Makler Klausel im Mietvertrag Provision bei Kauf in den nächsten Jahren

Hallo zusammen,
mich beschäftigt gerade folgende Frage:
Wir sind vor über 10 Jahren in unser Haus als Mieter eingezogen. Dies ist damals über einen Makler X abgewickelt worden. Die 2 Monatsmieten Provision haben wir damals noch selbst bezahlt. Der Makler hat wohl spitz bekommen, dass wir evtl später mal am Kauf interessiert wären und hat als Klausel in den Mietvertrag aufgenommen:
Sollten sich die Mieter aus diesem Mietvertrag in den nächsten Jahren zum Kauf entscheiden, ist durch die Mieter eine Maklerprovision von 3,57 % an den Makler X zu bezahlen.

So nun sind 10 Jahre vorbei und der Kauf steht im Raum. Da ich nun bereits mit Banken Finanzierungen bastle, wäre es wichtig zu wissen, ob ich wirklich nochmal Maklerprovision zahlen muss oder nicht.

AGBs vom Makler und auch der Maklervertrag liegen mir nicht vor. Welchen Zeitraum deckt die Aussage: „in den nächsten Jahren“ ab?

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Lieben Gruß
Renchen

Hallo,

ich gebe zu Bedenken, dass bei Verwendung unklarer Vertragsklauseln diese in der Regel zu UNGUNSTEN dessen auszulegen sind, der diese unbestimmte / unklare Klausel in den Vertrag eingefügt hat.

Das wäre hier der Makler.

„In den nächsten Jahren“, das ist im Zweifel also zu deinen Gunsten auszulegen, für mich wäre das ein Zeitraum höchsten einstelliger Jahre, eventuell drei oder fünf Jahre. Alles darüber würde ich als „nach vielen Jahren“ bezeichnen.

Zudem ist ein Mietvertrag ein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter - was hat da eigentlich eine Provisionsregel mit einem Dritten zu suchen?

vage und unbestimmte Aussagen haben keinerlei Bedeutung. Jedes Gericht würde seine Courtageforderung abweisen.
Selbst aus dem allgemeinen Verständnis heraus wären 10 Jahre nicht „in einigen Jahren“.

MfG
duck313

Danke für die bisherigen Antworten. Diese bestätigen meinen bisherigen Gedankengang.

Also meint ihr, ich kann den Kauf durchführen ohne den Makler davon zu unterrichten und ohne eine Provision mit einzukalkulieren? Falls er dahinter kommen sollte und mir dann eine Rechnung schickt, kann ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Oder sollte ich mich lieber vorab rechtlich beraten lassen?

LG

Renchen

existiert denn der Makler noch als solcher?

Moin,

also - jeder, der behauptet „das ist so“ oder „wird so ausgehen“ ist mMn nicht wirklich seriös. Denn: letztlich wird ein Gericht und da ein Richter darüber entscheiden…
Aber: Wenn ich das richtig sehe, hast Du ja keinen Vertrag mit dem Makler selbst - ich denke, dass der Vermieter/Eigentümer diesen beauftragt hatte. Letztlich hat der Makler auch imho keinen Anspruch gegen Dich sondern eher gegen den jetzigen Eigentümer…

Ich würde erstens mal eine Rechtschutzversicherung jetzt abschließen (schadet eigentlich selten) und es dann darauf ankommen lassen.
95% wirst wohl nix bezahlen müssen

LG
Ce

Ich würde das jetzt mal als sittenwidrigen Knebelungsvertrag betrachten.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sittenwidrigkeit-42334 ramses90

Hallo,

also den Makler gibt es noch lt. Google. Der Maklervertrag kam damals zwischen Makler und Vermieter zustande. Allerdings 2009 noch nicht nach dem Bestellerprinzip, da ich die Provision gezahlt habe. In der Klausel steht aber, dass wir als bisherige Mieter dann die 3,57% vom Kaufpreis zahlen müssen. Ich weiss nicht ob da dann das neue oder alte Maklerrecht greift, da der Mietvertrag aus 2009 ist.

LG