen Alleinauftrag und anschließend einen geänderten Vertrag mit der Option des Verkaufs durch den Eigentümer. D.h. der Eigentümer hatte zu dem fraglichen Zeitpunkt die Möglichkeit, die Immobilie ohne den Makler zu verkaufen, weil der Alleinauftrag ausgelaufen war. Unter diesen Bedingungen sehe ich keinen Anspruch gegen den Makler, da es - sehr direkt ausgedrückt - Dummheit des Eigentümers war, sich auf die Zusicherungen des Maklers zu verlassen und die Interessenten zu vertrösten. Außerdem wird es schwer werden, nachzuweisen, dass die Interessenten wirklich gekauft hätten - wer tatsächlich an einer Immobilie interessiert ist, springt nicht so schnell ab.
Nur nebenbei: Vorverträge sind - soweit nicht notariell - nicht das Papier wert, auf dem sie stehen, da sie keinerlei rechtliche Bindung haben. Immobilien-Verträge bedürfen der notariellen Form.
florestino

Vielen Dank für die prompte Antwort.
Also einen Vertrag gab es schon noch zwischen Eigentümer und Makler, eben mit der Option, daß auch der Eigentümer wieder agieren darf. Dem Makler störte es wohl, daß er evtl um die Provision kommen könnte. Die Interessenten gaben den Eigentümern die Zeit von 1 Woche. Was genau geschah, müßte man bei den Interessenten nachfragen. Von Seite des Maklers ist es aber sehr eigenartig weil er sich so plötzlich gar nicht mehr rührte und bis zu diesem Termin fast täglich.

icerl

Eine Frage: hat man eine Möglichkeit Schadenersatz zu verlangen,

Schandesersatz kann man nur verlangen, wenn einem ein bezifferbarer Schaden entstanden ist.Darüber hinaus muß der, von dem man de Schadensersatz haben will, den Schaden schuldhaft herbeigeführt haben.

weil er dem Auftrag nicht wie besprochen nachgegangen ist?

Ist er dazu verpflichtet ? Ich glaube kaum. Da er nur im Erfolgsfalle honoriert wird, wird man ihm kaum vorschreiben können, wie er seine Arbeit zu machen hat.

Ich habe nur nachgefragt, weil in dem Fall der Eigentümer ja nicht an den Alleinauftrag gebunden war und ohne Verzug hätte handeln können - was er nicht getan hat. Daher kann er dem Makler keinen Vorwurf machen - jedenfalls keinen, der Schadenersatzforderungen begründet.

Ich habe das so verstanden, daß ein Makler eine Vermittlungstätigkeit ausübt und dazu gehört eben das Vermitteln. Da der Eigentümer über den Makler an den Interessenten kam und dadurch keine Kontaktdaten hatte, ist das in meinen Augen ein Versagen des Maklers. Der Eigentümer war in diesem Fall dem Makler „ausgeliefert“

ist das in meinen Augen ein Versagen des Maklers. Der Eigentümer

Das wird nicht reichen. Da hier nach Schadensersatz gefragt wurde, muß ein Richter überzeugt werden.

Wie könnte man so ein Versäumnis sonst bezeichnen? Es ist nichts Anderes gefallen als das Wort Schadensersatz.
Wäre kein Vertrag vorhanden, würde man sagen, ok, Pech. Es gibt eben diesen Vertrag, auf den der Makler bestanden hat, aber eben mit der Option, daß der Eigentümer wieder selbst aktiv werden kann.
Meines Erachtens muß sich aber ein Eigentümer dann aber doch auf den Makler verlassen können und erst recht, wenn Fristen einzuhalten und vom Makler bestätigt worden sind, oder nicht? Der Makler hat von den Interessenten die Daten, die er aber nicht an den Eigentümer weitergibt. Da weiß ich auch nicht, ob das so normal ist?!

Hallo,

es ist für mich unvorstellbar, daß der Makler einen erfolgreichen Verkauf vermasselt hat. Es ist des Maklers einzigste Aufgabe, einen Verkaufserfolg herbeizuführen. Nur dann kann er seine Provision verdienen. Ein Interessent der wirklich kaufen möchte, meldet sich immer von selber und wartet nicht lange bis er angerufen oder eingeladen wird. Hinterher die Schuld dem Makler zu zuschieben, ist oftmals für alle Seiten sehr einfach.